17.10.2017

weXelerate: Das erste Interview nach dem Exit von Hassen Kirmaci

Vor knapp drei Wochen hat der Wiener Startup-Hub weXelerate den Betrieb aufgenommen, Startups und Eventformate nutzen nun die Räumlichkeiten und auch ein zweiter Batch wird eben vorbereitet. Zwischenzeitlich sorgte der Rücktritt von Geschäftsführer Hassen Kirmaci für Schlagzeilen. Darüber und über viele andere Themen sprach Der Brutkasten mit dem neuen Geschäftsführer, Dominik Greiner und dem Pressechef, Thomas Reiter.
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weXelerate-Accelerator Batch 2 steht fest
(c) weXelerate: Das Team von WeXelerate.

WeXelerate hat offiziell am 25. September den Betrieb aufgenommen. Die ersten Mieter sind am 2. Oktober eingezogen und es kommen sukzessive weitere dazu. Wie ist der aktuelle Status?

Der erste Batch des Wiener Startup-Hub weXelerate ist jetzt in der dritten Woche. 55 Startups sind im Haus. Teilweise arbeiten sie direkt dort, teilweise kommen sie zu Blockveranstaltungen des Accelerator-Programms. Es ziehen momentan laufend weitere Mieter ein. Derzeit zieht mit Speedinvest der größte Mieter ein. Auch dort wurde bereits mit der Arbeit begonnen. Bis Ende Oktober werden alle Flächen besiedelt sein.

Gibt es irgendwelche Probleme oder Verzögerungen beim Bau oder bei der Ansiedelung?

Bei der Ansiedelung gibt es keine Probleme. Wir haben am 29. September die Immobilie vom Hauseigentümer übernommen. Am zweiten Oktober haben wir bereits an einen Großteil der Mieter weiter übergeben. Was bei einem Projekt dieser Größe einfach so ist, ist, dass jetzt noch da und dort Mängel behoben werden müssen, dass etwa der Maler noch wo drüber muss. Auch passieren noch Aufbauten wie Meeting-Boxen und Mobiliar. Das wird sich aber bis Ende Oktober komplett eingespielt haben.

Gab es überraschende Mieter-Kündigungen, nachdem die ersten eingezogen sind, oder sind alle zufrieden mit den Räumen und Flächen, die sie da vorgefunden haben?

Nein, es gab keine Kündigungen. Es sind, soweit ich das beurteilen kann, alle sehr happy. Diese Phase, wenn man wo einzieht, bis das letzte Bild hängt und die letzte Wand die richtige Farbe hat, dauert halt ein paar Wochen. Und so haben wir das auch immer gesehen: Anfang Oktober ist Start. Am 17. November, wenn dann unser Grand Opening ist, ist das Ende der Soft Opening-Phase. Dann muss jedes Bild hängen und jede Wand die richtige Farbe haben.

Wie ist die erste Rückmeldung der Startups im Accelerator? Es gab ja schon Kontakte zu den Corporates. Sind da bereits konkrete Projekte im Entstehen?

Von der Corporate-Seite haben wir bereits viele positive Rückmeldungen. Es gibt sehr viele zusätzliche Matches zwischen Startups und Corporates. Die Unternehmen hatten sich zuerst bestimmte Kernthemen ausgesucht und haben bei unserer Inhouse-Fair dann gleich viele weitere für sie spannende Startups gefunden. Da ist das Feedback durchwegs positiv. Auch die Startups sind sehr angetan von den Möglichkeiten, die wir ihnen bieten. Sie besuchen auch unsere Veranstaltungen und profitieren dort sehr von den Touchpoints mit den Corporates.

Das Leistungsspektrum von weXelerate für die Corporates ist ja sehr groß – von Scouting über Sourcing und Scoring bis zum Matching. Auch dafür zahlen die Unternehmen entsprechende Beiträge. Sehen das die Corporates bislang als sinnvolle Investition?

Das Programm ist erst vor drei Wochen gestartet. Die erste wirkliche Analyse kann man wohl erst nach dem ersten Batch machen. Die Unternehmen sind aber jedenfalls happy über die Anzahl und die Qualität der Startups. Ihre nächsten Schritte sind sicher sehr unterschiedlich. Manche Corporates haben einen klaren Action-Plan, wie es weitergeht. Manche werden sich dagegen erst im Laufe des ersten oder zweiten Batch wirklich eine Roadmap festlegen, was sie dann mit den Startups machen. Das kann von Kooperation über ein Kundenverhältnis bis hin zu Investitionen, Beteiligungen oder überhaupt Kauf der Startups gehen.

Wenn man durch das Haus geht, sieht man an einem Tag mehr und am anderen weniger Startups. Wie funktioniert das Programm? Sind die Startups verpflichtet, da zu sein?

Das steht ihnen größtenteils frei. Wir wollten es ganz bewusst nicht zu strikt und schulisch machen. Wir haben zwei große Flächen, die gesamt etwas über 500 Quadratmeter haben, die ihnen wie eine Bibliothek zur Verfügung stehen – möbliert, mit Arbeitsplätzen, schnellem W-LAN und Beleuchtung. Es bleibt ihnen überlassen, ob sie dort Fulltime arbeiten oder ob sie nur Meetings, etwa mit Corporates, dort machen. Daher kommt auch diese Fluktuation, dass manchmal mehr Startups im Haus sind, weil sie vielleicht viele Termine haben oder weil an dem Tag Corporate-Touchpoints sind.

Es wird immer wieder gesagt, weXelerate entwickelt sich zum Zentrum des Wiener Startup-Ecosystems. Heißt das im Umkehrschluss, dass man zweitklassig ist, wenn man nicht dabei ist?

Nein, auf keinen Fall! Das Startup-Zentrum soll eigentlich dazu führen, dass sich an diesem Ort die Themen Gründen und Unternehmertum entfalten können. Wir wollen auch die Umgebung rund um das Gebäude als das zukünftige Startup-Grätzl positionieren. Aber eine Zwei-Klassen-Gesellschaft gibt es auf keinen Fall. Die Startups, die im Programm sind, haben ohnehin die Vorteile, all diese Benefits kostenlos nutzen zu können. Und die Mieter hier im Haus haben, im Vergleich zu den Nebengebäuden, bessere Miet-Konditionen. Ich weiß schon, dass immer wieder vom „Luxus-Hub“ die Rede ist. Das liegt einfach daran, dass wir in ein Gebäude gegangen sind, das an sich ein Kunstwerk ist, das wir jetzt mit sehr innovativen Themen bespielen. Das ist für manche vielleicht noch neu und ein wenig anders greifbar.

Wie ist das Verhältnis zu den anderen Projekten, die entstehen, wie etwa die Linzer Tabakfabrik und Talent Garden, das noch immer auf Gebäude-Suche ist?

Wir sind auf jeden Fall froh, wenn diese Projekte realisiert werden. Es gibt mittlerweile viele Startups, denen wir wegen Platzmangels absagen müssen. Man muss natürlich auch differenzieren. Mit dem Accelerator haben wir eine sehr internationale Zielgruppe. Die Mieter sind dagegen natürlich eher aus dem österreichischen bzw. Wiener Bereich. Nachdem wir so vielen Startups absagen müssen, wäre es mir am liebsten, Talent Garden geht ins Nebenhaus und Startup300 macht auch noch einen Standort hier in der Gegend. Denn dann könnten wir dieses gemeinsame Verorten in Wien noch stärker forcieren. Meine einzige Sorge ist, dass wir wieder beginnen, drei, vier verschiedene Grätzln in Wien aufzubauen und die Wege wieder lang werden.

Wie ist die Durchmischung bei den Mietern? Wir haben unlängst darüber berichtet, dass es am Standort mehr als eine halbe Milliarde Euro an potenziellem Investitionskapital gibt. Gibt es darüber hinaus Startups und sonstige Player, die als Mieter im Gebäude eingezogen sind?

Natürlich. Das Venture Capital-Thema ist für uns sehr wichtig (Der Brutkasten berichtete). Aber es gibt auch Mieter aus vielen anderen Bereichen, die in dieses Ökosystem, Corporate Innovation und Corporate Acceleration passen. Wir haben etwa auch Sclable im Haus, das den Bereich Rapid Prototyping abdeckt. Mit Hackabu haben wir eine sehr gute Growth Marketing Agentur. Wir werden auch ein kleines Engineering-Büro haben, auch für Hardware-Startups. Mit Chiwa Media haben wir ein Filmstudio im Haus. Es geht also wirklich quer durch. Das Gebäude war ein Einkaufszentrum und es soll den Innovation Mall-Charakter beibehalten. Das heißt, ein One-Stop-Shop für Startups und Gründer.

Gibt es auch zwischen den Corporates im Haus hier Synergien? Spielt der Gedanke auch da eine Rolle?

Absolut. Ich war gerade heute mit dem achtköpfigen Vorstand eines unserer Partner im Haus unterwegs. Und gerade der Corporate Corner, wo sich die Großunternehmen treffen und austauschen können, hat ihnen sehr gut gefallen. Sie sagen: „Endlich haben wir eine Plattform, wo wir uns mit euren anderen zwölf Partnern austauschen können und von Innovation Manager zu Innovation Manager über die wirklich spannenden Themen sprechen können.“

Ich habe von Startups immer wieder den Vorwurf gehört, das Gebäude sei zu „schicki-micki“ für Startups. Wie siehst du das?

Das Gebäude besteht aus viel Glas und glatten Oberflächen, was schon an sich einen Luxuscharakter hat. Ich habe schon vorhin gesagt, es ist ein architektonisches Juwel, das nicht von Beginn an als Startup Hub geplant war. Wir müssen es nun in einen Raum, in dem Ideen entstehen können, verwandeln. Das ist uns in den Räumen schon sehr gut gelungen und es wird uns im Finetuning der einzelnen Bereiche noch besser gelingen, eine Mischung aus hochklassigem Design und der Crazyness der Startup-Branche zu erzeugen.

Redaktionstipps

Spielt das Thema Events eine wichtige Rolle?

Das ist eine wichtige Säule für uns. Wir haben uns bewusst entschieden, sehr hochwertige Meeting- und Eventinfrastrukturen aufzubauen. Wir sehen das in erster Linie als Angebot an die Startups und Mieter im Haus aber es wird auch immer wieder externe Buchungen geben für Vorträge, Abendevents, etc. Hier besteht großes Interesse.

WeXelerate war in den Wochen vor der Wahl einige Male in den Medien. Dabei ging es auch um die Höhe der Förderungen. Wie sieht das tatsächlich aus? Wie wurde diese Förderung beantragt und ist dabei etwas schief gelaufen?

Aus meiner Sicht ist dabei nichts schiefgelaufen. Der genaue Förderbetrag liegt bei 277.000 Euro, wobei dieser Förderbetrag ja noch nicht voll ausbezahlt ist, sondern nur ein Drittel davon. Wer sich mit Förderungen auskennt, weiß, dass man Kosten vorweisen muss, bevor man eine Förderung überhaupt abrechnen kann. Das heißt, wir müssen sowieso erst die Kosten in Höhe von 550.000 Euro vorweisen, um die Förderung abrechnen zu können.
In den sieben Monaten, in denen wir operativ laufen, haben wir übrigens den Förderbetrag durch Steuern wieder zurück an den Staat überwiesen. Das Projekt steht und wir beschäftigen mittlerweile 18 Mitarbeiter. Das ist wohl ein Paradebeispiel einer gelungenen Förderung.

Wie genau wurde die Förderung zuerkannt?

Die Stadt Wien hat einen Fördercall in der Gesamthöhe von einer Million Euro ausgerufen. 16 Projekte haben sich beworben und vier haben eine Förderzusage erhalten, zu unterschiedlichen Größenordungen. Wir haben die zweitgrößte erhalten. Und zur Abrechnung jedes einzelnen Födereuros müssen wir nun Kosten vorweisen.

Letzte Woche ist auch für Insider ziemlich überraschend Hassen Kirmaci als Geschäftsführer zurückgetreten. Bestärkt das diverse Verschwörungstheorien? Was waren die wirklichen Gründe für den Rücktritt?

Es war ein gemeinsamer Gesellschafterbeschluss (Der Brutkasten berichtete). Die Gerüchte dazu mag ich nicht kommentieren.

War es ein klassischer Founder-Clash?

Nein, es war eine gemeinsame Entscheidung, zu sagen, dass Stephan Jung, der bisher für das Programm-Management zuständig war und Dominik Greiner, der das Facility-Management die letzten Monate betreut hat, die Geschäftsführung übernehmen.

Ist Hassen Kirmaci noch beteiligt am weXelerate?

Nein, er hat seine Anteile abgetreten und ist aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Wer hat seine Anteile übernommen?

Avi Lifshitz, der schon zuvor Geschäftsführer war. Er übernimmt 49 Prozent. Der Rest wird treuhändisch für die Beteiligung von Mitarbeitern gehalten. Davon halten mittlerweile Thomas Reiter und Stephan Jung jeweils ein Prozent.

Hält Avi Lifshitz die Anteile nur für sich oder auch für andere treuhändig?

Awi Lifshitz hält 49 Prozent der Gesellschaftsanteile. Zur konkreten Frage wurde Stillschweigen vereinbart.

Was ist sein Background? Wie konnte er sich den Kaufpreis leisten?

Avi Lifshitz ist Salesprofi in der IT-Branche. Angaben zum Kaufpreis und den finanziellen Möglichkeiten unserer Gesellschafter stehen mir nicht zu.

Wird er operativ tätig sein bzw. was wird seine Rolle als Hauptgesellschafter bei weXelerate sein?

Avi Lifshitz steht der Geschäftsführung von weXelerate – wie schon bisher – beratend und unterstützend zur Seite.

Hassen Kirmaci hat nahezu 59 Prozent der Anteile an einem Millionen-Projekt gehabt und diese ad hoc abgetreten. Das ist äußerst unüblich. War Hassen lediglich ein Strohmann?

Hassen Kirmaci hatte die Gründungsidee zu weXelerate und er hat die letzen 18 Monate unermüdlich und rund um die Uhr an diesem Projekt gearbeitet, alle handelnden Personen an den Tisch geholt und eine beispiellose Aufbauarbeit geleistet. Nun ist es zu akzeptieren, dass persönliche Gründe vorliegen, wieso er diese Arbeit nicht weiter fortführt.

Ist es für dich dennoch nachvollziehbar, dass dieser Vorgang viel Raum für diverse Mutmaßungen öffnet?

Es wurde viele Jahre in Österreich und Wien ein Leuchtturm-Projekt gefordert. Jetzt wurde dieses realisiert. Das erste Feedback des Vollbetriebs ist überwältigend. Wer es gesehen hat, wer die ersten zwei Wochen hier rein und rausgegangen ist, dem muss klar sein, dass hier ein Coup gelungen ist, der uns alle sehr stolz macht. Man hätte das vor wenigen Jahren in Wien nicht für möglich gehalten, angesichts der Größe und der Kürze der Umsetzungszeit. Das war das Herzensprojet von Hassen, er war der Motor dahinter und vorne an der Front. Ich kann nur nochmals wiederholen, dass nunmehr persönliche Gründe vorliegen, wieso er diese Arbeit nicht weiter fortführt. Es war ein gemeinsamer Gesellschafterbeschluss, der zu dieser finalen Entscheidung geführt hat und ich bitte das zu respektiren. Ebenso, dass wir dazu keine weiteren Angaben machen werden.

Ich muss trotzdem nochmals nachhacken: Macht ihr damit nicht umso mehr Raum für Mutmaßungen, Verschwörungstheorien und Angriffe?

Es ist nicht okay, auf diesem Thema weiter herumzureiten. Wir möchten uns wirklich nur darauf fokussieren, dieses Leuchtturm-Projekt weiter auszubauen. weXelerate ist vieles gelungen, an manchem arbeiten wir noch. Jedenfalls geht es jetzt darum, wieder mit vollem Fokus an die Tagesarbeit zu gehen, sich darauf zu konzentrieren, wofür dieses Projekt steht, nämlich den Standort Österreich aufzuwerten, international Österreich ein Gesicht zu geben, die Wertschöpfung in Österreich zu steigern und vor allem Innovationen zwischen Corporates und Startups auf ein neues Niveau zu bringen. Es gibt jeden Tag zahlreiche Meetings, die es unter Beweis stellen, dass das Konzept von weXelerate funktioniert. Nun möge man uns an den Ergebnissen und an den Taten messen und keine Spekulationen anstellen.

Es hat jetzt die Scouting-Phase für den zweiten Batch begonnen. Es wird angestrebt, 20.000 Startups zu erreichen. Was ist da die Erwartungshaltung und was wird sich gegenüber dem ersten Batch ändern?

Beim ersten Batch haben wir knapp 6.000 Startups angeschrieben. Wir planen jetzt gerade 20.000, also mehr als eine Verdreifachung. Wir erwarten, dass mit der Anzahl an Startups, die wir screenen, die Qualität und die Internationalität der Startups weiter steigen wird.
Wir haben auf den erste Batch sehr gute Reaktionen der Corporates bekommen, was uns zuversichtlich macht, auch den zweiten Batch sehr erfolgreich zu füllen. Der erste Batch war sicher der schwierigste, weil wir als komplett neuer Name vor allem international angetreten sind.

Im ersten Batch kam die Hälfte der Startups aus Österreich. Soll der zweite Batch internationaler werden?

Ich glaube wir waren beim ersten Batch schon verhältnismäßig gut aufgestellt. Es waren weniger als die Hälfte der Startups aus Österreich dabei. Es ist auf jeden Fall unser Ziel, noch internationaler zu werden.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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