05.04.2018

weXelerate startet Bewerbungsphase für den dritten Accelerator Batch

Das Wiener Innovations- und Startup-Zentrum weXelerate startet die Bewerbungsphase für den dritten Accelerator Batch. Sie läuft bis zum 9. Mai.
/artikel/wexelerate-batch-3-bewerbungsphase-fuer-den-dritten-accelerator-batch-startet
weXelerate Batch 3
(C) weXelerate - weXelerate öffnet die Bewerbungsphase für den dritten Batch
kooperation

Das Kernstück des Innovations-Ökosystems von weXelerate bildet ein viermonatiges Accelerator-Programm, das Startups rund um den Globus offen steht. Die modularen Programminhalte zielen u.a. auf Wachstum und Wertschöpfung und die Absicherung von Markterfolgen neuer Produkte und Dienstleistungen ab. Pro Batch arbeiten 16 Großunternehmen und bis zu 50 Startups strukturiert zusammen, um diese Ziele gemeinsam zu erreichen. Die Aufnahme in den Accelerator, ist für die Startups mit keinen Kosten verbunden und auch Unternehmensanteile müssen nicht abgegeben werden. „Lediglich die Aufenthalts- und Reisekosten sind selbst zu tragen“, wie Programm-Managerin Mona Huebl im Gespräch mit dem Brutkasten erklärt. Nun startet die Bewerbung für den weXelerate Batch 3.

+++Batch 2 steht fest: 52 Startups aus 21 Ländern+++ 

weXelerate: Keine Förderung dafür ein Netzwerk an Investoren

Auch wenn der Wiener Innovations-Hub in seinem Programm nicht mit direkter finanzieller Förderung aufwartet, können Startups dennoch mit großer Unterstützung rechnen. „Wir haben ein großes Netzwerk an Investoren, mit denen wir enge Beziehungen pflegen. Die können wir aktivieren und so den Startups Unterstützung im Förderprozess bieten“, betont Huebl. Hier spielt die Programm-Managerin auf die homogene Community an und zählt damit eine der Voraussetzungen für Startups auf, die bei diesem Call mitmachen wollen. Startups müssen, wenn sie nicht umziehen wollen, zumindest zehn Tage im Monat im Gebäude sein. „Einer der größten Vorteile ist eben diese Gemeinschaft. Alle Stakeholder sind im Gebäude, ebenso Unternehmen mit ähnlichen Feldern, die ähnlichen Problemen und Herausforderungen gegenüberstehen. Manche haben vielleicht die Lösungen, die andere genau suchen. So eine Community zu gestalten, ist nur möglich, wenn wir alle Startups – zumindest für eine gewisse Zeit – im Haus haben, “ sagt Huebl.

Video-Interview mit den Programm-Managern Mona Huebl und Sebastian Höfinger uvm. zu weXelerate Batch 3

Live stream info session for startups – weXelerate application

Live stream info session for startups interested to apply for the third batch of weXelerate, with the program managers Mona Huebl and Sebastian Höfinger! Post your questions in the comments! Apply now: http://www.wexelerate.com/apply_now/

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 4. April 2018

No early-stage Startups

Eine weitere Erfordernis für Startups, die dem Call folgen möchten, ist, ein Unternehmen zu sein, das einen einsatzfähigen Prototypen hat und sich nicht in einer early-stage-Phase befindet. „Das wichtigste ist, dass sie den Kriterien unserer ‚Corporate Partner‘ entsprechen. Wir arbeiten mit Banken, Versicherungen, Energieunternehmen, Engineering-, Medien- und Entertainment-Anbietern zusammen. In diesem Bereich sollte man aktiv sein“, sagt Programm-Manager Sebastian Höfinger, um dann doch einen kleinen Kriterien-Abstrich zu machen, „Allerdings haben wir auch einen Technologie-Fokus. Wenn ein AI- oder Blockchain-Startup zwar in einem fremden Feld aktiv ist, aber mittels ihrer Technologie unseren Corporate Partnern ‚Value‘ geben kann, freuen wir uns natürlich auch über deren Anträge.“ Nach dem Fristende am 9. Mai wird es bis Anfang Juni eine Auswahl der Top 100 Startups geben, die sich dann den Corporate-Partnern per Interview (persönlich oder per Skype) vorstellen. Die Finale Auswahl des weXelerate Batch 3 findet durch die Corporate-Partner Anfang September statt.

Startups: Hausaufgaben erledigen

Einer der größten Tipps, die Höfinger den interessierten Startups geben kann, ist es, die Hausaufgaben zu erledigen und die Corporate-Partner genau zu studieren. Wie kann die eigene Firma mit ihrem Produkt oder ihrer Technologie Nutzen bringen und wie kann sie das Nutzerversprechen transformieren, sind hierbei die Kernfragen, die sich Anwärter selbst stellen und beantworten müssen. Für die Dauer des Accelerator-Programms werden Arbeitsplätze in den weXelerate Spaces in Wien bereitgestellt. Zudem stehen über 100 erfahrene Mentoren bereit, die sich als Unternehmer, Führungskräfte, Experten oder Berater seit vielen Jahren profiliert haben. Die Arbeitsplätze können, je nach den Bedürfnissen des jeweiligen Startups, während des Programms permanent, wochenweise oder punktuell genutzt werden.

Individueller Zugang und Knowledge-Transfer

Einer der weiteren Vorteile, in das Programm aufgenommen zu werden ist, dass am Standort fast täglich Weiterbildungskurse, Konferenzen, Podiumsdiskussionen und Netzwerk-Veranstaltungen stattfinden. Claudia Witzemann und Gabrielle Costigan, die beiden neuen Geschäftsführerinnen von weXelerate, betonen: „Herausragende unternehmerische Persönlichkeiten entscheiden gerne selbst, welche Art von Wissen, Experten und Coaches ihr Startup aktuell braucht. Daher bieten wir einen sehr individuellen Zugang an, mit der Herausforderung sich als Entrepreneur nicht zurücklehnen zu können, sondern selbst aktiv das Angebot für das eigene Unternehmen optimal zu nutzen“. weXelerate Batch 3 startet am 1. Oktober 2018 und endet Mitte Jänner 2019 mit dem Investor’s Day und Demo Day vor potenziellen Kunden, Investoren und Mitarbeitern.

Großer Andrang beim letzten Batch

Beim aktuellen Batch 2, der seit März läuft, wurden aus 850 Bewerbern 52 Startups aus 21 Ländern ausgewählt. Fünf Unternehmen kommen aus Deutschland und je drei Firmen aus Italien, Spanien, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. 16 Gründerteams in Batch 2 kommen aus Österreich. Die Startups hatten zu Startzeitpunkt 17,9 Millionen Euro Kapital eingesammelt und über eine durchschnittliche Teamgröße von neun Personen verfügt. 15 Unternehmensprojekte können dem Medienumfeld zugeordnet werden, ebenso viele industrie-übergreifenden Technologien. Aus dem Energie- und Infrastrukturbereich stammen zehn Geschäftsideen. Der übergreifende Technologiefokus liegt am häufigsten in den Feldern “AI & Bots” und “IoT/Big Data”.

⇒ Interessierte Startups können sich bis 9. Mai 2018 hier bewerben.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

weXelerate startet Bewerbungsphase für den dritten Accelerator Batch

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

weXelerate startet Bewerbungsphase für den dritten Accelerator Batch

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

weXelerate startet Bewerbungsphase für den dritten Accelerator Batch

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

weXelerate startet Bewerbungsphase für den dritten Accelerator Batch

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

weXelerate startet Bewerbungsphase für den dritten Accelerator Batch

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

weXelerate startet Bewerbungsphase für den dritten Accelerator Batch

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

weXelerate startet Bewerbungsphase für den dritten Accelerator Batch

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

weXelerate startet Bewerbungsphase für den dritten Accelerator Batch

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

weXelerate startet Bewerbungsphase für den dritten Accelerator Batch