16.11.2017

Welt der Wunder TV startet ICO mit Medienlizenzhandel-Lösung

Der deutsche Free TV-Sender eröffnet mit seiner Blockchain-Anwendung ein weiteres Geschäftsfeld. Als Partner wurden Swisscom und SwissTXT, eine Tochter des Schweizer Fernsehens gewonnen.
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(c) API/Michael Tinnefeld: Hendrik Hey, Geschäftsführer Welt der Wunder TV

Ja, „Welt der Wunder“ gibt es immer noch. Das Fernseh-Format war 1996 auf Pro7 gestartet. Nach einem Rechtsstreit zwischen Moderator und Produzent Hendrik Hey und Pro7 wechselte die Sendung 2004/2005 zu RTL2. 2014/2015 folgte der Wechsel zu N24. Und bereits seit 2013 betreibt die Produktionsfirma rund um Hey auch einen eigenen Spartensender – Welt der Wunder TV. Dieser Sender will nun mit einer Blockchain-Anwendung ein weiteres Geschäftsfeld eröffnen.

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ICO-Start am 1. Dezember

Konkret geht es um den internationalen Handel von Medienlizenzen. Dafür wird eine eigene Plattform gebaut, für die ein Token mit dem Namen MILC (für MIcro Licensing Coin) kreiert wird. Dieser wird ab 1. Dezember (Start des Pre-Sale) in einem ICO ausgegeben, der auch die Plattform finanzieren soll. Als Partner konnte Welt der Wunder TV den Schweizer Telekom-Riesen Swisscom und die SwissTXT, die Technik-Tochter des Schweizer Fernsehens, gewinnen. „Mit diesen beiden renommierten Schweizer Unternehmen als Partner werden wir den internationalen Handel mit Medienlizenzen revolutionieren. Die Blockchain-Technologie in Verbindung mit einer eigenen Kryptowährung wird den TV-Lizenzhandel nachhaltig sicherer, effektiver und günstiger für Produzenten und TV-Sender machen“, sagt Hey.

Content-Plattform im Video-Bereich

Beim deutschen Spartensender ist man sehr zuversichtlich. Denn die gesamte Industrie weise derzeit weltweit ein jährliches Volumen von mehr als 500 Milliarden Euro Umsatz auf. Die Tendenz sei stark steigend. Der wachsende Bedarf an professionellen Bewegtbildinhalten und deren effizienter Übertragung und Abrechnung seien der Schlüssel im MILC-Projekt. Die Plattform ermögliche internationalen Content-Anbietern, z.B. Produzenten und Kataloginhabern, einen besseren Zugang zu weltweiten Content-Käufern, wie zu TV-Stationen, VoD-Plattformen oder Online-Publishern. Das führe zur nachhaltigen Reduzierung von bislang zwischengeschalteten und häufig sehr teuren Vertriebsstrukturen. Abgesichert wird das Ganze über Smart Contracts.

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Start mit 5000 Stunden Material aus Eigenproduktion

Welt der Wunder TV verfüge über jahrzehntelange Erfahrung im Lizenzhandel und über ein großes internationales Netzwerk, heißt es vom Sender. Man werde zur ersten Ausstattung der Plattform sein gesamtes Programmvermögen als relevante Investition einbringen. Mit mehr als 5000 Stunden Broadcastmaterial und mehreren zehntausend Video-Clips für die Verwendung auf Onlineportalen handle es sich dabei um eines der größten privaten TV-Archive im Bereich Wissen, Service und Alltag, mit einem Bruttoherstellungswert von rund 200 Millionen Euro. Der Erlös der Plattform werde sich u.a. aus einer Vertriebsfee pro Transkation ergeben. Dieser komme nach einem Loyalitätsschlüssel auch den MILC-Währungsbesitzern zugute und bietet eine dauerhafte Partizipationsmöglichkeit.

Division Blockchain der Swisscom realisiert ICO in der Schweiz

Die Swisscom begleitet und berät durch ihre Division Blockchain AG (eine 70 Prozent-Tochter der Swisscom) den gesamten Prozess des ICOs. Die Swisscom wird in Folge auch operativ die Umsetzung der Blockchain-Programmierung und den Ablauf des Geschäftsmodells unterstützen. Die SwissTXT ist am technischen Aufbau der Videovertriebsplattform beteiligt. Der Sitz der Plattform wird aus diesen operativen Gründen in der Schweiz sein. Deshalb wird auch der ICO über Welt der Wunder TV Schweiz umgesetzt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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