23.06.2025
MEDITATION

„Wenn du keine Zeit hast, eine Stunde zu meditieren, dann solltest du gleich zwei Stunden meditieren“

Zwölf Minuten. Mehr braucht es nicht, um Gründer wie Georg Molzer oder Markus Müller aus dem mentalen Dauerfeuer der Startup-Welt herauszuholen. Lange galten Gründer:innen als unermüdliche Maschinen: vier Stunden Schlaf, Dauerstress, Entscheidungen im Sekundentakt. Doch immer mehr Unternehmer:innen entdecken die Kraft der Meditation. Wie Atemtechniken und stille Minuten dabei helfen, Krisen zu meistern, kreative Blockaden zu lösen – und vielleicht sogar bessere Unternehmen zu bauen.
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Shadowmap-Gründer Georg Molzer integriert Meditation seit Jahren in seinen Alltag als Unternehmer. © Saša Sibinović

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Juni 2025 “Neue Welten” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Die Augen geschlossen, der Rücken gerade, die Hände locker auf den Oberschenkeln. Nur das gleichmäßige Rauschen seines Atems durchbricht die Stille im Raum. Seine Bauchdecke hebt sich im regelmäßigen Takt: tief einatmen durch die Nase, langsam aus durch den Mund. Zwölf Minuten ohne Laptop, Handy und Slack-Nachrichten. Nur er, sein Atem, sein Körper. Wenn Gedanken auftauchen, lässt er sie kommen und einfach weiterziehen. Nach und nach stellt sich ein Zustand tiefer Ruhe ein. Fast wie Schlaf, nur bei vollem Bewusstsein. Körper und Geist beginnen, sich zu synchronisieren. Dann ertönt ein leiser Gong. Die Meditation ist vorbei.

Bewusstseinserweiternde Praktiken wie Meditation holten Georg Molzer aus dem Burnout. © Vladislav Rybalka

„Dann fängt man auf einmal an zu merken, dass da mehr ist als nur externe Sinneseindrücke“, sagt Georg Molzer, als er die Augen wieder öffnet. „Man spürt, dass man in sich selbst eigentlich ein Bewusstsein hat, das auf einem ganz anderen Level funktioniert, das aber ständig durch externe Faktoren übertüncht wird“. 2016 stand Molzer kurz davor, die Rolle des CEOs bei dem von ihm mitgegründeten Startup kiweno zu übernehmen. Er entschied sich jedoch gegen die Karriere und für seine Gesundheit. „Ich hatte einen fetten Burnout“, sagt er rückblickend. Bewusstseinserweiterende Techniken wie Meditation holten ihn damals aus der dunklen Lebensphase. 2019 wagte er mit seinem Wiener GreenTech-Startup Shadowmap einen Neuanfang.

Raus aus dem Burnout

„Ich kenne das sehr gut von mir selbst, dass man in der Früh aufwacht und direkt negative Gedanken hat“, erzählt Molzer. Das Leben als Unternehmer:in kann sehr belastend sein – viele Meetings, durchgehender Druck, wenig Zeit. So schildert er auch seine Erfahrung als Co-Founder von kiweno. Die permanente Überlastung endete für ihn schließlich im Burnout. „Ohne diese Bewusstseinstechniken würde es Shadowmap heute nicht geben“, ist Molzer sich sicher.

2016 begann er, verschiedene Arten von Meditation aktiv in seinen Alltag einzubinden. Seitdem, sagt er, habe sich seine Wahrnehmung grundlegend verändert. „Ich spüre jetzt wirklich, was Probleme verursacht, welche Dinge mir gut tun oder welche Menschen mir gut tun. Ich habe einfach eine viel stärkere Intuition und ein bewusstes Gefühl für meinen Körper.“ Besonders für Gründer:innen sei es wichtig, „sich mehr zu spüren, mehr auf seinen Körper zu hören und sich dann auch wirkliche Ruhepausen zu gönnen“, so Molzer.

Auch Markus Müller kennt die mentale Belastung im Arbeitsalltag. In der Vergangenheit hat er schon einige Unternehmen gegründet; zuletzt das Wiener Medtech-Startup Flinn.ai. „Gründen ist wie Hochleistungssportler sein. Ein Startup zu gründen ist kein Sprint, sondern ein Marathon“, sagt er. 2017 kam er über verschiedene Achtsamkeits-Apps zur Meditation. Damals arbeitete er als Head of Product bei der Berliner Neobank N26. „Es war eine wahnsinnig stressige Zeit. Da war es einfach schwierig, abends den Kopf gut abzuschalten vor dem Einschlafen. Da habe ich dann sehr intensiv mit Meditation begonnen, um einfach einen Energieausgleich zu finden“, erzählt Müller.

Markus Müller ist Mehrfachgründer – unter anderem vom Wiener Medtech-Startup flinn.ai. © Flinn Ai

Die Achtsamkeitsübungen unterstützen ihn dabei, besser zu verstehen, was man eigentlich braucht. Wie geht’s mir gerade? Bin ich gerade am Limit? Brauche ich eine Pause?“ Gerade als Vater von zwei Kleinkindern und Unternehmer sei es unglaublich wertvoll, rechtzeitig zu erkennen, wenn der Körper eine Pause braucht.

Perspektivenwechsel

Nicht abschalten zu können ist ein typisches Problem bei Führungskräften. Dass sie ständig nur „im Kopf“ sind und selten wirklich im Moment leben, sieht Meditationslehrerin Mona Schramke immer wieder bei ihren Klient:innen. Sie gründete 2011 das Wiener Meditationszentrum meditas, in dem sie regelmäßig mit Unternehmer:innen arbeitet, die unter ständigem Performancedruck leiden. Führungskräfte hätten anfangs große Probleme damit, einfach nur in der Stille zu sitzen. „Es ist schwierig für sie, einfach nur zu sein“, beobachtet Schramke. In ihrer Arbeit setzt sie auf absichtslose Meditation; eine Form des Achtsamkeitstrainings, bei der es nicht darum geht, etwas zu erreichen oder zu verbessern. „Daran muss man sich als Unternehmer oder Unternehmerin erst mal herantasten, um das aushalten zu können. Man muss sich nicht immer nur über das Tun messen. Man kann auch einfach mal innehalten und einfach da sein, ohne den Wert zu verlieren“, sagt sie.

Für Schramke ist Meditation keine Methode zur Selbstoptimierung, sondern ganz im Gegenteil ein „pures Sein“. Dabei soll man diesen Kontrollzwang, den vor allem Führungskräfte haben, mal ablegen dürfen. Auch Molzer hat durch verschiedene Meditationspraktiken einen neuen Umgang mit seinen Gedanken gelernt. „Ich kann meine externe Welt nicht kontrollieren. Ich kann nur kontrollieren, wie ich darauf reagiere und wie ich mit diesen Dingen umgehe. Das ist das Einzige, was ich tatsächlich tun kann. So schaffe ich es, in mir so eine Stabilität und Ruhe zu erreichen“, sagt er. Wer mit Meditation beginnt, erlebt laut Molzer eine Veränderung der Perspektive: „Sobald man bewusstseinserweiternde Praktiken in sein Leben bringt, wird man zwangsläufig die Welt anders sehen.“

Mona Schramke gründete 2011 in Wien das Meditationszentrum meditas. © meditas

Fokus, Klarheit, Präsenz

Auch in der Gründungsszene rückt das Thema Meditation zunehmend in den Fokus. Allgemein sieht Molzer in seinem Umfeld, dass mentale Gesundheit immer höher priorisiert wird. Gleichzeitig beobachtet er auch einen gegenteiligen Trend: „Viele sagen, es ist alles zu stressig, deswegen arbeiten wir halt weniger. Ich glaube nicht, dass das unbedingt die Lösung ist. Es ist besser, dass man intelligent und fokussiert arbeitet, sich aber dann auch wirklich Auszeiten gönnt“, stellt er klar.

Meditation und Unternehmertum sind für ihn kein Widerspruch – im Gegenteil: Die Praxis ist ein wichtiges Tool, um langfristig leistungsfähig zu bleiben. „Wenn man sich Zeit nimmt für seine Bewusstseinsentwicklung und aus dieser Ruhe heraus Energie gewinnt, wird man sein Unternehmen auch mit Speed voranbringen“, sagt der Shadowmap-Founder. Auch er hat bis heute immer wieder Phasen, in denen er „halb in einen Burnout reinrutscht“. Bewusstseinserweiternde Praktiken helfen ihm dabei, rechtzeitig gegenzusteuern.

Die Idee hinter Meditation ist, sein eigenes Bewusstsein zu öffnen und gleichzeitig den Blick fürs große Ganze zu öffnen. Das mag sich für Außenstehende vielleicht merkwürdig anhören, es sei in der Praxis für Unternehmer:innen aber unglaublich hilfreich, verspricht Müller. „Gerade in einer Zeit, in der man hektisch ist und dauernd viele Eindrücke auf einen einprasseln, ist es wichtig zu üben, sich mal sehr bewusst auf kleine Din- ge zu konzentrieren.“ Meditation helfe ihm besonders dabei, fokussierter zu sein, klarer zu denken und präsenter zu handeln.

Gleichzeitig fördere die Auseinandersetzung mit sich selbst auch ein besseres Verständnis für andere: Dadurch, dass man bei der Meditation übt, in sich selbst hineinzufühlen, so glaubt er, helfe sie auch ein Stück weit dabei, sich in andere hineinzuversetzen und empathischer zu sein. Für ihn gehen Achtsamkeitsübungen Hand in Hand mit Selbstreflexion. „Für mich ist das eine der wichtigsten Fähigkeiten überhaupt: sich selbst zu reflektieren“, sagt Müller. Auch Molzer sieht in dieser inneren Klarheit einen gesellschaftlichen Mehrwert. Für ihn bedeutet der Blick für das große Ganze, „mit vollem Weitblick und Awareness in die Welt zu gehen. Das ist einfach viel sinnstiftender und besser für deine Mitmenschen und deine Umwelt.“

Meditation in den Arbeitsalltag integrieren

Ein paar Minuten still zu sitzen fühlt sich im Entrepreneur-Kosmos wie eine halbe Ewigkeit an. Jede Sekunde zählt, alles ist durchgetaktet, und das Gefühl, ständig produktiv sein zu müssen, sitzt tief. Kein Wunder also, dass viele Unternehmer:innen behaupten, keine Zeit zu haben für einen Moment der Stille. Für Molzer ist das jedoch keine Ausrede mehr: „Wenn du sagst, du hast keine Zeit, um eine Stunde zu meditieren, dann solltest du gleich zwei Stunden meditieren“, sagt er. Seit seinem Burnout zählt für ihn die mentale Gesundheit zu den nicht verhandelbaren Prioritäten. Nur wer im Kopf klar bleibt, kann langfristig ein Unternehmen führen.

„Meditieren kann man überall und immer. Einfach Handy zur Seite legen und kurz mal nicht erreichbar sein“, so Molzer. „Was ich auch gerne mache, ist, dass ich in der Früh aufwache und dann direkt im Bett 20 Minuten meditiere.“ So beginnt der Tag nicht direkt mit einem überfüllten Mailfach, sondern mit einer Meditation, die zu mehr Gelassenheit im Alltag führt.

Auch Schramke rät dazu, Meditation zunächst an ein festes Ritual zu binden und sich zu Beginn Unterstützung zu holen: in einer geführten Session, einem Podcast oder durch Apps. Sie weiß, dass viele mit falschen Erwartungen an Meditation starten. „Die Gedanken stören überhaupt nicht. Man darf währenddessen denken, nur gibt man mit der Zeit den Gedanken weniger Bedeutung. Das wollen wir eigentlich erlernen“, sagt sie. Wer mit Anspannung oder Unruhe in eine Meditation geht, sollte diese Gefühle nicht wegdrücken: „Wenn du gestresst bist in der Meditation, versuch nicht, zur Ruhe zu kommen. Lass deinen Stress mal zu, nimm ihn mal wahr. Diese pure Form kann auch entstressend wirken.“

Achtsamkeit als Leadership-Kompetenz

Nicht nur die Gründer:innen selbst, auch ihre Unternehmen profitieren von der Achtsamkeitspraxis, sind sich die beiden Founder einig. Gerade bei komplexen Herausforderungen und Entscheidungssituationen zeigt sich, wie wertvoll die meditative Praxis im Arbeitsalltag sein kann. „Man kann sich viel besser auf die wichtigen Elemente eines Problems fokussieren. Was gerade in der Führung sehr relevant ist, ist die Fähigkeit, sich nicht so schnell aus der Ruhe bringen zu lassen“, sagt Müller. Wer regelmäßig meditiert, trainiere eine Form von Gelassenheit, die es ermöglicht, Abstand zu gewinnen und Probleme nicht sofort persönlich zu nehmen.

Diese Distanz, so beschreibt es auch Schramke, beginnt mit einem veränderten Selbstverständnis. „Das kommt daher, dass man sich als Führungskraft nicht mehr ausschließlich damit identifiziert. Man bemerkt, dass man mehr als nur Unternehmer oder Unternehmerin ist. Ich glaube, es ist wirklich wichtig, das irgendwann zu realisieren“, sagt Schramke.

Die Meditationslehrerin sieht bei vielen ihrer Klient:innen, dass sie sich im Stress an Details aufhängen und dadurch den Blick für das Wesentliche verlieren. Viele Führungskräfte verlieren dabei auch den Bezug zum eigenen Antrieb: Sie stecken fest in Routinen, in Problemlösungen, in Zahlen. Meditation könne dann helfen, wieder einen Schritt zurückzutreten und den Sinn im Unternehmen wiederzufinden. Wenn man sich die persönlichen Beweggründe vor Augen hält, „dann kann ich das auch besser den eigenen Mitarbeitenden vermitteln. Das wiederum führt zu einer nachhaltigen Form der Motivation.“ Auch das Verhältnis zum Team verändert sich: Man bekomme automatisch „mehr Vertrauen von den Mitarbeitern. Du wirst authentischer wirken auf dem Markt“, bestätigt Molzer. Beide Gründer sind sich also einig: Wer langfristig Leistung erbringen möchte, muss lernen, zur Ruhe zu kommen.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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