18.06.2018

Wertpapiere auf der Blockchain – Was ist ein Security-Token?“

Eines der Potenziale, die eine Blockchain mit sich bringt, ist der effiziente Transfer und die Speicherung von Assets. Wie sehen diese Aktionen auf der Blockchain aus?
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Security-Token
(c) fotolia.com - PRASERT

Sogenannte Security-Token sind vereinfacht ausgedrückt Kryptowährungen, die als Finanzvehikel dienen. Sie versprechen zum Beispiel eine Gewinnbeteiligung oder ein Rückkaufprogramm. Investoren kaufen damit die Token, um in der Regel neue Startups zu finanzieren. Diese versprechen, spätere Einnahmen über die Token auszuschütten. Jeder, der diese also besitzt, wird anteilig an den Verdiensten beteiligt. Somit ist es ein Ablauf, der zunächst sehr ähnlich zu einer klassischen Dividende aus dem Aktienmarkt klingt.

+++ Der Wert von Token +++


Disclaimer: Dieser Beitrag ist eine reine Meinungsäußerung und keine rechtliche Einordnung und keinesfalls als Rechtsberatung zu verstehen.


Security-Token = Aktie?

Nichtsdestotrotz sind Security-Token nicht mit Aktien gleichzusetzen. Vielmehr geht es um eine rechtliche Betrachtung (die hier jedoch nicht geliefert werden kann) der Token. Die Frage ist: Gilt dieser als Benutzungsgegenstand im Netzwerk, um z.B. Plattformgebühren zu zahlen (Utility-Token), oder ist dieser als Finanzprodukt (Security-Token) zu sehen?

Im Unterschied zu Aktien, die sich an Börsen erwerben lassen, verbriefen Security-Token keine tatsächlichen Unternehmensanteile, die rechtsverbindlich übertragen werden. In aller Regel wird eine Profit Participation eingebaut.

Wie funktioniert eine „Dividendenausschüttung“ über die Blockchain?

Die Dividendenauszahlung (falls sie im klassischen Sinne so bezeichnet werden kann) funktioniert über Smart-Contracts. Diese legen nichts anderes fest als einen Ablauf: „Wenn Bedingung X erfüllt, dann führe Y aus“. In diesem Fall besagt der Smart-Contract: Wenn eine Gewinnausschüttung beschlossen und das Geld an den Smart-Contract gesendet wird, dann schütte dieses an alle Token-Besitzer anteilig aus.

Vor- und Nachteile von „Aktien auf der Blockchain“

Vorteile

Liquidität: Die Token sind weitaus liquider als Aktien. Sie können jederzeit und überall übertragen werden. Jeder, der eine Ethereum-Wallet z.B. auf dem Smartphone besitzt, kann damit in wenigen Minuten Token kaufen.

Effizienz: Alle Prozesse sind über Smart-Contracts entwickelt. Gewinnausschüttungen können in diesen implementiert werden und bieten durch die Unveränderbarkeit mehr Vertauen.

Nachteile

Unklare Regulierung: Noch ist in vielen Jurisdiktionen nicht klar, wie Security-Token rechtlich behandelt werden. Dadurch sind Investoren und Startups dem Risiko ausgeliefert, nachträglich von Regulierungen betroffen zu sein.

Keine Unternehmensanteile: In der Regel erhalten Investoren reine realen Unternehmensanteile. Damit bewegen sie sich auf dünnem Eis und haben weniger Rechtsicherheit als bspw. mit einer Aktie.

Sind Security-Token die Zukunft?

Denkt man im weiten Sinne an Finanzierungsmethoden, so bieten Initial Coin Offerings (ICOs) und Security Token Offerings zahlreiche Vorteile. Ähnlich wie Crowdfunding-Modelle ermöglichen sie einer Vielzahl von Investoren den einfachen Zugang zu Investments, sind diesen Strukturen durch ihre Effizienz jedoch weitaus überlegen: Der Prozess ist transparenter und ein Crowdfunding-Anbieter, auf den hohe Gebühren entfallen, ist nicht mehr im Spiel.

Gerade in Regulierungsaspekten sind bei Security-Token noch viele Fragen offen. In den vergangenen Monaten war zu sehen, dass immer mehr Regierungen sich dieses Themas annehmen und Regulierungen schaffen – ein Schritt, der die Investments seriöser und einfacher für den Mainstream nutzbar macht.


Max Kops beschäftigt sich seit 2013 mit Blockchain-Technologien und ist Security Token Experte. Als ICO- und STO-Advisor berät er Startups und Unternehmen bei der Durchführung von Blockchain-basierten Finanzierungen und dem Aufbau von P2P Blockchain-Plattformen. ⇒ maxkops.de

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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