29.05.2017

Wenn es nicht reicht, nur ein Startup zu gründen

Erfolgreiche Gründer tun es gleich mehrmals. Die Lust und Freude am kreativen Schaffensprozess hört nicht einfach auf, wenn das „Baby” erfolgreich verkauft wurde.
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Was Daniel Mattes erlebt hat, davon träumt wohl jeder Gründer. Zwei Firmen hat der Welser lukrativ an den Mann gebracht. 2009 verkauften er und sein Geschäftspartner Roman Scharf den Internet-Telefonanbieter Jajah für 209 Millionen Dollar an die spanische Telefonica.

Im Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Mattes zog ins Silicon Valley und gründete dort die Firma Jumio, die das Bezahlsystem Netswipe entwickelte. Zu ihren Kundenzählten bald Größen wie Airbnb und Western Union – ein Riesenerfolg. Dann reichte es Mattes. Er legte seinen Vorstandsvorsitz bei Jumio zurück. Jumio war zu diesem Zeitpunkt längst kein Startup mehr. Das Unternehmen beschäftigte zuletzt rund 700 Mitarbeiter. Aus dem Startup war ein Konzern geworden. Und ein Konzern ist nichts für Daniel Mattes, meint er im Gespräch. „Ab circa 100 Mitarbeitern braucht es ein echtes Management“, sagt der Unternehmer. Wenn er für eine Idee Feuer und Flamme sei, kremple er die Ärmel hoch und sitze gern bis fünf Uhr in der Früh, um zu tüfteln. „Aber wenn ich plötzlich einen Großkonzern managen müsste, würde ich sterben.“

„Ab circa 100 Mitarbeitern braucht es ein echtes Management.“

Der Vorteil eines Startups sei, dass es kaum Strukturen gebe. Man habe ein schlagkräftiges Team, mit dem man schnell auf alle Eventualitäten reagieren könne. Man könne ganz viel ausprobieren. Aber je größer ein Unternehmen werde, desto träger werde es. „Die Strukturen werden starr, und das zerstört die Kreativität.“ Wobei es schon mit gemischten Gefühlen verbunden sei, wenn man seine eigene Firma verlässt, so wie er zuletzt Jumio. „Erst einmal ist es wie ein Entzug. Du verlierst von einem Moment auf den anderen dein gesamtes soziales Umfeld. Dann entspannst du dich. Und nach zwei Wochen beginnt der Stress, dass du eine neue Idee finden musst.“ Wobei das natürlich nicht der richtige Weg sei. Denn die besten Ideen tauchten nun einmal auf, wenn man entspannt sei. „Und dann ergibt eines das nächste.“ Die Frage, was Mattes macht, wenn er eine Firma verkauft hat, ist also schnell beantwortet: Er gründet eine neue. So wie derzeit in Wien. „42“ gibt es seit dem Vorjahr; das Startup beschäftigt sich mit künstlicher Intelligenz. Konkrete Produkte gebe es noch keine, derzeit forsche man in alle Richtungen. Gegen Jahresende soll sich zeigen, welchen Produkten man sich konkret widmen wolle. Neben der wirtschaftlichen Komponente will Mattes auch, dass „42“ sich zum Thinktank entwickelt. Weil: „So viel Know-how im Bereich der  künstlichen Intelligenz stammt aus Österreich, wandert aber ins Silicon Valley ab. Das will ich ändern. Wir haben jetzt die Chance, als Österreicher Geschichte zu schreiben“, sagt Mattes.

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Es geht um die Überzeugung

Überzeugung. Das heißt, gewissermaßen ist er jetzt, viele Jahre, nachdem er seine erste Firma gegründet hat, wieder am Anfang. Mit einem kleinen Team arbeitet er Tag und Nacht an seiner Idee. Und ist dabei voll in seinem Element. „Ich krieg eine Gänsehaut, nur wenn ich darüber rede“, sagt Mattes und gerät ins Schwärmen. „Ich träume die ganze Nacht von den Ideen. Ich bin so glücklich wie seit Jahren nicht mehr.“ Wobei: Ganz von vorne beginne man nicht. Der Vorteil, wenn man schon öfter gegründet habe, sei, dass man bereits ein Team um sich habe, dem man vertraut. Und dass man Erfahrung habe. Aber die Firma baut er trotzdem ganz von vorne auf. Und das sei genau sein Ding: Von einem leeren Blatt Papier aus ein Unternehmen entwerfen. Leute von seinen Ideen überzeugen. Diese Freude am kreativen Schaffensprozess sei etwas, das alle Gründer gemeinsam hätten. „Es ist das Geilste, was man machen kann.“ So wie Daniel Mattes ticken viele Unternehmer. Man hört das oft: Es gehe ihnen nicht primär darum, mit einem Verkauf Geld zu machen, sondern um die Aufbauarbeit an sich. Deshalb wird man auch kaum einen Gründer finden, der sich nach dem erfolgreichen Exit für den Rest seines Lebens an den Strand legt. Im ersten Moment habe er sich das zwar schon gedacht, sagt Klaus-M. Schremser. „Im ersten Moment dachte ich mir: Ab jetzt mache ich nur noch Urlaub.“

„Es ist das Geilste, was man machen kann.“

„Es wird dann doch recht schnell fad.“

2012 verkaufte er seine Firma Gentics, die er zwölf Jahre davor gegründet hatte, an die Austria Presse Agentur. Wenn ein Konzern ein Startup kauft, gibt es in der Regel eine Bindungsfrist, während der der Gründer im Unternehmen bleiben muss. Schremser blieb drei Jahre, dann schied er aus. „Und dann macht man einmal Pause“, sagt er. Fadesse. Sechs Monate lang widmete er sich dem Bau seines Hauses, bereiste die Welt; freute sich, dass er nicht mehr über Geld nachdenken musste. Dass er, wenn er nicht in Saus und Braus lebt, wahrscheinlich nie wieder arbeiten müsste. Aber er merkte schnell, dass ihm das nicht genug war. „Es wird dann doch recht schnell fad. Unternehmer wird man ja, weil man recht umtriebig ist“, sagt Schremser. „Irgendwann fängst du automatisch etwas Neues an.“ Er probierte es mit Beteiligungen, aber das sei nicht so seins. Mittler weile arbeitet er am Aufbau eines neuen Startups: „be.ENERGISED“, eine Plattform zum Management von Ladestationen für Elektroautos. Dass er schon eine Firma verkauft hat, habe dazu geführt, dass er entspannter an die Sache herangeht. Und mit mehr Erfahrung. „Das ist der klare Vorteil, wenn man schon einmal ein Unternehmen verkauft hat.“ Verkauft. Das, was Daniel Mattes als „Entzug“ beschreibt, kennt auch Klaus-M. Schremser. „Aus dem Unternehmen aussteigen, an dem ich 15 Jahre lang gearbeitet habe, war schon ein Wendepunkt.“ Es sei auch Wehmut dabei gewesen, als er verkauft habe, auch, weil drei Viertel seiner Freunde im Unternehmen arbeiteten. „Die Firma ist einfach dein Baby.“ Aber er sei immer darauf eingestellt gewesen, dass er einmal an diesen Punkt kommen würde. „Und ich habe immer gesagt: Ich werde nicht aus Wehmut Nein sagen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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