31.07.2018

WeAreDevelopers World Congress geht nach Berlin

Gerüchte gab es bereits länger. Jetzt ist es fix. Der WeAreDevelopers World Congress findet kommendes Jahr in Berlin statt. Der Sitz des Unternehmens soll aber weiterhin in Wien bleiben.
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WeAreDevelopers Managing Director Benjamin Ruschin - WeAreDevelopers World Congress geht nach Berlin
(c) der brutkasten / Haris Dervisevic: WeAreDevelopers Managing Director Benjamin Ruschin

Rund 350 Besucher waren es im ersten Jahr 2015. 2017 waren es bereits knapp 4000. Mehr als 8000 Teilnehmer kamen dieses Jahr zum WeAreDevelopers World Congress. Und kommendes Jahr sollen es mehr als 10.000 werden – allerdings nicht am Standort Wien, wie bisher, sondern in Berlin. „Unser größter Markt für WeAreDevelopers in Europa ist ganz klar Deutschland. Und dort möchten wir auch präsent sein“, sagt Co-Founder und Managing Director Benjamin Ruschin im Gespräch mit dem Brutkasten.

„Eigentliches Ziel“: weltweit größte Developer-Jobplattform

Der Gang nach Berlin biete die Möglichkeit, sowohl die Kunden des Unternehmens, als auch die Developer, die angesprochen werden sollen, optimal zu „bespielen“. Vorbereitet wurde der Schritt bereits seit längerem – begleitet von Gerüchten um den „Umzug“. Bereits im Februar eröffnete WeAreDevelopers einen Unternehmensstandort in der deutschen Hauptstadt. Bei dem geht es freilich nicht nur um das Flagship-Event. Ruschin wird nicht müde, festzustellen: „Das was wir eigentlich machen ist: Wir haben eine Plattform entwickelt, die Developer und Unternehmen zusammenspielt. Und wir haben das Ziel, die weltweit größte Job-Plattform für Developer auf die Beine zu stellen“.

Video-Interview zum Gang nach Berlin:

„Strategisch logischer nächster Schritt“

Entsprechend beschreibt auch Jacqueline Resch, CCO und Leiterin des Standorts Berlin den Hauptgrund des Ortswechsels: „Der Gang nach Berlin ist der strategisch logische nächste Schritt“, sagt sie. Dabei ginge es aber um den World Congress und nicht um das gesamte Unternehmen, wie beide betonen. „Die drei Gründer leben in Wien. Das ist eine schöne Stadt und wir haben nicht vor, das Land permanent zu verlassen. Das Headquarter bleibt in Wien“, sagt Ruschin. Am Standort Wien arbeiten momentan rund 40 Personen.

WeAreDevelopers World Congress: Bleibt es bei Berlin?

Ob es dauerhaft beim Standort Berlin bleibt, könne man noch nicht sagen. „Fest steht bislang, dass der World Congress 2019 in Berlin stattfindet. Wie es dann weitergeht und ob er in Berlin bleibt, wird von mehreren Faktoren abhängig sein“, sagt Resch. Das Datum ist jedenfalls bereits mit 6. und 7. Juni 2019 fixiert. Das Motto der Veranstaltung wird „People – Code – Future“ sein. Indessen sollen andere Locations mit „Satelliten-Events“ bespielt werden. Den Anfang macht eine Konferenz zum Thema Artificial Intelligence im Dezember in Wien – der brutkasten berichtete. Weitere dieser Spezial-Events – an anderen Locations – sollen folgen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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