14.11.2019

So verlief die Eröffnung des zweiten weXelerate-Standorts in Dornbirn

Nach dem Standort in Wien hat weXelerate nun einen zweiten Hotspot in Dornbirn, Vorarlberg, eröffnet. Der brutkasten war bei der Eröffnung vor Ort live dabei.
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Awi Lifshitz (weXelerate), Andrea Kaufmann (Stadt Dornbirn), Martin Ohneberg (IV) und Dominik Greiner (weXelerate). (c) Mathis

Der erste weXelerate-Standort wurde vor genau zwei Jahren als größter Innovation Hub Mittel- und Osteuropas im Herzen von Wien gegründet. Am 13. November eröffnete weXelerate nun seinen zweiten Standort in Vorarlberg. Zahlreiche Gäste besuchten am Mittwoch die Feier im knapp 200 Quadratmeter großen Gebäude in der Bahnhofstraße 15 in Dornbirn.

+++weXelerate Dornbirn: Stimmen aus Wirtschaft und Politik+++

Im Rahmen der Eröffnungszeremonie wünschte Andrea Kaufmann, Bürgermeisterin von Dornbirn, dem Innovation Hub alles Gute und betonte die wichtige Rolle der Stadt als Standort für die Vorarlberger Startup-Szene. In Form einer Videobotschaft überbrachte auch Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner seine Glückwünsche zur Eröffnung.

Vorfreude und hohe Erwartungen bei Vertretern aus Politik und Wirtschaft

Der Präsident der Industriellenvereinigung Vorarlberg, Martin Ohneberg, und Michael Gebhard von der BTV machten in ihren Grußworten auf die Besonderheiten der Wirtschaftsstruktur in Vorarlberg aufmerksam und betonten den hohen Stellenwert von Innovation und Unternehmertum. „Es freut mich, dass weXelerate als private Initiative mit Verständnis für das Unternehmertum nun auch nach Vorarlberg kommt“, zeigte sich Martin Ohneberg erfreut. Die BTV hat weXelerate bei der Standortsuche geholfen.

Rund 150 Gäste besuchten die Eröffnungsveranstaltung in Dornbirn. (c) Mathis

„Die ansässigen Unternehmen können sich durch den Innovation Hub mit der internationalen Welt der Startups verbinden“, begründete Michael Gebhard die Unterstützung der Bank für weXelerate. Zum Dank erhielt die BTV vom weXelerate-Team eine Ideenbox.

Video: Der brutkasten bei weXelerate Dornbirn live vor Ort

Anstoß für Innovationsprozesse

Die beiden Geschäftsführer von weXelerate, Awi Lifshitz und Dominik Greiner, stehen zu hundert Prozent hinter Dornbirn und Vorarlberg als zweitem Standort für den Innovation Hub. „Die Vorarlberger Unternehmenslandschaft hat wie kaum eine zweite Region in Europa herausragende, weltweit erfolgreiche Unternehmen mit einem starken Geschäftskunden-Fokus hervorgebracht. Gerade diese Betriebe stehen gerade vor beispiellosen Veränderungsprozessen, die durch die Digitalisierung und damit verbundene neue Mitbewerber und Technologien ausgelöst wurden. Mit unserem Innovationsprogramm setzen wir genau hier an, um die Innovationskraft jener Organisationen zu unterstützen“, erklärt Lifshitz die Standortwahl in Dornbirn.

Angeregte Podiumsdiskussion und Leistungsschau

Im Anschluss an die Begrüßungsreden diskutierten Dejan Jovicevic (der brutkasten), Jochen Walter (Amazon Web Services), Marvin Troß (E-bot7) und Martin Ohneberg (IV) am Podium über das Thema „Open Innovation – Best Practices & Nightmares“. Im Fokus standen dabei die Herausforderungen in der Kommunikation zwischen Corporates und Startups und die mitunter verschiedenen Erwartungshaltungen der Akteure.

+++e-bot7: KI-Lösung soll Kundenfragen-Antworten automatisieren+++

Die Teilnehmer der Podiumsdiskussion sprachen zudem über verschiedene Innovationsstrategien wie das Working Backwards und den Stellenwert der persönlichen Haltung gegenüber der eigenen Idee. Im vierten Stock des Gebäudes präsentierten sich nach der Diskussion ausgewählte Startups aus dem weXelerate Ökosystem für den Industriestandort Vorarlberg. 4titoo, E-bot7, SFM Systems, Cloudstorm, Alta Sigma, AAAccell, actesy und Yukka Lab stellten sich den interessierten Besuchern vor.

Offices und Events auf vier Stockwerken

Auf vier Stockwerken bietet weXelerate in Dornbirn Raum für Open Innovation.
(c) Mathis

Auf den ersten beiden Etagen des Gebäudes stellt weXelerate Büroflächen zur Verfügung, die nach den Vorstellungen der Mieter eingerichtet werden. Das gesamte dritte Obergeschoss wurde im September bereits vom ersten Mieter, Crate.io, bezogen (der brutkasten berichtete). Die oberste Etage ist eine reine Veranstaltungsebene, die als Ort der Vernetzung und des Wissenstransfers mit multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten konzipiert wurde und von Mietern und externen Gästen gebucht werden kann.

Ab Jänner leitet mit Stefanie Hollenstein eine bestens vernetzte Vorarlbergerin den neuen Standort. Sie arbeitete bisher etwa für das Vorarlberger Medienhaus, Alpla und Crate. Bis Jahresende wird sie ihre Geschäftsführungsfunktion bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg wahrnehmen, ehe sie Anfang 2020 zu weXelerate wechselt.

==> zur Website des weXelerate Dornbirn

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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