28.03.2019

WeXelerate Batch 4: Weniger, aber reifere Startups

Am 1. April startet weXelerate in die vierte Runde seines Multi-Corporate-Accelerator-Programms. Im aktuellen Durchgang gibt es einige Neuerungen.
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weXelerate Batch 4 startet am 1. April
(c) Raphael-Moser: weXelerate Batch 4 startet am 1. April
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Mit mehr als 650 Bewerbungen war der internationale Andrang auch bei Batch 4 des weXelerate Accelerators ungebrochen. Dennoch wurden diesmal deutlich weniger Startups aufgenommen, als in den vorangegangenen Batches. Die 25 Unternehmen in weXelerate Batch 4, die aus einer Shortlist von 114 Startups ausgewählt wurden, stammen aus Österreich, Deutschland, Ungarn, den Niederlanden, der Schweiz, Bulgarien, Frankreich, Israel, Polen, Schweden und den USA. Sie beschäftigen sich mit Innovationslösungen aus den Bereichen Cross-Industry, Finance & Insurance, Retail, Authentication, Energie, Telekommunikation, Industrie 4.0 und Manufacturing.

+++ Hervis als neuer WeXelerate-Partner: Projekte mit 4 Startups gestartet +++

Gezieltes Matching mit reiferen Startups

„Wir haben mit den Partner-Corporates sehr gezielt ergründet, was sie wirklich brauchen und für wie viele Startups sie tatsächlich Kapazitäten haben“, erklärt weXelerate Co-Managing Director Claudia Witzemann zur verringerten Teilnehmer-Zahl. „Wie wollen nicht mehr mit der großen Menge hineingehen und einfach einmal inspirieren, sondern Startups und Corporates ganz gezielt in eine Zusammenarbeit führen“. Die Startups werden dafür nun tendenziell mit mehreren Partner-Unternehmen gematcht. Aus den Erfahrungen in der bisherigen Arbeit habe man auch beschlossen, in der Auswahl verstärkt auf reifere Startups zu setzen.

weXelerate Geschäftsführer-Duo Claudia Witzemann und Dominik Greiner im aktuellen Video-Talk:

Live mit dem Geschäftsführer-Duo des weXelerate Claudia Witzemann und Dominik Greiner

Live-Talk mit dem weXelerate Geschäftsführer-Duo Claudia Witzemann und Dominik Greiner über den Start von Batch 4, bisherige Learnings und weitere Ziele.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 28. März 2019

weXelerate Batch 4: Keine Teilnehmer-Namen kommuniziert

Die Namen der 25 Teilnehmer nennt man diesmal – im Gegensatz zu den vorangegangenen Batches – bewusst nicht. „Wir werden aber nach und nach Startups mit ihren konkreten Kooperationsprojekten präsentieren“, verspricht Co-Managing Director Dominik Greiner. Abgeschlossen wird das Programm durch die inzwischen traditionelle weXelerate Pitch Night am 27. Juni. Dabei stellen sich die vielversprechendsten Startups aus weXelerate Batch 4 bei einem finalen Pitch der kritischen Bewertung durch das Publikum und einer Fachjury.

Weiterer weXelerate-Standort bald spruchreif

Auch abseits des Accelerator-Programms habe sich in letzter Zeit bei weXelerate viel getan, erzählt Dominik Greiner. „Nachdem wir zu Beginn im Herbst 2017 mit sehr vielen Projekten gestartet sind, war 2018 eher ein Jahr der Konsolidierung. Jetzt stehen aber wieder viele neue Projekte auf dem Plan“. Eines davon habe mit dem Platzmangel aufgrund sehr hoher Nachfrage zu tun. „Wir sehen uns nach Satelliten-Standorten um und sind bei einem schon bald soweit, dass wir mehr verraten können“, sagt Greiner.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

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Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

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