04.06.2025
FINANZIERUNG

WeR: KI-WealthTech holt mehrere Millionen Euro Investment – Hansmann im Lead

Das Startup rund um den ehemaligen "Börsianer"-Gründer Michael Berl und Braintribe-Founder Stefan Ebner entwickelt eine B2B-Plattform für alternative Investments. Nun schloss es eine Seed-Finanzierungsrunde über mehrere Millionen Euro ab.
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v.l. Michael Berl und Stefan Ebner | (c) Marija M. Kanizaj

Beim brutkasten Birthday Bash im vergangenen November wurde die Brand der Öffentlichkeit präsentiert – jetzt erhielt das WealthTech-Startup WeR rund um Michael Berl und Stefan Ebner ein erstes großes Investment. Die Seed-Finanzierungsrunde beläuft sich auf mehrere Millionen Euro. Angeführt wurde die Runde von Österreichs bekanntestem Business Angel Hansi Hansmann.

Zu den weiteren Geldgebern zählen unter anderem Enver Sirucic (CFO) und stellvertretender CEO der Bawag Group, Jürgen Uhl (Uhl Gruppe), Alexander Schroeter und Fabian Franzin (Apollo Investment Holding), Michael Schmidt (3SI) sowie Philipp Kinsky (Partner der Kanzlei Herbst Kinsky).

WeR wurde von Michael Berl und Stefan Ebner im Rahmen des Venture-Builders TribeLand gegründet. Das Startup hat seinen Sitz in Zürich und entwickelt eine B2B-Plattform, die sich an Privatbanken, Family Offices und weitere Finanzinstitute richtet. Mit dieser sollen sie alternative Investmentgeschäfte effizient abwickeln, ihre Anlegerbeziehungen verwalten und Analysen aus generativer KI nutzen können. Kernstück ist die proprietäre „Persona Intelligence Platform“ – ein KI-Modell, das auf Verhaltensforschung und Finanzmustern trainiert wurde und Einblicke in das Profil hochvermögender Privatkund:innen liefern soll.

Hansmann: „Genau die Art von Idee, nach der ich suche“

Hansmann als Lead-Investor sieht in WeR genau die Art von „mutiger, skalierbarer Idee“, nach der sein Fonds sucht. Man sei überzeugt, dass die KI-getriebene Vision des Startups das künftige Finanzökosystem maßgeblich prägen könne. „WeR vereint unternehmerische Erfahrung, Zugang, Ambition und modernste Technologie“, so Hansmann.

Intern habe man mehrere vertiefte Gespräche mit Co-Founder Michael Berl geführt. Sein Track-Record als Gründer verschaffe ihm einen einzigartigen Draht zu wichtigen Playern der globalen Finanzbranche – und zu potenziellen Kapitalgebern. Über Mitgründer Stefan Ebner sagt der Lead-Investor: „Wir kennen ihn seit Jahren als brillanten Tech-Entrepreneur; gemeinsam etwas aufzubauen stand schon lange auf unserem Radar.“

Ebner: Europas Unternehmergeist soll auf Weltbühne florieren

Ebner ergänzt zur größeren Vision: „WeR will den gewaltigen Vermögens­wandel, der sich gerade vollzieht, nutzbar machen. Dazu bieten wir Privatbanken, Family Offices und Asset Managern eine AI-native Plattform, die sie durch diesen tiefgreifenden Übergang begleitet. Unser übergeordnetes Ziel ist ein einfacherer und breiterer Zugang zu alternativen Investments – damit Europas Unternehmergeist auf der Weltbühne florieren kann.“

Co-Founder Michael Berl sieht die Vermögensverwaltung „an einem Wendepunkt“. Die Finanzierungsrunde von WeR sei „eine wichtige Bestätigung für unsere Mission und Dynamik“. Das Startup biete eine „ideale Plattform für Institutionen, die mit dem sich entwickelnden Vermögenstransfer und der sich schnell verändernden Investmentlandschaft umgehen müssen“.

Die neuen Mittel will WeR nach eigenen Angaben in den Ausbau der Technologie, die Weiterentwicklung des KI-Modells sowie den Aufbau eines Vertriebsteams in wichtigen Finanzzentren investieren. Mehrere Pilotprojekte mit institutionellen Kunden seien bereits erfolgreich abgeschlossen worden.

Gründer von „Börsianer“ und Braintribe

Michael Berl wurde als Mitgründer des Finanzmagazins „Börsianer“ bekannt. Anfang 2024 stieg mit der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien erstmals ein externer Investor bei Börsianer ein. Berl veräußerte 25,1  Prozent der Anteile an die Holding und blieb mit 74,9  Prozent weiterhin Mehrheitsgesellschafter (brutkasten berichtete).

Stefan Ebner wiederum ist seit vielen Jahren ein Begriff in der österreichischen Startup-Szene. Er gründete bereits 2005 Braintribe und war daneben bei vielen weiteren Unternehmensgründungen beteiligt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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