21.01.2025
KOOPERATION

Wettbewerbsfähigkeit @Risk: Wie Wien auf der 10. Innovationskonferenz Zukunft gestaltet

Vom 28. bis 30. Jänner 2025 lädt die Wiener Innovationskonferenz zur gemeinsamen Gestaltung der Zukunft. Auf der Agenda: Arbeitsmarkt, Gesundheit, Klima und vieles mehr.
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Die Wiener Innovationskonferenz findet im Rathaus der Stadt statt © Alexandra Kromus, Stadt Wien - PID

Die Brutkasten Media GmbH unterstützt als Eventagentur bei der Umsetzung der 10. Wiener Innovationskonferenz.


Neue Technologien, Klimaziele und ein sich rasch wandelnder Arbeitsmarkt stellen Wien vor große Herausforderungen. Vom 28. bis 30. Jänner 2025 lädt die 10. Wiener Innovationskonferenz dazu ein, über den globalen Wettbewerb und den Weg in eine nachhaltige Zukunft zu diskutieren. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Wien langfristig eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen kann – auch unter unsicheren Bedingungen, die mit dem Motto „Wettbewerbsfähigkeit @Risk“ bewusst gemacht werden sollen.

Wien will Zukunft gestalten

Die 10. Wiener Innovationskonferenz widmet sich 2025 der zentralen Frage, wie Wien seine Position als zukunftsorientierter Wirtschafts- und Innovationsstandort behaupten und ausbauen kann. Neue Technologien wie Quantentechnologie und künstliche Intelligenz sollen dabei nicht nur theoretisch erforscht, sondern rasch in die Praxis überführt werden.

Zudem beschäftigen sich Expert:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik mit Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft, Arbeitsmarkt und Gesundheit. All diese Themen kreisen um das Leitmotiv „Wettbewerbsfähigkeit @Risk“, das Unsicherheiten im globalen Wettbewerb verdeutlicht und Chancen darin aufzeigen will. Drei Tage lang – vom 28. bis 30. Jänner 2025 – stehen Paneldiskussionen und Networking-Gelegenheiten im Wiener Rathaus und online auf dem Programm.

Innovation und Arbeitsmarkt im Fokus

Am ersten Konferenztag (28. Jänner) kommen Teilnehmer:innen im Festsaal des Rathauses zusammen. In drei Panels wird beleuchtet, wie sich ein starkes Innovationsökosystem in Wien aufbauen lässt und welche Schritte notwendig sind, um aus technologischen Stärken marktfähige Anwendungen zu machen.

Zu den Referierenden zählen unter anderem Stadtrat Peter Hanke, Patricia Neumann, CEO von Siemens sowie Andreas Nemeth, CEO von UNIQA Ventures, Vertreter:innen der Wiener Stadtwerke sowie von Forschungsinstitutionen wie der TU Wien.

Auch die Zukunft des Arbeitsmarkts erhält breiten Raum: Angesichts zunehmender Digitalisierung und Fachkräftemangel will Wien Wege finden, Beschäftigungschancen für alle Bevölkerungsgruppen zu sichern. Dazu stellen Organisationen wie ABZ*AUSTRIA Best-Practice-Modelle vor, die zeigen, wie Frauen oder Personen mit Migrationshintergrund am Arbeitsmarkt gefördert werden können.

Lebensmittel, Energie und Kreislaufwirtschaft

Der zweite Konferenztag (29. Jänner) findet online statt und widmet sich drei großen Themen: innovativen Konzepten für den Lebensmittelsektor, der Energiewende und dem sinnvollen Umgang mit Ressourcen. In einem Panel unter dem Titel „Vienna Food Pioneers – ein Hoffnungsmarkt?“ diskutieren Startups, darunter Robin Simsa von Revo Foods und Andrea Alber von Kern Tec, Vertreter:innen der BOKU sowie der Koelnmesse GmbH darüber, wie lokale Lebensmittelproduktion nachhaltig gestaltet und wirtschaftlich erfolgreich sein kann.

Anschließend richten Expert:innen von Wien Energie, Heizma und dem Austrian Institute of Technology ihren Fokus auf die Frage, wie eine rasche Energiewende gelingen könnte. Dabei wird insbesondere hervorgehoben, welche Technologien und Strategien erforderlich sind, um das Stadtgebiet klima- und zukunftsfähig zu machen. Ein weiteres Panel dreht sich um die Kreislaufwirtschaft: Expert:innen der Greiner AG, der MA 48, der Wirtschaftsagentur Wien sowie der Fachhochschule des BFI Wien stellen Ideen vor, wie Wirtschaftskreisläufe geschlossener werden und Abfälle zu Ressourcen werden können.

Gesundheit und Datensicherheit

Am dritten Konferenztag (30. Jänner) stehen Innovationen für ein längeres, gesünderes Leben und der Schutz digitaler Systeme im Mittelpunkt. Forschende und Unternehmer:innen aus der Gesundheitsbranche geben Einblick, wie KI-Anwendungen oder MedTech-Startups zur Krankheitsprävention und Patientenversorgung beitragen können.

Ein anschließender Live-Hacking-Vortrag von CyberSecurity Austria macht sichtbar, wo Gefahren für unsere Daten liegen, wenn digitale Lösungen nicht ausreichend geschützt sind. In einem weiteren Panel diskutieren Expert:innen von Forschungseinrichtungen der TU Wien sowie der FH Campus Wien und aus IT-Sicherheitsunternehmen, wie kritische Infrastruktur und persönliche Informationen langfristig abgesichert werden können.

Vernetzung für neue Impulse

Während der gesamten Konferenz haben Teilnehmende die Gelegenheit, sich in kurzen Meeting-Slots entweder persönlich im Rathaus (nur am ersten Tag) oder online zu vernetzen. Diese Treffen sollen nicht nur dem Austausch von Fachwissen, sondern auch dem Knüpfen neuer Kooperationen zwischen etablierten Firmen, Startups, Hochschulen und Verwaltung dienen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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