21.07.2025
EDUCATION

Wenn ein Löffelchen (eigentlich ein magischer Teppich) bittre Wartezeit versüßt

MagicARpet ist ein Wiener Startup, das Kinderteppiche mit Augmented Reality verknüpft, um neue Räume für Lerninhalte zu schaffen. Damit sollen u.a. Wartezeiten an Bahnhöfen oder in Praxen sinnvoll und für Kinder unterhaltsam ausgestaltet werden, wie die beiden Founderinnen Hanna Gegenhuber und Sonja Macher erzählen. Unterstützt werden sie dabei von Arkadi Jeghiazaryan, Gründer von Amlogy und Areeka.
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MagicARpet, Kinderteppich
© MagicARpet - Sonja Macher (l.) und Hanna Gegenhuber von MagicARpet.

Bei Mary Poppins war es ein süßer Löffel, der unwohlschmeckende Medizin versüßt hat. In dem Fall von MagicARpet ist es ein mit AR-verknüpfter Kinderteppich, der eine „multi-sensorische Lernumgebung“ für Kindergarten- und Volksschulkinder erschafft und daneben auch langweilige Wartezeiten sinnvoll in spielerische Aktivitäten verwandelt, wie Co-Founderin Hanna Gegenhuber erzählt.

MagicARpet als neuer Lehrraum

Sie und Sonja Macher sind seit über zehn Jahren im Lehrbereich tätig und haben ihren Fokus auf „digital literacy“ gelegt bzw. sich der Frage gewidmet, wie man Digitalisierung in Schulen und Kindergärten implementieren kann.

„Im Kindergarten und in Kinderzimmern liegen diese Spielteppiche einfach herum“, erklärt Gegenhuber. „Wir wollten ausloten, was man daraus noch zusätzlich machen kann.“

Heraus kam die Idee, einen neuen Lehrraum zu schaffen. So trat man mit dem Areeka-Founder und Gründer von Amlogy, Arkadi Jeghiazaryan, in Kontakt, warf sich auf das Thema AR (Augmented Reality) und entwickelte MagicARpet.

Sechs „Trigger-Points“

Der Kinderteppich verfügt über sechs verschiedene „Trigger-Points“, die man per Smartphone einscannen kann und die dann über eine App zum Leben erwachen.

© MagicARpet – Sonja Macher (l.) und Hanna Gegenhuber mit dem MagicARpet.

„Ein Fuchs, Hirsch oder ein Pilz, wie bei unserem Prototyp, wo man jeweils mit dieser Figur interagieren kann“, erklärt Macher. „Sie stellt Aufgaben über den eigenen Lebensraum und regt zur Bewegung an. Uns war es wichtig, dass MagicARpet nicht nur statisch genutzt werden kann.“

MagicARpet mit mehreren Zielgruppen

Neben den Zielgruppen Schulen und Kindergärten, adressieren die beiden Gründerinnen auch Orte, die mit Wartezeiten verknüpft sind. So etwa Flughäfen, Bahnhöfe, in Zügen (wo ein Schaffner etwa über seinen Beruf spricht) oder Arztpraxen. „So sollen aus ungenutzten Wartezeiten Lern-Möglichkeiten entstehen“, erläutert Gegenhuber. „Beim Zahnarzt könnte zum Beispiel ein riesiger Zahn erklären, wie er aufgebaut ist.“

Launch Ende des Jahres

Das bislang eigenfinanzierte Startup arbeitet aktuell noch am ersten Teppich mit dem Thema „Wald und seine Bewohner“, lotet Finanzierungs- sowie Fördermöglichkeiten aus und führt Gespräche mit Kooperationspartnern. Mit Ende des Jahres soll die Wald-App gelauncht werden.

„Unsere Vision ist es, den Bildungsbereich durch innovative EdTech-Lösungen zu bereichern“, umreißt Macher die künftigen Ziele von MagicARpet, „die Spiel, Lernen, Bewegung und Staunen miteinander vereinen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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