17.03.2020

Welche Daten A1 teilt, um Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen zu erkennen

Aufgrund diverser Medienerberichten gibt A1 bekannt, welche Daten geteilt werden, um den Umgang mit den Ausgangssperren zu ermitteln.
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Schutzmasken-Pflicht Wachpersonal Ausgangssperre - Wissenschaftler fordern strengere Maßnahmen gegen Coronavirus
(c) Adobe Stock / Melinda Nagy

In diversen Medienberichten – unter anderem der Kronen Zeitung – war zuletzt zu lesen, dass „ein großes heimisches Telekommunikations-Unternehmen“ der Regierung „auf Eigeninitiative die Bewegungsprofile aller Handynutzer österreichweit von einem bestimmten Tag zur Verfügung“ stellt. In einem Bericht der Futurezone hieß es darauf, dass es sich beim besagten Anbieter um A1 handle. Drei und Magenta könnten die Bewegungsprofile zwar theoretisch auch analysieren, würden dies aber nicht tun, heißt es in einem weiteren Bericht der Futurezone.

Datenschutz und Bewegungsanalysen

Doch handelt es sich bei dieser Bereitstellung von Bewegungsdaten um einen Verstoß gegen die DSGVO, also gegen den geltenden Datenschutz? A1 äußert sich diesbezüglich in einer offiziellen Stellungnahme.

+++News, Daten und Initiativen zum Coronavirus+++

„A1 bietet gemeinsam mit Invenium, einem Spin Off der TU Graz, Bewegungsanalysen an, die aus vollständig anonymisierten Daten mittels Algorithmen errechnet werden“, heißt es da: „Mit diesen Daten ist es möglich, die Bewegungsströme von Menschengruppen (in 20er-Schritten) zu visualisieren.“

Die Lösung sei vollständig DSGVO-konform und TÜV geprüft, heißt es von A1: „Es ist durch diese Analysen nicht möglich, auf einzelne Personen zu schließen, es können lediglich Bewegungsströme in 20er Schritten analysiert werden (zB. kann nicht ausgesagt werden, dass 3 Personen von A nach B gehen. Es kann ausgesagt werden, dass sich „bis zu 20 Personen“ bewegen. Ab 21 Personen „bis zu 40“, usw.)“

Tracking durch Mobilfunker im Alltag

Diese Technologie wird im auch im regulären Betrieb eingesetzt, um zum Beispiel zu sehen, woher Touristen kommen, die Sehenswürdigkeit A besichtigen und welche Sehenswürdigkeit danach angesteuert wird, heißt es seitens A1.

Die gewonnenen Erkenntnisse transformieren zudem die Art und Weise Städte zu bauen, Verkehr zu planen und Standorte wirtschaftlich zu nutzen, heißt es außerdem auf der Website von Invenium zu den Anwendungsszenarien: „Wir setzen auf hochmoderne Algorithmen, leistungsfähige Big-Data Technologien und künstliche Intelligenz, um aus Millionen von Datenpunkten Insights werden zu lassen. Vollständig anonymisiert und unter Berücksichtigung strengster Datenschutzrichtlinien.“

A1: Technologie ist jahrelang erprobt

Laut A1 werden Technologien dieser Art europaweit von einer Vielzahl an Unternehmen angeboten, sie sind bereits jahrelang erprobt. „A1 stellt diese Analysen in Krisenzeiten relevanten staatlichen Stellen zum Wohle der Allgemeinheit zur Verfügung“, heißt es dazu abschließend vom Telekommunikationsunternehmen.

Invenium selbst führt als Partner neben A1 auch zum Beispiel das Institut für Straßen- und Verkehrswesen an der TU Graz an. Hier arbeitet man gemeinsam daran, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse aus der Verkehrsplanung in die Produkte und Dienstleistungen von Invenium zu integrieren.

Ausgangsbeschränkungen wegen Coronavirus

Wegen des Coronavirus herrschen in Österreich seit 16. März Ausgangsbeschränkungen, die von der Polizei kontrolliert und auch in manchen Fällen mit Strafen geahndet werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen das eigene Haus oder die eigene Wohnung nur in Ausnahmefällen verlassen – etwa, wenn man einer systemerhaltenden Arbeit nachgeht oder um anderen Menschen zu helfen.

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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AI Summaries

Welche Daten A1 teilt, um Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkungen zu erkennen

  • In diversen Medienberichten – unter anderem der Kronen Zeitung – war zuletzt zu lesen, dass „ein großes heimisches Telekommunikations-Unternehmen“ der Regierung „auf Eigeninitiative die Bewegungsprofile aller Handynutzer österreichweit von einem bestimmten Tag zur Verfügung“ stellt.
  • In einem Bericht der Futurezone hieß es darauf, dass es sich beim besagten Anbieter um A1 handle.
  • Drei und Magenta könnten die Bewegungsprofile zwar theoretisch auch analysieren, würden dies aber nicht tun.
  • Der Datenschutz ist dabei gewährleistet, weil es sich um anonymisierte Daten von größeren Personengruppen handelt.
  • Diese Technologie wird im auch im regulären Betrieb eingesetzt, um zum Beispiel zu sehen, woher Touristen kommen, die Sehenswürdigkeit A besichtigen und welche Sehenswürdigkeit danach angesteuert wird, heißt es seitens A1.

AI Kontextualisierung

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Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

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  • In einem Bericht der Futurezone hieß es darauf, dass es sich beim besagten Anbieter um A1 handle.
  • Drei und Magenta könnten die Bewegungsprofile zwar theoretisch auch analysieren, würden dies aber nicht tun.
  • Der Datenschutz ist dabei gewährleistet, weil es sich um anonymisierte Daten von größeren Personengruppen handelt.
  • Diese Technologie wird im auch im regulären Betrieb eingesetzt, um zum Beispiel zu sehen, woher Touristen kommen, die Sehenswürdigkeit A besichtigen und welche Sehenswürdigkeit danach angesteuert wird, heißt es seitens A1.

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