28.03.2024
UMWELTBEWUSSTE MODE

WeDress: Wiener Startup will Renting von Mode rentabel machen

„Der Fashion-Markt leidet“, so WeDress-Gründerin Jasmin Manai- Huber. Trotzdem sieht die 33-Jährige großes Potenzial im Renting-Bereich.
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WeDress-Gründerin Jasmin Manai-Huber. (c) WeDress

Bei WeDress bekommt man eine authentische Louis-Vuitton-Tasche für 12 Euro, ein Brautkleid um 36 Euro und Lirika Matoshis virales Strawberry Dress für nur 10 Euro – jedoch bloß einen Tag lang. Mit dem Konzept Kleidungsmiete trifft das Wiener Startup den Nerv der Zeit: Konsum ohne schlechtes Gewissen. „Die Modeindustrie ist eine der umweltunfreundlichsten und ausbeuterischsten Industrien, die wir so haben. Das hat auch die breite Masse verstanden“, so Gründerin Jasmin Manai-Huber.

Umweltbewusstsein sei jedoch nicht das Hauptmotiv ihrer Kund:innen: Vor allem lockt die Online-Plattform mit der Aussicht, für einen erschwinglichen Preis unerschwingliche Marken zu tragen. Angeboten werden die Artikel sowohl von Privatpersonen als auch von Brands. 45 Modelinien kooperieren bereits mit WeDress, darunter auch Marken wie „Auf Augenhoehe“, die Mode für kleinwüchsige Menschen anbietet. So möchte das Startup Inklusion und Barrierefreiheit fördern, ein weiteres Thema, das die Modeindustrie laut Manai-Huber oft unter den Tisch fallen lasse.

Große Ambitionen, schlechtes Timing

Die Diskrepanz zwischen ihrer Liebe zur Mode und ihrem Umweltbewusstsein brachte die Modeliebhaberin bereits 2017 auf die Idee von einer Online-Plattform für Modeverleih. Der Anstoß, sie umzusetzen, folgte 2019 mit dem Hochschaukeln der Klimaproteste. Mithilfe einer Förderung der Wirtschaftsagentur Wien gründet sie Anfang 2020 die WeDress Collective GmbH; zwei Wochen später folgte der erste Covid-Lockdown.

Die Auswirkungen der Pandemie seien laut Manai-Huber im Modebereich bis heute zu spüren: Vor 2020 habe es vergleichbare Online-Plattformen im DACH-Raum gegeben, sie alle hätten mittlerweile jedoch den Betrieb eingestellt. „Der Fashion-Markt leidet gerade wirklich sehr. Es ist schwierig, da reinzugehen und mit einem Sack voller Fische rauszukommen“, sagt sie. 2022 konnte WeDress eine Finanzierungsrunde im sechsstelligen Bereich abschließen, eine weitere im vergangen Jahr verlief nicht so erfolgreich wie erhofft. Man „liebäugle“ daher mit einem Bootstrapping-Modell – und warte darauf, dass das Renting-Konzept auch hierzulande „explodiert“.

„Der letzte Shit“

Denn: In englischsprachigen Ländern boomt das Mieten von Kleidung bereits seit Jahren. „Renting ist dort – pardon my French – der letzte Shit“, so Manai-Huber. Der DACH-Raum hingegen hinke laut Manai-Huber noch etwas nach. Zwar gab es Bestrebungen von größeren britischen Plattformen, den deutschsprachigen Markt zu erschließen, gelungen sei das jedoch noch nicht: „Das hat mit Brexit zu tun. Damit haben sie sich selbst ans Bein gepinkelt“, so Manai-Huber.

Mittlerweile ist die Plattform EU-weit verfügbar und nicht mehr, wie zu Beginn angedacht, städtebasiert. Manai-Huber selbst sitzt mittlerweile in Hamburg, ihr Team ist auf Berlin und Wien aufgeteilt. „Wir haben schnell verstanden, dass Österreich jetzt nicht so der Fashion-Forward-Markt ist. Deswegen sind wir relativ schnell nach Deutschland gegangen.“ WeDress bezeichnet sie jedoch weiterhin als Wiener Startup. „Das wird es auch bleiben“, so Manai-Huber, „weil Wien ein ganz, ganz toller Gründungsstandort ist.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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