07.06.2023

Nach Meistertitel mit Bayern und AS Roma nun Testimonial für Social Impact Startup

Um gemeinsam mehr zu bewegen, gehen die österreichische Profifußballerin Carina Wenninger und das Social Impact Startup share eine Partnerschaft ein.
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Share, Carina Wenninger, Iris Braun,
(c) Sahre - ÖFb-Star Carina Wenninger und share-Co-Founderin Iris Braun.

Die ehemalige ÖFB-Kapitänin Carina Wenninger wird das neue Gesicht von share Österreich und engagiert sich ab sofort gemeinsam mit der Social Impact Marke für mehr soziale Gerechtigkeit. Der Grund: Nachwehen der Corona-Pandemie, die aktuelle wirtschaftliche Lage oder die Auswirkungen des anhaltenden Krieges in der Ukraine beeinflussen das soziale Miteinander und verstärken auch hierzulande die Ungleichverteilung.

Carina Wenninger: „Verantwortung als soziale Wesen“

„Man kann und soll immer helfen“, sagt Wenninger. „Denn wir tragen als soziale Wesen eine Verantwortung unseren Mitmenschen gegenüber, egal ob in der Familie, im Freundeskreis oder im Job. Ich hatte das große Glück, in einer großartigen Familie und unter sehr guten Lebensumständen aufzuwachsen. Sehr viele Menschen in Österreich haben diese Möglichkeit leider nicht.“

Die aus Thal (Steiermark) stammende 32-Jährige kann in ihrer Karriere auf drei Meistertitel beim FC Bayern München zurückblicken und hat aktuell die Serie-A-Meisterschaft mit dem AS Roma errungen. Nun widmet sie sich im Rahmen der Zusammenarbeit mit share dem Projekt „Le+O“ der Caritas Wien. In den 14 dazugehörigen Ausgabestellen können wöchentlich bis zu 26 Tonnen an geretteten und gespendeten Lebensmitteln an hilfsbedürftige Menschen und armutsbetroffene Haushalte verteilt werden.

Der Impact von Kaufentscheidungen

Neben dem Verkauf seiner Produkte unterstützt das in Berlin gegründete Social Startup noch rund weitere 50 Projekte in Österreich und weltweit. Und hat zum Ziel, immer wieder aufzuzeigen, dass jede Kaufentscheidung einen gesellschaftlichen sowie ökologischen Impact hat.

Bei welchem konkreten Projekt die in den Produkten enthaltenen Spenden ankommen, kann transparent durch das Scannen eines QR-Codes auf der Packung nachverfolgt werden. Die Zusammenarbeit mit Carina Wenninger sei nun ein weiterer Schritt des Unternehmens, sozialen Konsum noch breiter in der Gesellschaft zu verankern.

Wenniger als richtige Wegbegleiterin

„Mit Carina haben wir eine starke Wegbegleiterin gefunden, die unsere Vision von einer gerechteren Welt für alle nicht nur teilt, sondern mit uns lebt“, erklärt share-Co-Founderin Iris Braun. „Wir sind sehr stolz, mit einer so großartigen Unterstützung unsere Reise weiterzuverfolgen. Das motiviert uns, denn nur gemeinsam können wir zu einem Wandel beitragen und noch mehr sozialen Impact schaffen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Nach Meistertitel mit Bayern und AS Roma nun Testimonial für Social Impact Startup

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Artikel zeigt, wie die Corona-Pandemie, die aktuelle wirtschaftliche Lage und der anhaltende Krieg in der Ukraine das soziale Miteinander beeinflussen und Ungleichverteilung verstärken können. Er betont die Verantwortung jedes sozialen Wesens, anderen zu helfen und sich für soziale Gerechtigkeit zu engagieren. Der Artikel präsentiert auch das Social Impact Startup share Österreich, das sich für sozialen Konsum einsetzt und zeigt, dass jede Kaufentscheidung einen gesellschaftlichen sowie ökologischen Impact hat. Der Artikel soll die Leser*innen motivieren, zu einem Wandel beizutragen und mehr sozialen Impact zu schaffen.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Die Corona-Pandemie sowie die wirtschaftlichen Folgen und der anhaltende Konflikt in der Ukraine haben Auswirkungen auf das soziale Miteinander und verschärfen die Ungleichverteilung, auch in Österreich. Die ehemalige ÖFB-Kapitänin Carina Wenninger engagiert sich nun gemeinsam mit dem Social Impact Startup share Österreich für mehr soziale Gerechtigkeit durch das Projekt „Le+O“ der Caritas Wien, welches Lebensmittel an bedürftige Menschen verteilt. Das in Berlin gegründete Social Startup unterstützt zusätzlich noch rund 50 weitere Projekte in Österreich und weltweit und betont den gesellschaftlichen und ökologischen Impact jeder Kaufentscheidung.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in können durch die Zusammenarbeit mit Social Impact Startups neue Potenziale und Partnerschaften erschlossen werden, die sowohl wirtschaftlichen als auch gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. Der Artikel zeigt anhand des Engagements von Carina Wenninger für share Österreich die Möglichkeit auf, mit einem gezielten sozialen Konsum Einfluss auf gesellschaftliche Herausforderungen zu nehmen und gleichzeitig neue Geschäftsfelder zu erschließen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Der Artikel informiert nicht speziell über Investitionsmöglichkeiten oder renditestarke Anlagemöglichkeiten. Als Investor:in kann jedoch Interesse daran bestehen, wie Unternehmen soziale Verantwortung wahrnehmen und welche Projekte unterstützt werden, um mögliche Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt, in die investiert wird, zu berücksichtigen. In diesem Fall geht es um die Zusammenarbeit von share Österreich mit Carina Wenninger, um soziale Gerechtigkeit zu fördern und den Einfluss von Kaufentscheidungen auf die Gesellschaft bewusst zu machen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Als Politiker:in sollten Sie sich für soziale Gerechtigkeit engagieren und Lösungen für Ungleichverteilung und Armut entwickeln. Die Zusammenarbeit zwischen Social Impact Startups wie share und prominenten Persönlichkeiten wie Carina Wenninger kann dabei helfen, das Bewusstsein für sozialen Konsum zu stärken und somit einen Beitrag zur gesellschaftlichen Veränderung zu leisten.

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