07.10.2024
GASTBEITRAG

Wenn Brainstorming scheitert: Die häufigsten Fehler und wie du sie behebst

Gastbeitrag. Kerstin Lobner unterstützt als Creative-Leadership-Trainer Führungskräfte und Teams dabei, innovative Lösungen zu finden und ihr kreatives Potenzial zu entfalten. Für die brutkasten-Community liefert sie praktische Tipps für erfolgreiches Brainstorming.
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Kerstin Lobner | (c) Ideenflow

Brainstorming – die legendäre Kreativitätstechnik, die in den 1950ern Einzug in Unternehmen hielt, gilt als Standard, wenn es darum geht, frische Ideen zu entwickeln. Doch so oft wir uns im Meetingraum wiederfinden, Post-its verteilen und hoffen, dass die Geistesblitze nur so sprühen – manchmal endet der Workshop in einer ideenlosen Sackgasse. Woran liegt das? Warum scheitern viele Brainstorming-Sessions und wie können wir das ändern? Lass uns einen Blick auf die häufigsten Fehler werfen – und vor allem darauf, wie du sie zukünftig vermeidest.

Fehler #1: Zu viel Reden, zu wenig Schreiben

Viele Brainstorming-Sessions werden von einzelnen Persönlichkeiten dominiert. Während die Lauten ihre Gedanken äußern, bleiben die Ideen der ruhigeren Teilnehmer:innen ungehört – und damit möglicherweise die besten Ansätze auf der Strecke. Das Problem? Klassisches Brainstorming setzt stark auf mündliche Kommunikation, wodurch nicht alle Beteiligten gleichermaßen eingebunden werden.

(c) Ideenflow

Die Lösung: Stellt sicher, dass jeder zu Wort kommt, bevor die Diskussion startet. Eine Technik, die genau das fördert, ist 1-2-4-All. Der Prozess: Jeder beginnt mit einer Minute allein und notiert seine Ideen. Dann teilt man sich in Zweiergruppen auf, diskutiert und kombiniert Ansätze. Im nächsten Schritt geht es in Vierergruppen, bevor die Ergebnisse schließlich mit allen geteilt werden. So kommen wirklich alle Ideen auf den Tisch – und nicht nur die der extrovertierten Teilnehmer:innen.

Fehler #2: Keine klare Zielsetzung

„Lasst uns mal ein bisschen brainstormen!“ – klingt nett, aber ohne ein konkretes Ziel verliert sich das Brainstorming schnell in oberflächlichen Ideen. Ohne klares Briefing weiß keiner, in welche Richtung die Ideen gehen sollen, und oft bleibt es bei unstrukturiertem Austausch.

Die Lösung: Definiere vorab eine klare Fragestellung oder ein konkretes Ziel. Statt „Wie können wir unser Produkt verbessern?“ könnte die Aufgabe lauten: „Wie können wir die Nutzererfahrung in unserer App innerhalb von 30 Tagen optimieren?“ – je klarer und spezifischer die Frage, desto wertvoller die Ideen.

Fehler #3: Keine Ideenverbindung

Kreativität ist keine Einbahnstraße. Oft entsteht die Magie nicht durch eine einzelne brillante Idee, sondern durch die Kombination verschiedener Ansätze. Viele Brainstormings scheitern daran, dass Ideen isoliert betrachtet und nicht weiterentwickelt werden.

Die Lösung: Fördere die Verknüpfung von Ideen. Bei der 1-2-4-All Methode etwa wird schon in den Zweier- und Vierergruppen intensiv miteinander gearbeitet, um die Ansätze zu kombinieren. Anstatt stur nach „der einen“ perfekten Idee zu suchen, kann der iterative Austausch dazu führen, dass sich aus vielen kleinen Puzzleteilen das große Ganze entwickelt.

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Fehler #4: Angst vor dem „Falschmachen“

„Keine Idee ist eine schlechte Idee“ – dieser Grundsatz sollte beim Brainstorming eigentlich an oberster Stelle stehen. Trotzdem ertappen sich viele Teams dabei, Ideen vorschnell abzulehnen, weil sie „unrealistisch“ erscheinen. Das bremst den kreativen Prozess aus und verhindert die Entfaltung gewagter Gedanken.

Die Lösung: Schafft einen Safe Space für verrückte Ideen. Mach klar, dass es in der Brainstorming-Phase nicht um Machbarkeit geht – das kommt später. Zuerst gilt: Je kreativer, desto besser. Eine scheinbar absurde Idee könnte sich am Ende als realistische Innovation herausstellen.

Fehler #5: Zu wenig Struktur

Zu viel Freiheit kann Kreativität lähmen. Ein Brainstorming ohne klare Struktur endet oft in chaotischem Hin und Her, bei dem keiner genau weiß, wann und wie es weitergeht.

Die Lösung: Nutze Techniken wie Timeboxing, bei der jede Phase des Brainstormings ein festes Zeitfenster erhält – vom Ideensammeln bis zur Auswahl der besten Ansätze. So bleibt der Prozess straff und zielgerichtet, Diskussionen verlaufen nicht endlos, und das Team bleibt fokussiert. Timeboxing bringt Struktur und sorgt für effizientes Arbeiten.

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Fazit: Brainstorming neu gedacht

Brainstorming muss nicht scheitern – wenn man es richtig macht. Der Schlüssel liegt in der richtigen Vorbereitung, Struktur und einem bewussten Umgang mit den Teilnehmern. Tools wie 1-2-4-All und Timeboxing bieten eine effektive Möglichkeit, den Prozess zu optimieren und wirklich alle Stimmen einzufangen. So wird das Brainstorming zum Erfolgserlebnis und nicht zur frustrierenden Zeitverschwendung.


Was passiert, wenn ihr diese Tipps beherzigt? Eure nächste Brainstorming-Session bringt nicht nur mehr Ideen, sondern auch bessere, innovativere Lösungen. Probiert es aus – eure Teammitglieder, Projekte und Partner:innen werden es euch danken.


Über die Gastautorin Kerstin Lobner

Kreativität prägte Kerstin Lobner von klein auf, als Enkelin des General Managers von Faber Castell in Irland. Während andere im Alter an Neugierde verlieren, vertiefte sie ihr Interesse an Kreativität stetig. Nach verschiedenen Positionen im Marketing in Branchen wie IT, Telekommunikation und Gesundheitswesen unterstützt sie heute Führungskräfte und Teams dabei, innovative Lösungen zu finden und ihr kreatives Potenzial zu entfalten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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