28.09.2021

Wegen USB-Stick: Offsugar-Gründerin erlebte einst Schusswechsel mit – heute bei „2 Minuten 2 Millionen“

Deborah Auer-Kahler ist eine Zuckerzerstörerin. Exakter gesagt, sind es ihre Lutschpastillen, die den Geschmack von Süßem verändern, nachdem sie im Mund vergangen sind. Damit startet die ehemalige Zeugin einer Tragödie einen Angriff auf ungesunde Ernährung.
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Offsugar, 2 Minuten 2 Millionen, Pastillen, Lutschpasitllen, gegen Zucker
(c) Offsugar - Offsugar-Gründerin Deborah Auer-Kahler verändert den Zuckergeschmack.

Deborah Kahler-Auer ist die Gründerin von Offsugar, einer Lutschpastille, die den Geschmack von Süßem ungenießbar machen soll. Ihre Idee stellt sie bei der Investorenjagd heute bei „2 Minuten 2 Millionen“ der breiten Öffentlichkeit vor. Auf dem Weg zu ihrem Startup hat die junge Frau bereits einiges erlebt. Darunter eine lebensbedrohliche Situation überstanden.

Offsugar-Gründerin im Geschäft versteckt

Reisen in die USA, diverse Unternehmungen in Sachen „Fitness-Food“ und ein Erlebnis, auf das man hätte verzichten können: Vor rund sechs Jahren war es in Wien vor dem damaligen Geschäft von Partner Tino Kahler zu einer Schießerei gekommen, bei der drei Männer beteiligt waren. Das damalige Opfer wurde auf der Straße mit einem Kopfschuss niedergestreckt, war aber dennoch ansprechbar gewesen. Der schwer verletzte Mann hatte den Einsatzkräften sogar berichten können, dass der Auslöser des Streits ein USB-Stick gewesen war. Von den Tätern und dem USB-Stick fehlte im Nachgang jede Spur. Deborah und Tino hatten sich in indes ihrem Sporternäherungs-Geschäft in Wien Liesing verstecken müssen (Quelle: Kurier, 25.02.2015).

Wenn Zucker nicht mehr süß schmeckt…

Jahr später treten beide wieder an die Öffentlichkeit. Tino hinterm Studio, Deborah mittendrin. Die Wienerin hat eine Tablette entwickelt, die aus natürlichen Zutaten besteht und beim Zergehen im Mund ihre Wirkung entfalten soll. Der Zuckergeschmack werde durch die Pastille auf den Geschmacksknospen gemindert und gehemmt. Das soll bei jedem zuckerhaltigen Lebensmittel funktionieren und somit die Gewohnheit Ungesundes zu essen umprogrammieren. Oder anders gesagt: Zucker ekelhaft schmecken lassen.

Zu den Inhaltsstoffen zählen Gymnema Sylvestre, das auch als Zuckerzerstörer bezeichnet wird. Konkret ist es eine Pflanze, die dazu verwendet wird, den Blutzuckerspiegel zu kontrollieren und das Verlangen nach Süßem und Kohlehydraten zu minimieren.

Eine weitere Zutat ist das Inulin aus der Zichorienwurzel. Dabei handelt es sich um einen wasserlöslichen Ballaststoff, der auch in Pflanzen vorkommt. Er gilt als appetitregulierend und senke das Hungergefühl. Und kann zudem noch Verstopfungen lösen.

Wie die Gründerin betont, handelt es sich bei Offsugar um ein legales Produkt, dessen Inhaltsstoffe seit Jahrhunderten in asiatischen Ländern eingesetzt werden. Wer mehr über das Produkt erfahren möchte, hat heute Abend bei „2 Minuten 2 Millionen“ Gelegenheit dazu. Weiters dabei: C!rcly, BikerTop, Blossome Journal und John.Art.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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