17.03.2020

Welche Daten A1 teilt, um Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen zu erkennen

Aufgrund diverser Medienerberichten gibt A1 bekannt, welche Daten geteilt werden, um den Umgang mit den Ausgangssperren zu ermitteln.
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Schutzmasken-Pflicht Wachpersonal Ausgangssperre - Wissenschaftler fordern strengere Maßnahmen gegen Coronavirus
(c) Adobe Stock / Melinda Nagy

In diversen Medienberichten – unter anderem der Kronen Zeitung – war zuletzt zu lesen, dass „ein großes heimisches Telekommunikations-Unternehmen“ der Regierung „auf Eigeninitiative die Bewegungsprofile aller Handynutzer österreichweit von einem bestimmten Tag zur Verfügung“ stellt. In einem Bericht der Futurezone hieß es darauf, dass es sich beim besagten Anbieter um A1 handle. Drei und Magenta könnten die Bewegungsprofile zwar theoretisch auch analysieren, würden dies aber nicht tun, heißt es in einem weiteren Bericht der Futurezone.

Datenschutz und Bewegungsanalysen

Doch handelt es sich bei dieser Bereitstellung von Bewegungsdaten um einen Verstoß gegen die DSGVO, also gegen den geltenden Datenschutz? A1 äußert sich diesbezüglich in einer offiziellen Stellungnahme.

+++News, Daten und Initiativen zum Coronavirus+++

„A1 bietet gemeinsam mit Invenium, einem Spin Off der TU Graz, Bewegungsanalysen an, die aus vollständig anonymisierten Daten mittels Algorithmen errechnet werden“, heißt es da: „Mit diesen Daten ist es möglich, die Bewegungsströme von Menschengruppen (in 20er-Schritten) zu visualisieren.“

Die Lösung sei vollständig DSGVO-konform und TÜV geprüft, heißt es von A1: „Es ist durch diese Analysen nicht möglich, auf einzelne Personen zu schließen, es können lediglich Bewegungsströme in 20er Schritten analysiert werden (zB. kann nicht ausgesagt werden, dass 3 Personen von A nach B gehen. Es kann ausgesagt werden, dass sich „bis zu 20 Personen“ bewegen. Ab 21 Personen „bis zu 40“, usw.)“

Tracking durch Mobilfunker im Alltag

Diese Technologie wird im auch im regulären Betrieb eingesetzt, um zum Beispiel zu sehen, woher Touristen kommen, die Sehenswürdigkeit A besichtigen und welche Sehenswürdigkeit danach angesteuert wird, heißt es seitens A1.

Die gewonnenen Erkenntnisse transformieren zudem die Art und Weise Städte zu bauen, Verkehr zu planen und Standorte wirtschaftlich zu nutzen, heißt es außerdem auf der Website von Invenium zu den Anwendungsszenarien: „Wir setzen auf hochmoderne Algorithmen, leistungsfähige Big-Data Technologien und künstliche Intelligenz, um aus Millionen von Datenpunkten Insights werden zu lassen. Vollständig anonymisiert und unter Berücksichtigung strengster Datenschutzrichtlinien.“

A1: Technologie ist jahrelang erprobt

Laut A1 werden Technologien dieser Art europaweit von einer Vielzahl an Unternehmen angeboten, sie sind bereits jahrelang erprobt. „A1 stellt diese Analysen in Krisenzeiten relevanten staatlichen Stellen zum Wohle der Allgemeinheit zur Verfügung“, heißt es dazu abschließend vom Telekommunikationsunternehmen.

Invenium selbst führt als Partner neben A1 auch zum Beispiel das Institut für Straßen- und Verkehrswesen an der TU Graz an. Hier arbeitet man gemeinsam daran, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Verkehrsplanung in die Produkte und Dienstleistungen von Invenium zu integrieren.

Ausgangsbeschränkungen wegen Coronavirus

Wegen des Coronavirus herrschen in Österreich seit 16. März Ausgangsbeschränkungen, die von der Polizei kontrolliert und auch in manchen Fällen mit Strafen geahndet werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen das eigene Haus oder die eigene Wohnung nur in Ausnahmefällen verlassen – etwa, wenn man einer systemerhaltenden Arbeit nachgeht oder um anderen Menschen zu helfen.

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Die neue Besetzung des Startup-Rats © BMWET/Dolenc

Der Startup-Rat des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) ist neu aufgestellt worden. Die für Startups zuständige Staatssekretärin Elisabeth Zehetner hat damit neun Expert:innen für die kommenden drei Jahre berufen. Das Gremium vereint Perspektiven aus Startups, Venture Capital, Business Angels, Inkubatoren und Interessenvertretungen und soll als Schnittstelle zwischen Politik und Startup-Community fungieren. Entscheidungen trifft der Rat dabei nicht – er agiert rein beratend.

Neue Gesichter, ein prominenter Abgang

Neu berufen wurden:

Weiterhin im Rat sitzen Rudolf Dömötör, Claudia Falkinger, Stefan Haubner, Laura Raggl und Werner Wutscher

Mobilisierung von privatem Wachstumskapital im Zentrum

Im Zentrum der kommenden drei Jahre stehen laut Zehetner die Mobilisierung von privatem Wachstumskapital, einfachere und schnellere Gründungsprozesse, bessere Bedingungen für Scaleups sowie die stärkere Verankerung von Unternehmertum in Bildung und Gesellschaft. Gleichzeitig geht es darum, Österreich noch stärker als Teil eines gemeinsamen europäischen Innovations- und Kapitalmarkts zu positionieren.

„Wir wollen nicht nur mehr Gründungen, sondern mehr Wachstumsgeschichten aus Österreich. Dafür braucht es Menschen am Tisch, die wissen, wo es in der Praxis hakt, was international funktioniert und welche nächsten Schritte wirklich einen Unterschied machen“, betont die Staatssekretärin.

Fokus der neuen Periode: der Dachfonds

Zentrales Vorhaben dabei ist der Scaleup-Dachfonds: ein Fund-of-Funds mit einem Zielvolumen von 300 bis 500 Millionen Euro, der bei der Austria Wirtschaftsservice (aws) angesiedelt wird und in VC-Fonds investieren soll, die wiederum Startups finanzieren. Laut aktuellem Budgetgesetz soll der Fonds bis Ende 2027 sein First Closing abschließen.

Die Vergangenheit des Gremiums

2020 setzte Ex-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck einen Startup-Beauftragten (Michael Altrichter) samt Startup-Komitee ein. Diese Konstruktion war vertraglich an ihre Amtszeit gebunden und endete mit ihrem Rücktritt. Im Juli 2022 rief Nachfolger Martin Kocher den Startup-Rat in seiner heutigen Form ins Leben – personell großteils identisch mit dem alten Komitee.

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AI Summaries

Welche Daten A1 teilt, um Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen zu erkennen

  • In diversen Medienberichten – unter anderem der Kronen Zeitung – war zuletzt zu lesen, dass „ein großes heimisches Telekommunikations-Unternehmen“ der Regierung „auf Eigeninitiative die Bewegungsprofile aller Handynutzer österreichweit von einem bestimmten Tag zur Verfügung“ stellt.
  • In einem Bericht der Futurezone hieß es darauf, dass es sich beim besagten Anbieter um A1 handle.
  • Drei und Magenta könnten die Bewegungsprofile zwar theoretisch auch analysieren, würden dies aber nicht tun.
  • Der Datenschutz ist dabei gewährleistet, weil es sich um anonymisierte Daten von größeren Personengruppen handelt.
  • Diese Technologie wird im auch im regulären Betrieb eingesetzt, um zum Beispiel zu sehen, woher Touristen kommen, die Sehenswürdigkeit A besichtigen und welche Sehenswürdigkeit danach angesteuert wird, heißt es seitens A1.

AI Kontextualisierung

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Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • In einem Bericht der Futurezone hieß es darauf, dass es sich beim besagten Anbieter um A1 handle.
  • Drei und Magenta könnten die Bewegungsprofile zwar theoretisch auch analysieren, würden dies aber nicht tun.
  • Der Datenschutz ist dabei gewährleistet, weil es sich um anonymisierte Daten von größeren Personengruppen handelt.
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  • In diversen Medienberichten – unter anderem der Kronen Zeitung – war zuletzt zu lesen, dass „ein großes heimisches Telekommunikations-Unternehmen“ der Regierung „auf Eigeninitiative die Bewegungsprofile aller Handynutzer österreichweit von einem bestimmten Tag zur Verfügung“ stellt.
  • In einem Bericht der Futurezone hieß es darauf, dass es sich beim besagten Anbieter um A1 handle.
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  • In einem Bericht der Futurezone hieß es darauf, dass es sich beim besagten Anbieter um A1 handle.
  • Drei und Magenta könnten die Bewegungsprofile zwar theoretisch auch analysieren, würden dies aber nicht tun.
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  • In diversen Medienberichten – unter anderem der Kronen Zeitung – war zuletzt zu lesen, dass „ein großes heimisches Telekommunikations-Unternehmen“ der Regierung „auf Eigeninitiative die Bewegungsprofile aller Handynutzer österreichweit von einem bestimmten Tag zur Verfügung“ stellt.
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