23.10.2019

WeWork-Absturz: Gründer geht mit bis zu 1,7 Mrd. Dollar in der Tasche

Nach Bekanntwerden massiver Ungereimtheiten im Vorfeld eines geplanten und dann abgesagten Börsengangs erlebte das US-Co-Working-Startup WeWork (We Company) einen beispiellosen Absturz. Nun übernimmt Investor Softbank den Großteil des Unternehmens. Gründer Adam Neumann steigt dabei Medienberichten zufolge sehr gut aus.
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WeWork-Gründer Adam Neumann
(c) Noam Galai/TechCrunch (Wikimedia Commons): WeWork-Gründer Adam Neumann 2015

Wie kann ein Unternehmen, das Co-Working-Spaces betreibt, 47 Milliarden US-Dollar wert sein? Diese Frage stellten sich spitzfindige Beobachter vielleicht schon im Jänner diesen Jahres, als die japanische Softbank zu eben dieser Bewertung bei We Company, dem Unternehmen hinter der Co-Working-Kette WeWork investierte. Tatsächlich sollten diese Zweifler Recht behalten, wie sich in den vergangenen Monaten bekanntlich auf nahezu dramatische Art und Weise zeigte. Nun „investierte“ Softbank wieder bei We Company – zu einer Bewertung von acht Milliarden US-Dollar.

+++ Im Vorfeld des IPO hat Airbnb seinen Verlust verdoppelt +++

Softbank übernimmt WeWork zu 80 Prozent

Die japanische Gesellschaft versucht mit dem neuesten Schritt nun zu retten, was zu retten ist. Für ganze zehn Milliarden US-Dollar (zur Erinnerung: bei einer Bewertung von acht Milliarden) stockt man die Anteile am Co-Working-Startup auf rund 80 Prozent auf und übernimmt damit die Kontrolle. Der Hintergrund: Im Vorfeld des für September geplanten und dann abgesagten WeWork-Börsengangs wurden massive Ungereimtheiten im Unternehmen, allem Voran Vorgänge um Gründer Adam Neumann, publik. So zeigte der im August vorgelegte Börsenprospekt etwa umfassende Geschäfte zwischen We Company und weiteren Unternehmen Neumanns sowie ihm als Privatperson, die sichtlich vorwiegend der Bereicherung des Gründers dienten. Gleichzeitig fuhr das Unternehmen im ersten Halbjahr 690 Millionen US-Dollar Verlust ein.

Gründer Neumann holt sich 17, Mrd. Dollar, davon 185 Mio. „Beratungsgebühr“

Nun – nach dem abgesagten IPO – fehlte laut Medienberichten überhaupt das nötige Geld, um die Mitarbeiter mittelfristig weiter bezahlen zu können. Mit der Übernahme durch Softbank ist dieses Thema einstweilen vom Tisch. Zeitgleich wird auch Gründer Adam Neumann aus dem Unternehmen gekauft. Er soll nach seinem Rücktritt als CEO vergangenen Monat und der Abgabe seiner Anteile trotzdem weiterhin im Aufsichtsrat bleiben. Den Ausstieg des WeWork-Founders ließ sich Softbank einiges kosten. Laut Wall Street Journal streicht Neumann bei dem Deal bis zu 1,7 Milliarden US-Dollar ein. Eine Milliarde davon machen die Anteile aus. 500 Millionen US-Dollar fließen zur Begleichung eines Kredits. Und 185 Millionen US-Dollar gehen als „Beratungsgebühr“ an den Gründer.

WeWork betreibt Standorte in 111 Städten in 29 Ländern. Laut eigenen Angaben hat die Co-Working-Kette 527.000 Mitglieder. Nach der Übernahme durch Softbank soll es nun auch ein Sparprogramm geben, um die Gefahr einer Insolvenz auch dauerhaft abzuwenden. Rund 2000 von mehr als 12.000 Mitarbeitern könnten dabei laut Medienberichten ihren Job verlieren.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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