04.12.2015

Wer viel arbeitet, ist nicht automatisch erfolgreicher

Top-Managern und erfolgreichen Unternehmern sagt man nach, dass sie besonders viel arbeiten und sich wenig Auszeit gönnen. Pausen sind aber wichtig. Nur, weil man viel arbeitet, bedeutet das nicht, dass man deswegen erfolgreicher ist.
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Auch Manager sollten sich zwischendurch Freizeit gönnen.

Elisabeth Walch, auf Work-Life-Balance spezialisierter Coach, warnt Vielarbeiter davor, sich allzu viel zuzumuten. Vor allem Kleinunternehmer: „Nur durch viel arbeiten wird man nicht erfolgreich.“ Sie weiß, dass viele Unternehmer und Führungskräfte sich zu spät Hilfe suchen, wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben geht. „Die sind dann oft schon im Burn-out“, so Walch.

Weniger ist mehr

Für das wichtigste Tool hält sie ein strenges Zeitmanagement und eine Einteilung der Termine in dringend, wichtig und weniger wichtig. Ein dringender Termin wäre etwa eine Überweisung an das Finanzamt, und „dringend geht vor wichtig“, sagt Walch. Grundsätzlich gilt: Weniger ist mehr. „Oft nimmt man sich viel zu viel vor, und das erzeugt Stress.“ Auch private Termine rät sie, in den Kalender einzutragen und nicht mehr zu verwerfen. Wer merkt, dass die Work-Life-Balance aus dem Ruder gerät, solle sich Kurse, etwa für Stressmanagement, auferlegen.

Wo setzen Menschen, die viel arbeiten, Prioritäten? Wie viel Auszeit nehmen sie – und, wann? Nachfolgend ein paar Beispiele von Unternehmern:

Energie-Tankstellen

„Ich beginne um sechs Uhr und sitze bis 22 oder 24 Uhr – fast jeden Tag. Es kann aber sein, dass ich am Sonntagvormittag nur wenig mache.“ So beschreibt Michael Leitner seinen Arbeitsalltag. Der Gründer der LME GmbH, die in Walding Energiesparheizsysteme baut und vertreibt, hat nach eigenen Angaben seit 25 Jahren keinen Sport mehr betrieben. Seine Familie sieht er in der Früh und mittags. Dreimal im Jahr macht er Urlaub. „Derzeit gibt es nicht viele Energie-Tankstellen“, sagt Leitner.

Der Unternehmer, der fünf Mitarbeiter in der Produktion beschäftigt, ist sich bewusst, „dass die Arbeit weniger werden muss“. Nächstes Jahr soll ihm eine Sekretärin unter die Arme greifen.

Work-Life-Balance

Für Barbara Krahwinkler, Geschäftsführerin der Linzer Werbeagentur Createam, geht es bei Work-Life-Balance „nicht so sehr um Arbeitszeiten, sondern darum, glücklich zu sein“. Deshalb ist für sie am wichtigsten, „dass die Arbeit Spaß macht“. Circa 50 bis 60 Stunden pro Woche sitzt sie im Büro oder bei beruflichen Terminen. Sie schafft sich aber auch Auszeiten. Diese seien gerade in der Kreativbranche nötig, „um den Kopf freizubekommen“. Krahwinkler findet den Ausgleich im Sport: Drei- bis viermal die Woche geht die Agenturchefin laufen oder powert sich beim Kampfsport aus. Sie ist überzeugt, dass das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Unternehmen in Zukunft bedeutender wird, vor allem, um sich qualifiziertes Personal zu angeln.

Als „eines der innovativsten Unternehmen, was die Work-Life-Balance betrifft“ bezeichnet Wolfgang Detzer Hali Büromöbel. Detzer ist für das Unternehmen in Eferding seit Jahresanfang als Marketingleiter tätig. Vom mittleren Management aufwärts „arbeiten wir, wo und wann wir wollen. Es gibt keine Anwesenheitspflicht“, schwärmt er. Detzer ist überzeugt, dass gewisse Zugeständnisse an Manager auch deren Arbeitseifer erhöhen.

Familie zuerst

Er selbst arbeitet viel – er möchte nicht verraten, wie viel –, „aber es fällt nicht so ins Gewicht, weil man es sich frei einteilen kann“. Trotzdem steht die Familie an erster Stelle. Bewegung versucht er mit einem Schrittzähler in den Alltag einzubinden: „Der macht mich aufmerksam, dass ich pro Tag 15.000 Schritte machen muss.“

Bernhard Kittel, Chef der Happy-Foto-GmbH in Freistadt, steht mittlerweile täglich auf dem Crosstrainer. „Ich arbeite oft nur vier Tage die Woche und ver­suche, das Wochenende zu verlängern“, erzählt der 63-Jährige. Das war früher anders: „Ich habe mindestens 120 Stunden die Woche gearbeitet und hatte keine Work-Life-Balance.“

Quelle

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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