18.06.2018

Wearable gegen „plötzlichen Kindstod“: Sticklett erreicht Kickstarter-Ziel in 9 Stunden

Das Kärtner Startup Sticklett Technologies hat bei seiner aktuellen Kickstarter-Kampagne innerhalb von neun Stunden das Finanzierungsziel erreicht. Nun soll die Produktion des Vital-Monitors "Mary" in den nächsten Wochen in Österreich starten.
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Sticklett
(C) Sticklett - Das Sticklett-Team (v.l.n.r) Michaela Schicho, Thomas Gregorn, Lukas Brunbauer, Thomas Kozlowski, Markus Schicho.

Die Klagenfurter Firma Sticklett hat als Modelabel begonnen und für Kinder Fashion auf den Markt gebracht. Im Juni 2016 hat man den Fokus auf E-Health gelegt und „Mary“ erfunden. Die Applikation kann auf Unterwäsche von Kindern und Babys angebracht werden. Dort erfasst sie Vitalwerte der Kleinen und schickt Daten per App an die Eltern. Nun wurde auf Kickstarter das Minimalziel von 15.000 Euro übertroffen. Die Produktion soll in den nächsten Wochen starten.

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Sticklett: „Ein Gefühl des Schutzes“

Bei „Mary“ handelt es sich um eine Applikation in Form eines Marienkäfers, die auf Kinderkleidung angebracht wird und sowohl Eltern als auch Kinder unterstützen soll. Gründerin Michaela Schicho spricht aus Erfahrung, wie sie im Gespräch mit dem Brutkasten erklärt, denn ihr Kind hatte Angst vor dem Fiebermessen. Marienkäfer „Mary“ soll eher einen sanften Ansatz darstellen „und dem Kind auch ein Gefühl des Schutzes geben“, sagt Schicho.

Gefahr des Kindstods senken

Der Vital-Monitor wurde drei Jahre lang gemeinsam mit Medizinern entwickelt und fokussiert auf Atmung, Körpertemperatur und Schlafverhalten der Kinder. „Es geht darum, dass man merkt, wenn etwa bei Babys die Atmung aussetzt und auch darum, die Gefahr des plötzlichen Kindstod zu senken,“ so Schicho weiter.

Sticklett
(c) Sticklett – Mit dem Marienkäfer-Wearable „Mary“ möchte Sticklett Eltern den digitalen Überblick der Gesundheit ihrer Kinder ermöglichen.

Neue Versionen in Planung

Die Sorge, dass  bei Kindern, die im Kindergarten etwa fangen spielen, erhöhte Herzfrequenzen angezeigt werden und so Eltern in Panik versetzen, entkräftet die Sticklett-CEO, indem sie ihre „Use-Cases“ nennt. Das Wearable sei für Kinder von 0 bis zehn Jahre gedacht und soll spezifisch kein Kontrollmittel für überbesorgte „Helikopter-Eltern“ sein, sondern für die Kleinsten und chronisch kranke Kinder, wie es heißt. „Bei der aktuellen Version geht es um die Nacht oder Krankheitsepisoden. Für Babys nach der Geburt, um die Atmung und Temperatur im Blick zu haben“, erklärt Schicho. „Bei älteren Kindern ist ‚Mary‘ bei zu großen Mandeln oder Polypen einsetzbar“. Schicho erwähnt, dass man sich aktuell in Gesprächen darüber befindet, eine Version für autistische oder an Diabetes-erkrankte Kinder zu testen.

Promo-Video von Sticklett

Join Mary – the smart vital monitor – Live on Kickstarter now!

Our smart MARY is live on Kickstart. You can fund her now! https://www.kickstarter.com/projects/648421647/mary-the-smart-vital-monitor-for-kids?ref=7zhimnWho is MARY?MARY is a smart little high-tech ladybird which was designed for parents and for children. It contains high-end sensors that are able to track:body-temperaturebreathing body-movementThis data can be accessed through a smart phone app (for Android and IOS) and if wanted an alarm can be set on, when anything abnormal happens.It is not the intention to surveil your children but moreover to help them express how they feel.With MARY you can be informed about the vital state of your kids. MARY enables the longtime measuring of vital signs, which has never been easy before.Why would you need MARY? As a parent you always want the best for your little ones. With MARY you obtain a smart little friend which helps you to take perfect care of those you love the most, especially during difficult times. Be informed about the wellbeing of your children whenever you want; if they fall ill, suffer of chronic disease or it would simply make you feel more comfortable to know about their breathing, temperature and body-movement.Fund her now: https://www.kickstarter.com/projects/648421647/mary-the-smart-vital-monitor-for-kids?ref=7zhimn

Gepostet von Sticklett am Dienstag, 12. Juni 2018

Produktion fix in Österreich

Nach dem Erreichen des Kickstarter-Ziels in knapp neun Stunden möchte man zeitnah die erste Serie der Applikation produzieren. Dazu gibt es in den nächsten Wochen Gespräche mit Produktionspartnern. „Fest steht aber, dass wir in Österreich produzieren werden“, erklärt die Founderin. Die Auslieferung des Produkts plant Sticklett kurz vor Weihnachten; die Kickstarter-Kollektion wird es für Supporter bereits ab August geben. Die Marketing-Strategie involviert, so Schicho, Ärzte, Händler und Social-Media. Aktuell gibt es rund 100 Vorbestellungen für „Mary“. Eine Beteiligung an der Kickstarter Kampagne ist noch möglich. Sie läuft bis 27. Juli.


Link zum Health-Monitor

⇒ Zur Kickstarter-Kampagne

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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