13.10.2025
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WE NORM THE FUTURE Summit 2025 von Austrian Standards bündelt drei Events mit einer Vision

Was haben Künstliche Intelligenz, Circular Economy und klimafittes Bauen gemeinsam? Sie verlangen neue Perspektiven – und einen verlässlichen Rahmen, der Orientierung gibt: Standards.
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we norm the future, summit, Austrian Standards
© Austrian Standards

Der WE NORM THE FUTURE Summit 2025 von Austrian Standards vereint drei eigenständige Events unter einem Dach. Er zeigt, wie Normen Forschung, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft verbinden. Ob EU-Regulierung, Circular Economy oder klimafittes Bauen: Zukunft braucht neue Perspektiven und verlässliche Rahmenbedingungen – Standards.

1. Expert Talk: EU-Standardisierungsstrategie

Die Eventreihe startet im November mit dem ersten Event, bei dem das Thema „EU-Standardisierungsstrategie“ im Mittelpunkt steht.

Bei dieser hybriden Veranstaltung wird die Rolle Europas als globaler Normensetzer zwischen KI, Allianzen und Wettbewerbsfähigkeit beleuchtet. Dabei wird vor allem der Frage nachgegangen, welche Bedeutung europäische Standardisierung für Innovation, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit mit sich bringt. Zur Anmeldung hier klicken.


Hard Facts
📅 11. November 2025
📍 Heinestraße 38, 1020 Wien
🕘 9:00–13:00 Uhr
💻 Hybride Veranstaltung – der Link zum Live-Stream wird einige Tage vor dem Event an alle angemeldeten Teilnehmer:innen versendet.


2. Expert Talk: Circular Economy

Der zweite „Expert Talk“ zum Thema „Circular Economy“ Ende November befasst sich mit Innovation durch Normung, Ökodesign und digitale Produktpässe.

Konkret widmet man sich hier der Frage, wie Standards die Kreislaufwirtschaft vorantreiben können. In Keynotes, interaktiven Roundtables und einem Panel-Talk wird beleuchtet, wie Standards die Umsetzung von „Circular Economy“ in Unternehmen ermöglichen, nachhaltige Lieferketten fördern und Innovationen effizient skalierbar machen. Zur Anmeldung hier klicken.


Hard Facts
📅 25. November 2025
📍 Heinestraße 38, 1020 Wien
🕘 9:00–13:00 Uhr
💻 Hybride Veranstaltung – der Link zum Livestream wird einige Tage vor dem Event an alle angemeldeten Teilnehmer:innen versendet.


3. Jahrestagung Bau 2025: Bauen im Wandel

Bei der „Jahrestagung Bau 2025“, dem dritten Event der Austrian Standards-Eventreihe, geht es um das Thema „Bauen im Wandel“ – Standards zwischen Ökologie, Digitalisierung und Leistbarkeit. Zur Anmeldung hier klicken.

Die Anforderungen an den Bausektor wachsen: Klimaneutralität, Leistbarkeit, Ressourcenschonung und Digitalisierung fordern Planer:innen, Bauträger, Normung und Politik gleichermaßen heraus. Dabei gilt es zu klären: Wie kann Bauen im Umbruch gelingen – und welche Rolle spielen technische Standards in diesem Wandel?

In Keynotes, Deep Dives, Panel-Talks und Faktenchecks wird diskutiert, wie Standards nachhaltige Bauprozesse, digitale Lösungen und resiliente Infrastrukturen ermöglichen – anhand von fünf zentralen Lösungsansätzen:

  1. Zirkuläres Bauen & Lebenszyklusstandards: Von Materialpässen bis Rückbaufähigkeit – wie können Standards Kreislaufwirtschaft ermöglichen?
  2. Klimawandel & Resilienz: Welche Regelungen und Standards braucht es angesichts zunehmender Extremwetterereignisse? Ist unsere gebaute Umwelt noch versicherbar?
  3. Digitale Werkzeuge & Produkttransparenz: Wie fördern BIM und digitale Produktpässe Rechtssicherheit und nachhaltiges Gebäudemanagement?
  4. Energiepolitik trifft Baupraxis: Welche Rahmenbedingungen braucht es, um die Sanierungsrate zu erhöhen und die Dekarbonisierung im Bausektor voranzutreiben – und wie können Standards dabei unterstützen?
  5. Leistbarkeit & Finanzierung: Sind Standards ein Kostenfaktor – oder die Voraussetzung für Investitionssicherheit?

Hard Facts
📅 4. Dezember 2025
📍 Heinestraße 38, 1020 Wien
🕘 9:00–16:00 Uhr
💻 Hybride Veranstaltung – der Link zum Live-Stream wird einige Tage vor dem Event an alle angemeldeten Teilnehmer:innen versendet.


Austrian Standards ist Österreichs zentrale Plattform für Normung und Innovation. Die Organisation koordiniert die Entwicklung von Standards und bringt Expert:innen aus Forschung, Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft zusammen. Sie vertritt Österreich in europäischen und internationalen Gremien. Zudem unterstützt sie Unternehmen bei der Anwendung von Normen – mit Wissen, Services und praxisnahen Angeboten.

brutkasten-Lesetipp zum Thema: Warum es Standards und Normen für eine erfolgreiche Skalierung braucht

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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