31.03.2022

Web3: Diese Creator-Startups aus Europa gestalten das dezentrale Internet

Im Web3 haben Kreative das Sagen, ist mit Speedinvest einer der wichtigsten Risikokapitalgeber Europas überzeugt und beleuchtet die Creator Economy in einer Studie.
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Ready Player Me ist eine Plattform für Metaverse-Avatare © Ready Player Me
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Das Internet der 1990er war eine kleine Informations-Revolution – „Information Economy“ das Schlagwort der Stunde. Allerdings: Es war ein sehr einseitiger Informationsfluss von wenigen Inhalte-Anbieter:innen an viele Nutzer:innen. Dann kam das Web2. MySpace, Blogger, Soundcloud, YouTube, Influencer – jeder und jede kann Inhalte produzieren und monetarisieren, allerdings immer nur um einen kleinen Anteil vom Kuchen über Werbung und Sponsoring.

Jetzt, an der Schwelle zum Web3, der nächsten Entwicklungsstufe des Internets, die Dezentralität über die Blockchain-Technologie verspricht, ändert sich das. Davon ist zumindest der in Wien ansäßige Risikokapital-Fonds Speedinvest überzeugt. „Kreative haben jetzt das Sagen und erhalten die Möglichkeit, mehr Kontrolle und Individualität als je zuvor auszuüben“, schreibt Speedinvest in der Einleitung zu einem umfassenden Report zur „Creator Economy“. „Blockchains werden bereits im Backend vieler Softwareanwendungen eingesetzt und haben als Teil des Web3 das Potenzial, die Art und Weise, wie wir mit dem Internet interagieren, stärker zu beeinflussen als Mobile und Cloud“, heißt es darin.

Milliardenmarkt Web3

Für Risikokapitalgeber wie Speedinvest ist das Web3 mit seinen Creators eine wichtige Investment-Chance. Der Markt habe bereits eine Größe von 104,2 Milliarden Dollar erreicht. In den nächsten fünf Jahren sollen sich laut einer aktuellen Studie eine Milliarde Menschen als Creators identifizieren – laut Speedinvest eine immer realistischere Karriere-Option in einer „Welt des Nischen-Entertainments“. „Genauso wie das Silicon Valley zu einer Lebenseinstellung wurde und Millennials aus der ganzen Welt erkannten, dass Tech-Unternehmertum eine Karriereoption sein kann, kann die Generation Z jetzt zum ersten Mal ihren Lebensunterhalt mit ihrem Schöpfergeist online verdienen“, zitiert der Report Niko Bonatsos, einen Investor bei General Catalyst. 2021 haben Investoren 1,3 Milliarden Dollar in die „Creator Economy“ gesteckt – darunter prominente Geldgeber wie Andreessen Horowitz, Greylock, Bessemer, Northzone und Atomico.

Europa muss aufholen

Weltweit zählt Speedinvest in der „Creator Economy“ 144 Startups, die mit ihren Plattformen und Tools die Erstellung und die Monetarisierung von Content im Web3 ermöglichen. Europa hat dabei nicht die Nase vorne: Nur 20 Startups haben ihren Sitz in europäischen Ländern. In Österreich zählt Speedinvest kein Web3-Creator-Startup, in Deutschland drei. Speedinvest glaubt aber, dass sich das Blatt noch wenden könne und der Vorsprung der USA nur in der Erfolgsgeschichte der USA im Web2 begründet ist – ein Startvorteil sozusagen. In Frankreich zeigen erste Startups, dass Europa richtige Schwergewichte in der „Web3 Economy“ produzieren kann. Sorare ist ein NFT-Marktplatz mit Fokus auf Fußball-Fans und hat kürzlich bei Investoren 680 Millionen Dollar eingesammelt. Mit Ledger kommt gleich noch ein sehr bekanntes Web3-Startup aus Frankreich – ein Hardware-Wallet-Anbieter.

„Die Vorstellung, dass ein normaler Mensch mit dem Erstellen von YouTube-Videos ein regelmäßiges Einkommen erzielt, ist kein lächerlicher Tagtraum mehr, sondern ein bewährtes Geschäftsmodell“, sagt Paola Vivoli, Investorin bei Speedinvest. „Das hat bereits die Aufmerksamkeit von B2B-Startup-Gründern und Investoren in Europa auf sich gezogen. Sie können nun klar erkennen, aus welcher Richtung der Wind in der Creator Economy weht, und sie wollen dabei sein. Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass das europäische Ökosystem weiter wachsen wird. Es hat nur noch ein wenig Nachholbedarf, um den gleichen Reifegrad zu erreichen wie unsere Freunde jenseits des großen Teichs.“

Das sind die Web3-Creator-Startups aus Europa

Speedinvest hat sich bei dieser Liste auf Startups konzentriert, die bereits etabliert und finanziert sind und sehr große Player wie Patreon oder Snap ausgelassen. Als Creator-Startups versteht Speedinvest Plattformen, die Creators ermöglichen zu Arbeiten und Geld zu verdienen.

  • CrowdPad (Community Tokens, Discovery), UK
  • Admix (Play to Earn, Discovery), UK
  • Goals (Play to Earn, Discovery), Schweden
  • Realm (Play to Earn, Discovery), UK
  • Miiji (Metaverse, Discovery), UK
  • Ready Player Me (Metaverse, Discovery), Estland
  • Dropstar (Music, Discovery), Deutschland
  • Pianity (Music, Discovery), Frankreich
  • Sonomo (Music, Discovery), Niederlande
  • Stage11 (Music, Discovery), Frankreich
  • Kalao.io (NFT Marketplace, Discovery), Estland
  • Talkbase (Fan interactions, Creator Tools), Tschechien
  • Gem.xyz (Management, Creator Tools), Niederlande
  • Passionfroot (Management), Deutschland
  • Bildr (Design, Creator Tools), UK
  • Customuse (Design, Creator Tools), UK
  • Earnr (Payments, Creator Tools), UK
  • Beyond (Low / No code, Creator Platforms), Deutschland
  • Fave (Community Tokens, Discovery), Schweiz
  • Guild (Community Tokens, Discovery), UK
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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