16.11.2017

Welt der Wunder TV startet ICO mit Medienlizenzhandel-Lösung

Der deutsche Free TV-Sender eröffnet mit seiner Blockchain-Anwendung ein weiteres Geschäftsfeld. Als Partner wurden Swisscom und SwissTXT, eine Tochter des Schweizer Fernsehens gewonnen.
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(c) API/Michael Tinnefeld: Hendrik Hey, Geschäftsführer Welt der Wunder TV

Ja, „Welt der Wunder“ gibt es immer noch. Das Fernseh-Format war 1996 auf Pro7 gestartet. Nach einem Rechtsstreit zwischen Moderator und Produzent Hendrik Hey und Pro7 wechselte die Sendung 2004/2005 zu RTL2. 2014/2015 folgte der Wechsel zu N24. Und bereits seit 2013 betreibt die Produktionsfirma rund um Hey auch einen eigenen Spartensender – Welt der Wunder TV. Dieser Sender will nun mit einer Blockchain-Anwendung ein weiteres Geschäftsfeld eröffnen.

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ICO-Start am 1. Dezember

Konkret geht es um den internationalen Handel von Medienlizenzen. Dafür wird eine eigene Plattform gebaut, für die ein Token mit dem Namen MILC (für MIcro Licensing Coin) kreiert wird. Dieser wird ab 1. Dezember (Start des Pre-Sale) in einem ICO ausgegeben, der auch die Plattform finanzieren soll. Als Partner konnte Welt der Wunder TV den Schweizer Telekom-Riesen Swisscom und die SwissTXT, die Technik-Tochter des Schweizer Fernsehens, gewinnen. „Mit diesen beiden renommierten Schweizer Unternehmen als Partner werden wir den internationalen Handel mit Medienlizenzen revolutionieren. Die Blockchain-Technologie in Verbindung mit einer eigenen Kryptowährung wird den TV-Lizenzhandel nachhaltig sicherer, effektiver und günstiger für Produzenten und TV-Sender machen“, sagt Hey.

Content-Plattform im Video-Bereich

Beim deutschen Spartensender ist man sehr zuversichtlich. Denn die gesamte Industrie weise derzeit weltweit ein jährliches Volumen von mehr als 500 Milliarden Euro Umsatz auf. Die Tendenz sei stark steigend. Der wachsende Bedarf an professionellen Bewegtbildinhalten und deren effizienter Übertragung und Abrechnung seien der Schlüssel im MILC-Projekt. Die Plattform ermögliche internationalen Content-Anbietern, z.B. Produzenten und Kataloginhabern, einen besseren Zugang zu weltweiten Content-Käufern, wie zu TV-Stationen, VoD-Plattformen oder Online-Publishern. Das führe zur nachhaltigen Reduzierung von bislang zwischengeschalteten und häufig sehr teuren Vertriebsstrukturen. Abgesichert wird das Ganze über Smart Contracts.

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Start mit 5000 Stunden Material aus Eigenproduktion

Welt der Wunder TV verfüge über jahrzehntelange Erfahrung im Lizenzhandel und über ein großes internationales Netzwerk, heißt es vom Sender. Man werde zur ersten Ausstattung der Plattform sein gesamtes Programmvermögen als relevante Investition einbringen. Mit mehr als 5000 Stunden Broadcastmaterial und mehreren zehntausend Video-Clips für die Verwendung auf Onlineportalen handle es sich dabei um eines der größten privaten TV-Archive im Bereich Wissen, Service und Alltag, mit einem Bruttoherstellungswert von rund 200 Millionen Euro. Der Erlös der Plattform werde sich u.a. aus einer Vertriebsfee pro Transkation ergeben. Dieser komme nach einem Loyalitätsschlüssel auch den MILC-Währungsbesitzern zugute und bietet eine dauerhafte Partizipationsmöglichkeit.

Division Blockchain der Swisscom realisiert ICO in der Schweiz

Die Swisscom begleitet und berät durch ihre Division Blockchain AG (eine 70 Prozent-Tochter der Swisscom) den gesamten Prozess des ICOs. Die Swisscom wird in Folge auch operativ die Umsetzung der Blockchain-Programmierung und den Ablauf des Geschäftsmodells unterstützen. Die SwissTXT ist am technischen Aufbau der Videovertriebsplattform beteiligt. Der Sitz der Plattform wird aus diesen operativen Gründen in der Schweiz sein. Deshalb wird auch der ICO über Welt der Wunder TV Schweiz umgesetzt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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