15.06.2018

weXelerate: Zweiter Batch vor großem Finale

52 Startups aus 21 Ländern waren im Februar für den zweiten Batch des weXelerate Accelerators ausgewählt worden. Am Investors Day und am Demo Day präsentieren sie die Ergebnisse vor einem illustren Publikum.
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weXelerate: Beim Investors Day von Batch 1
(c) weXelerate: Beim Investors Day von Batch 1
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„Es gibt so viele Felder, in denen wir während der Zeit im weXelerate gewachsen sind, vor allem wenn es um Know-how und Erfahrung geht“, sagt Gregor Wallner, CEO von jingle. Das Wiener Chatbot-Unternehmen war eines von 52 Startups, das im Februar in den zweiten Batch des weXelerate Accelerators aufgenommen wurde. Aus 21 Ländern kommen die Teilnehmer. Die meisten davon werden kommende Woche beim großen Finale, dem Investors Day am Donnerstag (21. Juni) und dem Public Demo Day am Freitag (22. Juni), eine weitere Chance wahrnehmen.

Der Investors Day ist ein exklusives Event nach dem Invite Only-Prinzip. ⇒ Hier kann man sich bewerben

„Gesamte Szene in einem Haus“

Denn im weXelerate Accelerator gilt: Man muss sich seine Benefits selbst holen. „Wir haben die Workshops, Coachings und Mentoring-Möglichkeiten ausgeschöpft und sie haben uns in vielen Feldern weitergebracht“, sagt Wallner. Während des Programms habe man die ersten großen Kooperationen mit etablierten Unternehmen und auch Investment Deals abgeschlossen. Genau auf diesen Vernetzungseffekt baut weXelerate. „Dadurch, dass die gesamte Szene in einem Haus ist knüpft man schnell wichtige Kontakte zu anderen Startups, Medien und auch Investoren, die neue Möglichkeiten bieten“, sagt Nikolaus Bauer-Harnoncourt, der mit Taskrookie ebenfalls am zweiten Batch teilnahm. „Durch die Expertise von Fachkräften, die individuell mit dir auf deine Probleme eingehen, ersparst du dir viele unnötige Fehler, die deine Prozesse verlangsamen können“, sagt der junge Gründer.

Investors Day: „Wir wollen die Anwesenden für unsere Vision begeistern“

Fehler will man sich wohl auch am Investors Day nicht leisten. Rund 100 Investoren waren beim großen Finale von Batch 1 im Jänner zugegen. Und diesmal will man noch mehr erreichen. Entsprechend hoch liegt die Latte für die pitchenden Startups. Ein Voting durch die Investoren entscheidet zudem, wer in die finale Auswahl für den Pitch beim Demo Day einen Tag später kommt. „Natürlich wollen wir am Investors Day die Investoren überzeugen und im besten Fall den Anstoß für eine Finanzierungsrunde geben. Für uns ist es aber auch wichtig, neue Sichtweisen und nützliches Feedback für unser Produkt zu bekommen“, sagt Bauer-Harnoncourt. Wallner sieht seine Mission für den Investors Day simpel: „Wir wollen die Anwesenden für unsere Vision begeistern. Und an neuen potenziellen Partnern sind wir immer interessiert“.

⇒ Mehr Informationen zum Investors Day

⇒ Mehr Informationen zum Public Demo Day

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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