18.03.2019

Wenn Koryphäen irren: Falsche Vorhersagen der Tech-Masterminds

Sie sind die Leader ihrer Zeit und warten regelmäßig mit neuen Ideen auf, die direkte Auswirkungen auf die Welt haben. Manchmal lagen die Tech-Masterminds wie Elon Musk oder Bill Gates mit ihren Vorhersagen aber auch ordentlich daneben.
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Tech-Koryphäen und falsche Vorhersagen
© Bill Gates Notes: Auch Microsoft-Gründer Bill Gates lag mit einigen Vorhersagen daneben.

Um ein Zitat einer berühmten TV-Serie zu nutzen: „It is known“. Sie beschäftigen sich eindringlich mit einem Bereich, haben Ideen und Vorstellungen, wie sie ihn formen möchten und eignen sich über Jahre hinweg eine enorme Expertise an. Sie werden Vordenker, Visionäre und Masterminds. Mit dem Erfolg kommt große Überzeugung und folglich ein vermeintlich klarer Blick auf die Welt und Ihre Zukunft, die sie teilweise mitgestalten. Sie wagen nicht nur Prognosen, sondern sind überzeugt, dass ihre Vorhersagen auch exakt so eintreten werden. Die Rede ist von den Tech-Koryphäen unserer Zeit. Aber manchmal liegen auch die weit daneben.

+++ Prognose und Hellseherei: Was wir über die Zukunft wissen +++

Selbstfahrende Autos und Matrix-Menschheit

Einer dieser technologischen Leader unserer Zeit ist zweifelsohne Tesla, SpaceX und Paypal-Gründer Elon Musk. Er sorgte etwa 2016 bei einer Pressekonferenz mit ein paar Aussagen für Aufsehen, als er unter anderem meinte, die Menschheit würde wahrscheinlich bereits Teil einer Simulation sein. Neben seinen Vorhersagen von Menschen als „Cyborgs“ gegen eine mögliche AI-Bedrohung und einer Kolonialisierung des Mars rund um 2025 war der CEO der Meinung, dass es spätestens 2017 selbstfahrende Autos im Regel-Straßenverkehr geben würde. Alle Fragen betreffend „autonomer Autos“ seien bereits geklärt, so Musk damals. Heute wird erwartet, dass es frühestens 2020 erste selbstfahrende Autos im Regelverkehr geben wird und es sich dabei vorerst um Mietwagen handeln werde. Es müssten noch Milliarden von Daten ausgewertet werden, bis fahrerlose Wagen straßenverkehrstauglich würden.

Elon Musk im Interview 2016 über den Mars, AI und selbstfahrende Autos

„Keine Chance fürs iPhone“

Elon Musk hat sich mit dieser Prognose zwar zeitlich wohl um ein paar Jahre geirrt, lag aber weitaus weniger weit daneben als so manch anderer Vordenker. Steve Ballmer, Ex-Microsoft-CEO, meine etwa 2007: „Das iPhone wird nie im Leben einen bedeutenden Marktanteil erlangen. Keine Chance“. 500 US-Dollar für ein Telefon erschien dem Geschäftsmann als zu teuer, da es „business-customer“ nicht anspreche und im Originalton „unappealing“ wäre. Im Geschäftsjahr 2018 betrug laut dem Statistikportal Statista der Umsatz mit Apple iPhones rund 165 Milliarden US-Dollar.

Microsofts Ex-CEO  Steve Ballmer übers erste iPhone

Steve Jobs: „Musik-Abo-Modelle gescheitert“

Um bei Apple zu bleiben: Auch der verstorbene Mitgründer Steve Jobs brachte 2003 eine Vorhersage, die sich nicht bewahrheitet hat. Die Tech-Ikone meinte in einem Interview mit dem „Rolling Stone-Magazin“, dass das „Abo-Modell für Musik gescheitert sei“.  Er war der Meinung, dass User die Musik besitzen wollen. Das 2006 gegründete Unternehmen Spotify hatte im Dezember 2018 96 Millionen Subscribers weltweit und zählt mit 8,5 Milliarde US-Dollar Firmenwert zu den wertvollsten digitalen Startups unserer Zeit.

Entgegen allen Vorhersagen: monatlich 1,9 Milliarden YouTube-Nutzer

Auch Steve Chen, Co-Founder von YouTube reiht sich in Sachen Vorhersagen in die Riege jener ein, die ein wenig zu Vorschnell eine Erfindung abgeschrieben haben. Ausgerechnet er meinte 2005, dass YouTube keine Zukunft hätte und es nur eine begrenzte Anzahl an Videos gebe, die er sich anschauen würde. Damals fand man auf YouTube 50 Videos vor. Knappe zwei Jahre später erwarb Google die Video-Plattform für 1,65 Milliarden US-Dollar in Google-Aktien. YouTube CEO Susan Wojcicki veröffentlichte 2018 im Rahmen eines Updates für YouTube Creator folgende Zahlen: rund 1,9 Milliarden Menschen nutzen jeden Monat YouTube. Zudem würden täglich 180 Millionen Stunden YouTube-Content auf Smart Tvs konsumiert (dazu zählen Videos auf den offiziellen YouTube mobile Apps, auf der YouTube-Webseite, auf Smart TVs, oder auf Webseiten mit eingebetteten Videos).

Gates‘ Vorhersage: Spam stirbt 2006

Microsoft Gründer Bill Gates hingegen hatte sich 2004 auf dem World Economic Forum in der Schweiz dem Thema Spam gewidmet. Er sagte voraus, dass bis 2006 Spam tot wäre. Während 2007 laut der Security Firma „Barracuda“ noch 95 Prozent aller E-Mail-Nachrichten Spam waren, so hat sich diese Zahl 2018 weltweit immerhin auf rund 53,5 Prozent gesenkt.

Internet oder Fax – wer machts?

Wäre es jedoch nach dem Ökonomen und Nobelpreisträger Paul Krugman gegangen, hätte Bill Gates gar nicht diese Vorhersage machen können. 1998 sagte der renommierte NY-Times Kolumnist, dass das Internet alsbald nicht mehr Einfluss aufs Leben haben werde, als das Faxgerät. Laut einer Schätzung, die auf Statista abrufbar ist, nutzten im Jahr 2017 rund 3,58 Milliarden Personen weltweit das Internet. Bis 2021 soll die Zahl der Internetnutzer auf rund 4,1 Milliarden steigen.

„Markt nur groß genug für vier bis fünf Computer“

Hätte allerdings vor 76 Jahren Thomas Watson, ehemaliger IBM-Chef, Recht behalten, wäre wiederum Krugman dieser Fauxpas nicht passiert. 1943 sagte der voraus, dass es global einen Markt für vier bis fünf Computer geben würde. Hier muss erwähnt werden, dass dieses Zitat bis heute nicht belegt ist. Laut einem Spiegel-Bericht von 1965 hatte Watson zunächst von den neuen Geräten nichts wissen wollen. „Im Jahr 1953 setzte Watson seine Gesellschaft dann doch auf den neuen Kurs, und drei Jahre später war Remington überrundet. Hauptgrund für den IBM-Erfolg: Das Unternehmen hatte bereits den Markt der Lochkartenmaschinen beherrscht und verfügte somit von Anfang an über einen großen Stamm potentieller Computer-Kunden“, so der Spiegel.

Das computerlose Zuhause

Auch der Präsident des größten IBM-Konkurrenten der 1980er Jahre (Computer-Hersteller DEC) Ken Olson hatte 1977 mit einer Vorhersage aufgewartet, die er später dann revidierte. „Es gibt keinen Bedarf für ein Individuum, daheim einen Computer zu haben“, sagt er damals. Später meinte der mittlerweile verstorbene Olson, er hätte damit lediglich auf Großrechner angespielt. Heutzutage beträgt der weltweite Absatz von PCs (Personal Computer) jährlich rund 260 Millionen Stück.

Adaption & Vision

Man sieht: Auch Expertise und ein Visionär zu sein, schützt nicht davor, auch einmal falsch zu liegen. Bei all diesen Irrtümern darf man jedoch nicht vergessen, dass die Urheber dieser Zitate auf ihre eigene Art und Weise Meilensteine in der technologischen Entwicklung gesetzt haben. Sie haben damit bewiesen, dass falsche Ideen von der Zukunft und deren Entwicklung nicht zwangsweise bedeuten, dass man als Unternehmer scheitern muss. Adaption und Vision sind die Instrumente der Tech-Welt und werden es, sieht man sich aktuellere Vorhersagen von Musk und Co. an (Stichwort: Mars-Reisen), wohl immer bleiben. Fehlerhafter technologischer Hellseherei zum Trotz.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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