03.07.2025
REPLOID

Welser Startup startet an Wiener Börse – kein Trade am ersten Tag

Das Insektenzucht-Startup Reploid startete heute im Direct Market Plus der Wiener Börse. Die angestrebte Marktkapitalisierung lag bei 150 Millionen Euro - es wäre damit auf Anhieb der zweitgrößte Titel. Noch konnte diese aber nicht bestätigt werden.
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Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten heute die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten
Reploid-CEO Philip Pauer (r.) und -CBO Jonas Finck läuteten heute die Börsenglocke | (c) Wiener Börse AG / Alexander Felten

Vier Jahre nach der Gründung an der Börse – zumindest in Österreich ist das eine ungewöhnliche Geschichte. Das auf Abfallverwertung und Zucht von Larven der schwarzen Soldatenfliege spezialisierte Welser Startup Reploid machte genau das. Mit dem heutigen 3. Juli startete es im Direct Market Plus, also dem „dritten Markt“ der Wiener Börse – brutkasten sprach bereits im Vorfeld ausführlich mit Gründer Philip Pauer.

Auf Anhieb zweitgrößter Titel im Direct Market Plus?

Der Plan war dabei klar: Mit einem Startpreis von 1.370 Euro pro Aktie sollte die Reploid Grup AG eine Marktkapitalisierung von knapp über 150 Millionen Euro erreichen und damit auf Anhieb der zweitgrößte Titel im Direct Market Plus werden – nahezu gleichauf mit der Reguest S.p.A. (150 Mio.; 3. Juli) und mit einem gewissen Respektabstand zum größten Titel Steyr Motors AG (253,2 Mio.). Zum Vergleich: Die brutkasten-Leser:innen gut bekannte Biogena AG kommt – ebenfalls im Direct Market Plus – aktuell auf eine Marktkapitalisierung von 10,9 Millionen Euro.

Kein Trade am ersten Tag

Ob der Plan aufgeht, ist aber nach dem ersten Handelstag noch nicht klar. Fürs Erste kann die Aktie nur eine Stunde am Tag im Auktionshandel gehandelt werden. Und dabei kam heute kein Trade zustande, wie die Pressestelle der Wiener Börse gegenüber brutkasten bestätigte. Allerdings habe es Orders gegeben – man sei nur preislich nicht zusammengekommen. CEO Philip Pauer gibt sich gegenüber brutkasten jedenfalls zufrieden. Der erste Tag sei „sehr gut“ verlaufen, meint er. Man liege „im Plus bei sehr guter Nachfrage“, so Pauer bezogen auf die Orders.

Kein IPO, aber der soll bald folgen

Dass der Handel so zaghaft anläuft, liegt gewiss auch daran, dass der heutige Start an der Börse kein IPO (Initial Public Offering) sondern „nur“ ein Listing war. Es gab also keine Kaptalerhöhung und es wurden somit keine frischen Aktien ausgegeben. Stattdessen können die bislang rund 40 bestehenden Aktionär:innen nun ihre Aktien am Markt anbieten.

Der IPO ist aber bereits in Planung: „Wir wollen alles so aufsetzen, dass wir in den nächsten Monaten eine Kapitalerhöhung machen können“, sagte Gründer Pauer kürzlich gegenüber brutkasten. Und diese soll „50 Millionen Euro oder höher“ ausfallen. In weiterer Folge soll dann auch ein Uplisting in den zweiten oder sogar ersten Markt der Wiener Börse gelingen.

Profitabel mit geplanten 40 Millionen Euro Jahresumsatz

Hinter der angestrebten Bewertung und den ambitionierten Zielen stehen Zahlen, die sich sehen lassen. Viereinhalb Jahre nach der Gründung steht Reploid bei rund 70 Mitarbeiter:innen und ist profitabel. Dieses Jahr plant das Startup, 30 seiner Anlagen zu verkaufen. Eine davon kostet 4,4 Millionen Euro. Weil aber viele davon nicht in diesem Geschäftsjahr verrechnet werden, lautet das Umsatzziel „nur“ 40 Millionen Euro.

Reploid-Anlagen verarbeiten 40 Tonnen organische Reststoffe pro Tag

Diese Anlagen von Reploid verarbeiten Abfälle aus dem Lebensmittelbereich zu Dünger, Futter und anderen Produkten. Dabei setzt das Unternehmen auf die Larven der schwarzen Soldatenfliege. Eine einzelne solche Anlage verarbeitet nicht weniger als 40 Tonnen organische Reststoffe pro Tag. Kunden sind etwa Schlachtbetriebe oder Bierbrauereien ebenso wie Molkereien oder Kartoffelverarbeiter bis hin zu großen Landwirtschaften oder Lebensmittelhändlern.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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