16.11.2017

Welt der Wunder TV startet ICO mit Medienlizenzhandel-Lösung

Der deutsche Free TV-Sender eröffnet mit seiner Blockchain-Anwendung ein weiteres Geschäftsfeld. Als Partner wurden Swisscom und SwissTXT, eine Tochter des Schweizer Fernsehens gewonnen.
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(c) API/Michael Tinnefeld: Hendrik Hey, Geschäftsführer Welt der Wunder TV

Ja, “Welt der Wunder” gibt es immer noch. Das Fernseh-Format war 1996 auf Pro7 gestartet. Nach einem Rechtsstreit zwischen Moderator und Produzent Hendrik Hey und Pro7 wechselte die Sendung 2004/2005 zu RTL2. 2014/2015 folgte der Wechsel zu N24. Und bereits seit 2013 betreibt die Produktionsfirma rund um Hey auch einen eigenen Spartensender – Welt der Wunder TV. Dieser Sender will nun mit einer Blockchain-Anwendung ein weiteres Geschäftsfeld eröffnen.

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ICO-Start am 1. Dezember

Konkret geht es um den internationalen Handel von Medienlizenzen. Dafür wird eine eigene Plattform gebaut, für die ein Token mit dem Namen MILC (für MIcro Licensing Coin) kreiert wird. Dieser wird ab 1. Dezember (Start des Pre-Sale) in einem ICO ausgegeben, der auch die Plattform finanzieren soll. Als Partner konnte Welt der Wunder TV den Schweizer Telekom-Riesen Swisscom und die SwissTXT, die Technik-Tochter des Schweizer Fernsehens, gewinnen. “Mit diesen beiden renommierten Schweizer Unternehmen als Partner werden wir den internationalen Handel mit Medienlizenzen revolutionieren. Die Blockchain-Technologie in Verbindung mit einer eigenen Kryptowährung wird den TV-Lizenzhandel nachhaltig sicherer, effektiver und günstiger für Produzenten und TV-Sender machen”, sagt Hey.

Content-Plattform im Video-Bereich

Beim deutschen Spartensender ist man sehr zuversichtlich. Denn die gesamte Industrie weise derzeit weltweit ein jährliches Volumen von mehr als 500 Milliarden Euro Umsatz auf. Die Tendenz sei stark steigend. Der wachsende Bedarf an professionellen Bewegtbildinhalten und deren effizienter Übertragung und Abrechnung seien der Schlüssel im MILC-Projekt. Die Plattform ermögliche internationalen Content-Anbietern, z.B. Produzenten und Kataloginhabern, einen besseren Zugang zu weltweiten Content-Käufern, wie zu TV-Stationen, VoD-Plattformen oder Online-Publishern. Das führe zur nachhaltigen Reduzierung von bislang zwischengeschalteten und häufig sehr teuren Vertriebsstrukturen. Abgesichert wird das Ganze über Smart Contracts.

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Start mit 5000 Stunden Material aus Eigenproduktion

Welt der Wunder TV verfüge über jahrzehntelange Erfahrung im Lizenzhandel und über ein großes internationales Netzwerk, heißt es vom Sender. Man werde zur ersten Ausstattung der Plattform sein gesamtes Programmvermögen als relevante Investition einbringen. Mit mehr als 5000 Stunden Broadcastmaterial und mehreren zehntausend Video-Clips für die Verwendung auf Onlineportalen handle es sich dabei um eines der größten privaten TV-Archive im Bereich Wissen, Service und Alltag, mit einem Bruttoherstellungswert von rund 200 Millionen Euro. Der Erlös der Plattform werde sich u.a. aus einer Vertriebsfee pro Transkation ergeben. Dieser komme nach einem Loyalitätsschlüssel auch den MILC-Währungsbesitzern zugute und bietet eine dauerhafte Partizipationsmöglichkeit.

Division Blockchain der Swisscom realisiert ICO in der Schweiz

Die Swisscom begleitet und berät durch ihre Division Blockchain AG (eine 70 Prozent-Tochter der Swisscom) den gesamten Prozess des ICOs. Die Swisscom wird in Folge auch operativ die Umsetzung der Blockchain-Programmierung und den Ablauf des Geschäftsmodells unterstützen. Die SwissTXT ist am technischen Aufbau der Videovertriebsplattform beteiligt. Der Sitz der Plattform wird aus diesen operativen Gründen in der Schweiz sein. Deshalb wird auch der ICO über Welt der Wunder TV Schweiz umgesetzt.

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eduard, Befähigungsprüfung, Immobilien, Treuhänder
(c) eduard - Markus Strohriegl von eduard.

Platzhirsch-Definition: Ein männlicher Hirsch, der seinen Einstand gegen Artgenossen verteidigt. Um zu verstehen, was das mit Markus Strohriegl und seiner e-learning-Plattform eduard (education – alles rein digital) zu tun hat, muss man etwas zurückgehen.

eduard-Founder suchte nach Vorbereitungskurs

Der gebürtige Grazer hat sich seit 2017 mit Immobilien beschäftigt und erste Projekte abgewickelt – Wohnungen gekauft und vermietet. 2021 trat er die Ausbildung zum Immobilientreuhänder an und war auf der Suche nach einem Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung.

Da er Vollzeit als kaufmännischer Leiter tätig war, war es ihm nicht möglich die Abendkurse anderer institutionelle Anbieter zu besuchen – die Lehrgänge verlangten Präsenz vor Ort. Was zum Problem wurde, da es überall sonst, nur nicht in der Steiermark ein solches Angebot gab.

Also fand Strohriegl einen Online-Kurs eines Wiener Anbieters und bemerkte eine Sache. Die Form des Vortrags und starre Kurszeiten waren nicht mehr zeitgemäß, so sein Gefühl.

“In Zeiten wie diesen, muss man das didaktisch besser und flexibler gestalten können”, erinnert er sich an seine damaligen Gedanken. Aus diesen Überlegungen erwuchs langsam die erste Idee, eine derartige Prüfungsvorbereitung in Zukunft selbst anzubieten und zeitunabhängig auszugestalten.

Netflix des Immobilienlernens

Ende 2021 war die Befähigung vollbracht und Strohriegl begann damit, essentielle Fragen und Lernmaterialen selbständig zu sammeln und einen Kurs zu entwickeln. So gab es für eduard 2022 den Kickoff.

“Unsere Idee war es, den Kurs als Streaming-Angebot anzubieten, als On-Demand-Vorbereitung”, erklärt der Founder. “Konkret eine Art ‘Netflix des Immobilienlernens’ zu entwickeln.”

So fanden er und sein Co-Founder Michael Taschner – mit dem er bereits die Immobilienfirma zweiraum Immobilien GmbH gegründet hatte – für jeden Fachbereich Experten aus der Praxis (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare) und konnten im November 2023 die ersten Kurse anbieten.

Fünf Säulen und eine Klage

Das e-learning-Modell von eduard besteht aus fünf Säulen: einer Quiz-App, umfassenden Lernunterlagen, einer aufgebauten Community, Branchen-Experten und Videos. Das Ziel dabei war eine ständige Verfügbarkeit der Streaming-Inhalte, Austausch mit der Community, Nutzung digitaler Lernkarten, sowie Live-Fragestunden und direkter Zugang zur Expertise der Profis.

Soweit stand alles und mit Anfang November 2023 ging man schlussendlich mit der Plattform live. Ein paar Wochen danach, kam jedoch die erste Abmahnung von einem Mitbewerber, der nicht genannt werden soll, der Redaktion aber bekannt ist.

Es war genau jener Online-Anbieter, bei dem Strohriegl seine Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung absolviert hatte und der dem Gründer-Duo nun vorwarf, schmarotzerisch dessen Inhalte kopiert zu haben.

“Wir haben gute zwei Jahre in die Entwicklung der Kursunterlagen hineingesteckt, mehrere tausend Stunden investiert und waren uns nie einer Schuld bewusst”, sagt Strohriegl.

Urheberrecht verletzt?

Am Karfreitag des heurigen Jahres (29. März) folgte dann die Zustellung der Klage in Form von zwei Paketen mit insgesamt 1.000-seitiger Argumentation, warum eduard das Urheberrecht verletzt haben sollte.

Laut der WKO heißt es dazu: “Nicht alles was kreativ und geldwert ist, wird durch das Urheberrecht geschützt, wie z.B. Erfindungen, die in der Regel durch das Patentrecht geschützt werden. Nicht geschützt werden aber abstrakte Ideen, also z.B. eine Geschäftsidee, Werbeideen oder die Idee für ein Computerprogramm. Nur die konkrete Ausgestaltung kann geschützt sein und darf daher nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers übernommen werden.”

Und weiter: “Auch die Rechtsprechung gewährt Geschäftsideen keinen Schutz durch das Lauterkeitsrecht mit folgender Begründung: Jeder muss die Ergebnisse seiner Arbeit, mag er sie mit noch so viel Mühe und Kosten erreicht haben, der Allgemeinheit im Interesse des Fortschrittes zur Verfügung stellen, soweit kein Sonderrechtsschutz besteht. Sein Vorteil im Wettbewerb liegt in dem natürlichen Vorsprung, den er vor seinen Mitbewerbern dadurch gewinnt, dass sie ihn erst wieder durch ihre nachahmende Leistung ausgleichen müssen, was keineswegs immer so einfach ist und oftmals ebenfalls Mühe und Kosten erfordert.”

Skurrile Vorwürfe

Mit Mühen und Kosten musste sich auch der Founder befassen. Es kostete Strohriegl gute zwei Monate an intensiver Arbeit, in denen er sich mit Rechtsanwälten beriet und Seite für Seite Gegenbeweise erbrachte, um gegen die einstweilige Verfügung anzugehen.

Die erste Verhandlung fand dann im Mai statt und die Verfügung wurde schlussendlich nach teilweise “skurrilen Vorwürfen”, wie Strohriegl sie nennt, abgewiesen.

“Der Kläger hat sogar behauptet, dass allgemeine Fragestellungen wie ‘was ist ein Mietvertrag’ sein Werk wären und wir uns daraus bedient hätten”, erinnert sich der Founder. “Es war absurd und hat am Ende viel Zeit und Geld gekostet, denn man bekommt nur die tariflichen Kosten ersetzt, nicht aber die Anwaltsstunden.”

Im Juni gab es sogar ein Vergleichsangebot, das das Gründer-Duo ablehnte – der Kläger bot an, die Klage zurückzuziehen, wenn man die eigenen Kosten übernimmt.

eduard wich nicht zurück

“Wir wollten keinen Millimeter zurückweichen und haben erklärt, dass wir gerne ins Hauptverfahren gehen. Mitte September zog der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurück und trägt nun alle Kosten selbst, die tariflich entstanden sind. Dies war eine große Belastung und eine große Hürde, die wir als Gründer in der Frühphase unseres Startups durchmachen mussten.”

Nun aber ist man dabei, weitere Kurse zu entwickeln, verfügt über 150 aktive User:innen und merkt eine steigende Tendenz was “word of mouth” betrifft.

Mittelfristig möchte eduard sein Kurs-Angebot weiter ausbauen und sich in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Steuern platzieren und wie Strohriegl sagt: “in Österreich führender Anbieter im Bereich Online-Ausbildungen werden.”

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