23.10.2019

So holen Österreicher das meiste aus dem Web Summit 2019 in Lissabon

Von 4. bis 7. November 2019 findet das Web Summit zum dritten Mal in Lissabon statt. Das AußenwirtscaftsCenter in Lissabon bietet nützliche Services, dank denen die Teilnehmer aus Österreich auf dem Tech-Event nicht die Orientierung verlieren.
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Web Summit
(c) Sam Barnes/Web Summit
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Sich mit anderen GründerInnen vernetzen, Inspiration von erfolgreichen ManagerInnen tanken und gleichzeitig noch ein wenig den warmen Süden genießen: Das ermöglicht das Web Summit, welches von 4. bis 7. November 2019 zum dritten Mal in Lissabon stattfindet. Auf dem Event werden sich über 70.000 TeilnehmerInnen aus mehr als 160 Ländern treffen – darunter über 11.000 CEOs, von IT-Konzernen bis zu Startups.

Das Line-up der mehr als 1200 SpeakerInnen kann sich dabei wirklich sehen lassen: Guo Ping, Rotating Chairman von Huawei, findet sich unter den anwesenden Top-ManagerInnen ebenso wie Amazon-CTO Werner Vogels, Microsoft-President Brad Smith, Wikipedia-CEO Katherine Magher, Verizon-CEO Hans Vestberg, Booking.com-Chairwoman Gillian Tans, Uber-CPO Manik Gupta und Kate Brandt, Chief Sustainability Officer von Google.

Als politische VertreterInnen haben sich EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager und der ehemalige britische Premierminister Tony Blair angekündigt. Außerdem finden sich Namen wie Edward Snowden und Wladimir Klitschko auf der Liste der Speaker.

ÖsterreicherInnen auf dem Web Summit

Auch zahlreiche ÖsterreicherInnen werden auf dem Web Summit in Lissabon vertreten sein – von Startups über Scale-ups bis hin zu Großunternehmen. Einen Eindruck von den Erfahrungen österreichischer TeilnehmerInnen auf dem Tech-Event vermittelt unter anderem das folgende Video, welches das AußenwirtschaftsCenter Lissabon anlässlich des WebSummit 2018 produziert hat.

So können ÖsterreicherInnen das meiste aus dem Web Summit herausholen

Auch dieses Jahr unterstützt das AußenwirtschaftsCenter die TeilnehmerInnen aus Österreich wieder bei ihrem Besuch des Web Summit – das kann durchaus nützlich sein, damit man angesichts der Größe des Events nicht den Überblick verliert und sich auf die wichtigen Dinge fokussiert. Unter anderem werden den TeilnehmerInnen die folgenden Services geboten:

  1. Netzwerkabend Austrians @ Web Summit. Am Dienstag, 5, November, treffen sich die österreichischen TeilnehmerInnen und ihre internationalen GeschäftspartnerInnen von 19 bis 21 Uhr im AIRPORT BUSINESS CENTER direkt am Flughafen Lissabon. Der Fokus liegt hier auf Networking und dem Schaffen neuer Business-Beziehungen. Eine Anmeldung ist unter diesem Link bis 27.10. möglich.
  2.  Hotdesking/Landing Zone am AußenwirtschaftsCenter Lissabon. Startups und andere Geschäftsreisende brauchen oft zwei Dinge, wenn sie im Ausland sind: Einen Schreibtisch und eine funktionierende Internetverbindung. Deshalb öffnet das zentral gelegene AußenwirtschaftsCenter während des WebSummit seine Pforten und bietet Arbeitsplätze an. Vergleichbar mit einem kleinen Coworking Space, können hier bis zu rund zwölf Menschen gleichzeitig arbeiten. Wer den Service nutzen möchte, sollte sich vorher kurz per WhatsApp oder Telefon anmelden, um sicherzugehen, dass ein Platz frei ist. Öffnungszeiten und Lageplan unter diesem Link.
  3. Whatsapp Gruppe „ÖsterreicherInnen am Websummit“. Über diese WhatsApp-Gruppe können sich die TeilnehmerInnen austauschen und zum Beispiel PartnerInnen für den gemeinsamen Besuch ausgewählter Events finden. Wer diesen Service nutzen will, der kann sich hinzufügen lassen, indem er eine Email an [email protected] schreibt.

Abgesehen davon unterstützt das AußenwirtschaftsCenter in Lissabon – und natürlich auch in allen weiteren Ländern – die TeilnehmerInnen auch mit den üblichen Services – etwa, wenn das Startup potentielle GeschäftspartnerInnen kennen lernt und entsprechende Background-Informationen zu diesen Unternehmen eingeholt werden sollten. Auch Vorab-Checks zu spezifischen Branchen sind ein nützlicher Service des AußenwirtschaftsCenters – etwa, wenn es um die wichtigsten Handelsketten in Portugal, die größten Stromanbieter des Landes oder die meistgenutzten Vertriebswege geht.

Das ist vor allem dann nützlich, wenn man die Landessprache nicht beherrscht und – wie bei vielen Startups üblich – nicht über das entsprechende Personal für eine eigene Recherche verfügt. Denn schließlich entstehen durch diese Services keine Zusatzkosten – sie sind bereits mit der Kammermitgliedschaft abgedeckt.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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