01.03.2019

Los Angeles: Nicht-Startup aus NÖ gewinnt „Startup-Oskar“

Am Rande der Oscar-Verleihung hat das AußenwirtschaftsCenter Los Angeles auch heuer wieder österreichische Spitzenleistungen am amerikanischen Markt mit dem USA-BIZ AWARD ausgezeichnet. In der Kategorie Startup gewann das 1987 gegründete niederöstereichische Frischteig-Unternehmen Wewalka.
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Wewalka, BIZ OSkar, Walter Koren,
(c) Carmen Porto - WirtschaftsOskar-Moderatorin Angelika Ahrens, Barbara Sprick (Wewalka US Trading, Digital Media & PR Manager) und Walter Koren, "Austrian Trade Commissioner" in LA bei der Übergabe des Startup-Awards.

„Der USA-Biz-Award, der so genannte Wirtschafts-Oskar der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA holt die herausragenden Leistungen österreichischer Unternehmen am hart umkämpften US-Markt auf den roten Teppich und in das mediale Scheinwerferlicht“, sagt Walter Koren, ehemaliger Außenwirtschafts-Chef und nunmehr österreichischer Wirtschaftsdelegierter in Los Angeles, über die heuer zum neunten Mal ausgetragene Verleihung. Der Sieger in der Kategorie Startup wurde dieses Jahr der 1987 gegründete niederösterreichische Frischteighersteller Wewalka.

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Wewalka: Teigexport in 30 Länder

Damals wurde das Unternehmen von Johann Wewalka als Konditormeisterbetrieb in Sollenau, Niederösterreich gegründet. Dei Jahre später übernahm Anton Gsellmann, der heute noch die Firma besitzt. Im Jahr 1994 folgte der Beginn der Herstellung von Frischteigen. „Wewalka ist heute der weltgrößte Frischteighersteller in Familienbesitz und  Partner vieler internationaler Marken und Händler. Wir liefern Produkte in rund 30 Länder“, sagt Sabine Kahrer, Marketing-Chefin Österreich.

US-Vertriebsniederlassung gegründet

Seit rund vier Jahren gibt es in den USA die Vertriebsniederlassung „Wewalka Trading Crop.“ für den Vertrieb des Frischteigsortiments Übersee. Sie konzentriert sich vorrangig auf die Etablierung der Konsumentenmarke Wewalka am US-amerikanischen Lebensmittelhandel. „Der US Markt wird dominiert von Teigen in der Dose. Unser innovatives Frischteigkonzept, Frischteige gerollt auf Backpapier, schlug 2015 bei den convenience-affinen amerikanischen Konsumenten sehr erfolgreich am Markt ein“, sagt Kahrer.

„Frischteigmarkt rund zwei Billionen US-Dollar groß“

Diesem Schritt gingen eine intensive Marktrecherche und Vorbereitungsarbeiten voraus. Es war aber gewiss ein logischer Schritt, sieht man sich die Zahlen in dem Bereich an: „Fertige Frischteige gibt es in den USA bereits seit den 50er Jahren. Heute ist der Frischteigmarkt mit einem hohen ‚Pro-Kopf Teigkonsum‘ rund zwei Billionen US-Dollar groß“, erzählt Kahrer.

Gut skaliert und hohe Umsätze

Das erklärt den Schritt in die Vereinigten Staaten von Amerika, aber noch nicht den Gewinn des WirtschaftsOskars in der Kategorie „Startup“. „Wir wissen, dass Wewalka nicht das typische Startup darstellt, aber sie sind seit 2015 in den USA und haben gut skaliert. Ihr Marketing ist erfolgreich, die Umsätze erreichen zweistellige Millionen-Beträge und sie haben große Kunden“, sagt Walter Koren.

Ost- wie Westküste erobert

Die Feierlichkeiten wurden in einer privaten Residenz in Brentwood, Los Angeles, abgehalten. Besonders beeindruckt habe den Wirtschaftsdelegierten sowie die Jury, dass Wewalka in den Staaten „von scratch begonnen habe“, wie Koren sagt. Wewalka habe den Sprung von der Ost- an die Westküste – mit dem Listing beim Handelsgiganten Safeway Albertsons, zusätzlich zu Walmart sowie Kroger national – geschafft. „Uns hat auch gefallen, dass es sich Mal um kein IT-Startup gehandelt hat, sondern um ein Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich“.

Tipps für den Weg in den US-Markt

Diese Auszeichnung ist laut Wewalka-Geschäftsführer Werner Schiessl der Lohn für fünf Jahre harte Arbeit, um den amerikanischen Frischteigmarkt mit Frischteigprodukten zu erobern. Damit dies gelingt, gebe es einige Dinge zu beachten, wie man uns wissen lässt: „Konsumentenrelevante Differenzierungsmerkmale zu Mitbewerbern, ausgezeichnete Produktqualität und zielgruppenspezifische Kommunikation haben uns am US-amerikanischen-Lebensmittelmarkt zu einem erfolgreichen Newcomer gemacht. Die enge Zusammenarbeit mit Distributionspartnern und den Retailern, um das Vertriebsnetz auszubauen sind ebenso unerlässlich. Und natürlich, das bekannte Quäntchen Glück – zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu sein – gehört ebenso zu jedem Startup dazu“, sagt Kahrer.

Weitere Sieger des WirtschaftsOskars

Der WirtschaftsOskar wurde zusätzlich noch in folgenden Kategorien vergeben: Market Footprint (Sieger: KNAPP) , Trendsetter (KTM), Investition (Anton Paar), Innovation (AVL List) und Spectacular (StreamUnlimited). 2019 liegt damit die Steiermark mit drei Unternehmen an der Spitze, gefolgt von je einem Preisträger aus Niederösterreich, Oberösterreich und Wien. „Auch 2020 wird es wieder einen WirtschaftsOskar geben. Die Zutaten für den Gewinn sind das Herausragende, Innovative und Spektakuläre der österreichischen Wirtschaft in den USA, verpackt in einen komprimierten Email-Pitch“, erklärt Koren abschließend.

⇒ Zur Homepage des Preisträgers

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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