04.06.2025
FINANZIERUNG

WeR: KI-WealthTech holt mehrere Millionen Euro Investment – Hansmann im Lead

Das Startup rund um den ehemaligen "Börsianer"-Gründer Michael Berl und Braintribe-Founder Stefan Ebner entwickelt eine B2B-Plattform für alternative Investments. Nun schloss es eine Seed-Finanzierungsrunde über mehrere Millionen Euro ab.
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v.l. Michael Berl und Stefan Ebner | (c) Marija M. Kanizaj

Beim brutkasten Birthday Bash im vergangenen November wurde die Brand der Öffentlichkeit präsentiert – jetzt erhielt das WealthTech-Startup WeR rund um Michael Berl und Stefan Ebner ein erstes großes Investment. Die Seed-Finanzierungsrunde beläuft sich auf mehrere Millionen Euro. Angeführt wurde die Runde von Österreichs bekanntestem Business Angel Hansi Hansmann.

Zu den weiteren Geldgebern zählen unter anderem Enver Sirucic (CFO) und stellvertretender CEO der Bawag Group, Jürgen Uhl (Uhl Gruppe), Alexander Schroeter und Fabian Franzin (Apollo Investment Holding), Michael Schmidt (3SI) sowie Philipp Kinsky (Partner der Kanzlei Herbst Kinsky).

WeR wurde von Michael Berl und Stefan Ebner im Rahmen des Venture-Builders TribeLand gegründet. Das Startup hat seinen Sitz in Zürich und entwickelt eine B2B-Plattform, die sich an Privatbanken, Family Offices und weitere Finanzinstitute richtet. Mit dieser sollen sie alternative Investmentgeschäfte effizient abwickeln, ihre Anlegerbeziehungen verwalten und Analysen aus generativer KI nutzen können. Kernstück ist die proprietäre „Persona Intelligence Platform“ – ein KI-Modell, das auf Verhaltensforschung und Finanzmustern trainiert wurde und Einblicke in das Profil hochvermögender Privatkund:innen liefern soll.

Hansmann: „Genau die Art von Idee, nach der ich suche“

Hansmann als Lead-Investor sieht in WeR genau die Art von „mutiger, skalierbarer Idee“, nach der sein Fonds sucht. Man sei überzeugt, dass die KI-getriebene Vision des Startups das künftige Finanzökosystem maßgeblich prägen könne. „WeR vereint unternehmerische Erfahrung, Zugang, Ambition und modernste Technologie“, so Hansmann.

Intern habe man mehrere vertiefte Gespräche mit Co-Founder Michael Berl geführt. Sein Track-Record als Gründer verschaffe ihm einen einzigartigen Draht zu wichtigen Playern der globalen Finanzbranche – und zu potenziellen Kapitalgebern. Über Mitgründer Stefan Ebner sagt der Lead-Investor: „Wir kennen ihn seit Jahren als brillanten Tech-Entrepreneur; gemeinsam etwas aufzubauen stand schon lange auf unserem Radar.“

Ebner: Europas Unternehmergeist soll auf Weltbühne florieren

Ebner ergänzt zur größeren Vision: „WeR will den gewaltigen Vermögens­wandel, der sich gerade vollzieht, nutzbar machen. Dazu bieten wir Privatbanken, Family Offices und Asset Managern eine AI-native Plattform, die sie durch diesen tiefgreifenden Übergang begleitet. Unser übergeordnetes Ziel ist ein einfacherer und breiterer Zugang zu alternativen Investments – damit Europas Unternehmergeist auf der Weltbühne florieren kann.“

Co-Founder Michael Berl sieht die Vermögensverwaltung „an einem Wendepunkt“. Die Finanzierungsrunde von WeR sei „eine wichtige Bestätigung für unsere Mission und Dynamik“. Das Startup biete eine „ideale Plattform für Institutionen, die mit dem sich entwickelnden Vermögenstransfer und der sich schnell verändernden Investmentlandschaft umgehen müssen“.

Die neuen Mittel will WeR nach eigenen Angaben in den Ausbau der Technologie, die Weiterentwicklung des KI-Modells sowie den Aufbau eines Vertriebsteams in wichtigen Finanzzentren investieren. Mehrere Pilotprojekte mit institutionellen Kunden seien bereits erfolgreich abgeschlossen worden.

Gründer von „Börsianer“ und Braintribe

Michael Berl wurde als Mitgründer des Finanzmagazins „Börsianer“ bekannt. Anfang 2024 stieg mit der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien erstmals ein externer Investor bei Börsianer ein. Berl veräußerte 25,1  Prozent der Anteile an die Holding und blieb mit 74,9  Prozent weiterhin Mehrheitsgesellschafter (brutkasten berichtete).

Stefan Ebner wiederum ist seit vielen Jahren ein Begriff in der österreichischen Startup-Szene. Er gründete bereits 2005 Braintribe und war daneben bei vielen weiteren Unternehmensgründungen beteiligt.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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