22.10.2019

weXelerate Batch 5 gestartet: Das sind die 23 Teilnehmer-Startups

Die Anzahl der teilnehmenden Startups im weXelerate-Accelerator wird von Batch zu Batch kleiner und steht im aktuellen fünften Durchgang bei 23. Dahinter steht eine schrittweise Adaption des Gesamtkonzepts.
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weXelerate Batch 5: Die teilnehmenden Startups
© weXelerate: Das Team von weXelerate mit den Vertretern der Startups aus Batch 5

52 Startups waren im ersten und zweiten Batch des weXelerate-Accelerators dabei. 40 waren es noch im dritten, 25 im vierten. Nun startete weXelerate Batch 5 mit 23 teilnehmenden Unternehmen. Dabei ist das Interesse in der Zeit zwar geschwankt, aber über die Dauer nicht maßgeblich gestiegen oder gesunken. Hatte man etwa für Batch 4 die Teilnehmer aus einer Shortlist von 114 Startups gewählt, standen auf dieser vor dem aktuellen Durchgang wieder 251 Unternehmen. Vielmehr ist die geringer werdende Teilnehmer-Zahl einer schrittweisen Adaption des Gesamtkonzepts geschuldet.

+++ Video-Talk mit weXelerate-Geeschäftsführer Awi Lifshitz +++

“Qualität statt Quantität” – mehrere Corporate-Partner pro Startup

Diese lässt sich wohl unter dem Motto “Qualität statt Quantität” zusammenfassen. In den ersten Batches hatte man zu Beginn des Programms noch konkrete Matches zwischen Startups und je einem Partner-Corporate hergestellt. In einigen Fällen stellte sich dieses Matching im Laufe des Programms aber als unpassend heraus und die Startups zogen nach dem Batch ohne Kooperations-Projekt in der Tasche aus. Von diesem Konzept sei man heuer abgerückt und habe stattdessen Jungunternehmen und Projekte in den Fokus gerückt, die mit mehreren Corporate Partnern zusammenarbeiten können, heißt es seitens weXelerate. Schon bei Batch 4 in der ersten Jahreshälfte waren neue Kriterien angewendet worden.

weXelerate Batch 5: acht Branchen, elf Länder

Die nun ausgewählten 23 Startups in weXelerate Batch 5 wurden in acht Branchen unterteilt und kommen aus elf Ländern. Mit je fünf Unternehmen sind Österreich und Deutschland am stärksten vertreten:


Marketing, Sales und Market Intelligence

Accordium (Dänemark): Software für personalisierte Videos für Sales-Kräfte

Branch (USA): User-Messung über verschiedene Geräte, Plattformen und Kanäle hinweg

Interactive Paper (Österreich): Verknüpfung von Print-Kommunikation mit digitalen Inhalten

Remerge (Deutschland): Targeting in der Werbung in Mobile Apps

Ryte (Deutschland): Qualitätsmanagement-, Monitoring- und Analyse-Tool für Websites

Scolvo (Ungarn): Digitales Sales-Tool

Smartlook (Tschechien): Toll für die qualitative Analyse in Web und Mobile

YUKKA Lab (Deutschland): AI-basierte Trend-Analyse für News über den Finanzmarkt


Cyber Security & Data Protection

Aircloak (Deutschland): Datenanonymisierung in Echtzeit

Futurae (Schweiz): Authentifizierungslösung für Unternehmen

SecAttack (Österreich): IT Security-Lösung für die Abwehr von Cyber-Attacken


HealthTech

Fitpuli (Ungarn): Digitales Mitarbeiter-Gesundheitsprogramm für Unternehmen

Solgenium (Österreich): Mitarbeiter-Management-Tool für den Healthcare-Bereich

Viva Back (Österreich): Monitoring-System gegen Rückenschmerzen


Industry 4.0 und InsureTech

CyStellar (Großbritannien): Decision Making und Predicitve Analytics für Landwirtschaft, Logistik und Versicherungen

Enging (Portugal): Toll zu Monitoring, Analyse und Fehlererkennung bei elektrischen Maschinen

Sophy (Austria): Plattform-Lösung für Informationsweitergabe im Warenversand


HRTech

Emotion Research LAB (Spanien; auch in Kategorie “Marketing, Sales und Market Intelligence” geführt): Technologie zur Bild-basierten Emotionserkennung

Loopline (Deutschland): Performance Management-Tool für Mitarbeiter-Engagement


Knowledge Management

KMS Lighthouse (Israel): Tool für automatisierte Beantwortung von Kunden-Fragen

NoamAI (USA): Integrative Search Engine für Daten in Unternehmen


IT

actesy (Schweiz): Verknüpfung verschiedener IT-Tools und -Systeme im Unternehmen


Sustainability

RePhil (Österreich): Wiederverwendbare Verpackung für Essen


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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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