19.04.2018

Wenn Privacy an Bequemlichkeit scheitert

Die negativen Seiten der Social Media standen im Mittelpunkt zweier Podiumsdiskussionen, mit denen das 4GAMECHANGERS-Festival 2018 in den zweiten Tag ging.
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Privacy
(c) Bernhard Madlener: ExpertInnen-Talk zum Thema Privacy beim 4GAMECHANGERS 2018.

Nach einer kurzen Keynote darüber, was laut TenX-Gründer Julian Hosp einen „Game-Changer“ ausmacht, und einem vorgezogenen Interview mit Niki Lauda, der sehr in Eile war, ging beim 4GAMECHANGERS der digitale Graben zwischen Europa und den USA angesichts der Privacy- und Datenschutz-Thematik auf. Unter dem Titel „Democracy 0.0: Wie Social Media den Journalismus gefährden und die Demokratie hacken“ brachte Antonio Garcia Martinez, ehemals Produktmanager bei Facebook und nun als Autor erfolgreich, dies auf den Punkt: „Als Amerikaner bin ich nicht sehr begeistert von Regulierungen“. Darüber hatte sich nämlich unter anderem Corinna Milborn, Infochefin bei Puls 4 und Politikwissenschafterin, Gedanken gemacht. Das Problem bei Facebook und anderen Plattformen sei nicht zuletzt ihre quasi Monopolstellung. Betrachte man Facebooks Wachstum und die Tatsache, dass es zu einem großen Teil immer noch einer Person gehöre, „ist es nicht nur eine Frage der Technik, sondern eine Frage der Macht“. Und Macht verlangt bekanntlich nach Kontrolle.

+++ FinTechs vs. Banken vs. Blockchain? Von verschiedenen Welten +++

Baldiger Privacy-„Showdown“?

Eine tatsächliche Regulierung sieht der britische Autor Carl Miller aber auch durch die kommende Datenschutz-Grundverordnung nicht. Seine Erwartung sei eher ein „baldiger Showdown“ zwischen der EU und den Tech-Unternehmen, bringt er den Unmut der Wirtschaft auf den Punkt – ohne ihn zu teilen. Künftige Technologien könnten aufgrund versäumter Privacy-Vorkehrungen tatsächlich verändern, wie Demokratie funktioniert – so wie es im Negativen bezüglich eines russischen Einflusses auf die US-Präsidentschaftswahlen vermutet wird, bei dem Facebook eine Rolle spielt. Im Positiven, und diesen Zugang wolle Miller vermitteln, bestehe die Chance, dass Bürgerinnen und Bürger nach und nach besser und näher an demokratische Prozesse gebunden würden.

Dem Journalismus ist das Geschäftsmodell weggebrochen

Der Journalismus, und damit steuerte Miller auf die Kernfrage der Debatte zu, sei derzeit tatsächlich immens bedroht: „Ihm ist das Geschäftsmodell weggebrochen, den Zugang zu Rezipienten zu gewährleisten“. Diesen erhalten potenzielle Werbekunden über Facebook, Google und Co. längst viel direkter; allenfalls schneiden noch Werbe- und/oder Social Media-Agenturen mit. Nachdem die Social Media-Plattformen nicht über Nacht erschienen sind, zeigt Miller damit auch ein immenses Versäumnis der Medienbranche auf. Umso bedeutender wären Förderungen, die aufklärenden Medien anstatt dem Boulevard oder gar Fake News-Plattformen zukommen, so Conrad Albert, CEO von ProSieben Sat 1 Media. Eine Aufgabe seriösen Journalismus bleibe es, Falschinformationen auszuräumen und Panikmache vorzubeugen. Dies unter anderem, wenn z.B. nach Terroranschlägen oder Amokläufen auf Twitter und anderen Kanälen vor allem Spekulation und absichtliche Irreführung vorherrschen.

Die Schwarzen Schafe finden

„Bequemlichkeit vs. Privatsphäre: Wie wir Facebook und anderen unsere Macht verkaufen“ war Titel des Podiums zur Privacy. „Die meisten App-Entwickler verfolgen sicher hehre Ziele“, gab sich Oracle-Vizepräsident Reggie Bradford überzeugt. Und auch bei Facebook seien wohl überwiegend Menschen tätig, die ein Gewissen haben, sprich: Die nicht per se danach trachten, mit den Daten ihrer User illegale Geschäfte zu treiben. Die Herausforderung ist in diesem Sinn, „die 20 Prozent an Schwarzen Schafen zu finden“. Regulierungen sehe auch er kritisch; eindeutige Regelverstöße wären aber zu ahnden.

Dass die Schwarzen Schafe oft ein leichtes Spiel haben, ergibt sich – siehe Titel – aus dem Hang der Menschen zur Bequemlichkeit: Wenn ein Service einfach ist, generiert es auch User. Anschaulich belegt wurde dies, als im Rahmen der Diskussion das Publikum gebeten wurde, sich zu erheben, wenn einem der Schutz der persönlichen Daten nicht egal sei. Zur Überraschung vieler blieben nicht nur vereinzelt Besucherinnen und Besucher sitzen.

Warnung vor ELGA-Datenweitergabe

Besondere Brisanz könnte in Zukunft die Frage erhalten, ob jemand (noch) für die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) angemeldet bleibt. Der Wiener Arzt Alfred Pixner, schon länger als ELGA-Kritiker aktiv, sprach diesbezüglich v.a. der Regierung sein misstrauen aus. Zuletzt wurden nämlich Überlegungen bekannt, wonach Gesundheitsdaten aus ELGA direkt für die wissenschaftliche Forschung zur Verfügung gestellt werden könnten. Sein Appell an das Publikum: Man solle sich damit beschäftigen, was über einen selbst an Daten erhoben und gespeichert wird, und wer damit wie umgeht. Bei einem Daten-Leak an die falsche Stelle könnten frühere Bequemlichkeiten rasch zu schwerer Reue führen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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