08.03.2024

„Ich bin kein Profi im Frauenthema. Ich bin Startup-Gründerin“

Es ist Weltfrauentag. Wie halten es eigentlich die erfolgreichsten Scaleup-Gründerinnen des Landes mit dem Thema. Wir wollten welche davon befragen - und waren nur bedingt erfolgreich.
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Weltfrauentag 8. März
(c) freepik

Für Journalist:innen ist es jedes Jahr aufs neue ein zweischneidiges Schwert: Berichterstattung über Frauen und Frauenthemen muss es das ganze Jahr geben und nicht nur am Weltfrauentag am 8. März. Doch auch wenn man dieses Ziel nicht nur formuliert, sondern auch umgesetzt hat, kann man den Tag in der Berichterstattung nicht ignorieren.

Was also berichten? Zum Beispiel: Wie stehen einige der erfolgreichsten Scaleup-Gründerinnen des Landes zur Thematik?

Kein Kommentar

Soweit so gut. Drei Interview-Anfragen werden ausgeschickt. Auf eine kommt gar keine Antwort. Eine weitere geplante Interviewpartnerin beantwortet die erste Anfrage per WhatsApp recht deutlich: „Ich will generell lieber mein Unternehmen und unsere Mission in den Vordergrund stellen, als die Tatsache, dass ich eine Frau bin“, schreibt sie.

Später kommt es doch zu einem Telefonat. Doch zum angepeilten Interview-Thema will sie sich nicht äußern. „Ich bin kein Profi im Frauenthema. Ich bin Startup-Gründerin“, sagt sie unter anderem. Letztlich fällt der Beschluss: Zu diesem Thema will die Gründerin nicht namentlich in einem Artikel vorkommen.

Auch keine Brandrede

Aber eine Interview-Partnerin findet sich dann doch: Lisa Ittner. Ihr E-Auto-Abo-Scaleup vibe moves you kündigte vergangenes Jahr an, 100 Millionen Euro in den Flottenausbau zu investieren und wächst rasant. Auch im Gespräch mit ihr wird schnell klar, dass keine Brandrede zum Weltfrauentag zu erwarten ist – was nicht bedeutet, dass ihr das Thema egal ist – ganz im Gegenteil: „Ich bin überzeugt, dass komplementäre Teams den besseren Austausch haben. Die besten winning Teams, die ich kenne, sind gemischt und ich bin wirklich stolz darauf, dass wir das bei vibe moves you genau so leben. Bei uns spielen Alter, Gender, Herkunft oder Musikgeschmack keine Rolle. Was uns antreibt ist die gemeinsame Vision”, sagt Ittner.

Lisa Ittner | (c) vibe moves you

Wie das Frauenthema öffentlich diskutiert wird, sieht sie aber differenziert. “Wenn man aufzeigt, wo Potenzial ist, finde ich das immer gut. Den Bogen zu überspannen kann aber der Sache auch schaden. Es braucht kontroverse Debatten für ein funktionierendes, gemeinschaftliches Zusammenleben – Dialog statt Demagogie”, meint Ittner.

„Versuche immer, die Dinge ins Positive zu bewegen“

Und erlebt sie selbst in ihrer Arbeit Situationen, in denen es zum Thema wird, dass sie eine Frau ist? „Das spürt man schon manchmal, ja. Meine eigene Erwartungshaltung ist immer: es soll gleichgesetzt sein. Ich lebe mit meiner Familie vor, dass das möglich ist, Kinder und Geschäftsalltag unter einen Hut zu bekommen. Es ist herausfordernd, aber gleichzeitig auch bereichernd“, sagt Ittner.

Doch sie räumt ein: „Es gibt natürlich auch andere Erwartungshaltungen.“ Sie erzählt eine Anekdote: „In einem gemeinsamen Termin mit einem meiner Geschäftspartner wurde von unserem Gegenüber angenommen, ich sei das ‚Beiwagerl‘. Als das Beiwagerl dann aber strategische Fragen und harte Zahlen auf den Tisch legte, hat sich die Erwartungshaltung rasch geändert und ein positives Bild erzeugt. Das erlebe ich in ähnlicher Form tatsächlich öfter, nutze dieses Überraschungsmoment aber zu meinem Vorteil und mit Humor.“ Ihr persönlicher Ansatz sei: “Versuche immer, die Dinge ins Positive zu bewegen.”

Das Motto wendet sie übrigens auch bei der Frage an, ob es sie stört, als Role Model für einen Weltfrauentags-Artikel befragt zu werden: „Das ist ein Kompliment für uns als Firma und für unser Team – das ist doch super.“

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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