16.05.2023

„We love problems“: Canva-CEO Melanie Perkins über die Erfolgsgeschichte des Unicorns

Von Perth in die Welt: Wie das Female Startup Canva zu einem multinationalen Unicorn wurde und was CEO Melanie Perkins jungen Founder:innen rät, erzählte sie am diesjährigen 4GameChangers Festival.
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Melanie Perkins, CEO und Co-Founderin von Canva (c) Commons Wikimedia, Flickr
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130 Millionen User:innen und über eine Milliarde designte Präsentationen: Die australische Design-Plattform Canva hat sich in 10 Jahren zu einem Global Player der besonderen Art entwickelt. Melanie Perkins hat Canva 2012 in der westaustralischen Stadt Perth gemeinsam mit Cameron Adams und Cliff Obrecht gegründet. Seither hat sich die Grafik-Plattform zu einem unverzichtbaren Unicorn der Design-Branche etabliert. Im Talk mit brutkasten-Gründer Dejan Jovicevic am 4GameChangers Festival erzählte Melanie Perkins, warum Probleme zum Erfolg eines jeden Startups gehören.

Die Liebe zu Problemen

„I love problems, because I love solving them”, erzählt Melanie Perkins auf der Bühne in der Wiener Marx Halle. Probleme seien eine optimale Möglichkeit, um Lösungen zu finden – vor allem für Startups mit Skalierungsabsichten.

Canva hat sich von einem australischen Unternehmen mit rund 400 Mitarbeiter:innen zu einem Global Player entwickelt – und zählt mittlerweile knapp 3.500 Mitarbeitende. Der Schlüssel zur Skalierung: Eine klare Vision und das „Feature“, zu Deutsch die „Eigenschaft“, der jeweiligen Industrie zu erkennen.

Ohne Vision kein Team, ohne Team kein Erfolg

Im Team- und Unternehmensaufbau hat sich Perkins auf die Etablierung allgegenwärtiger Unternehmenswerte fokussiert. „Wenn du eine Vision hast, versuche genau jene Schritte zu finden, die dich dort hinführen“, erzählt Perkins am 4GameCangers Festival. Ohne Werte ließe sich auch kein zukunftsfähiges Business aufbauen. Mit den richtigen „Brand Values“ ließe sich nämlich auch die richtige, qualifizierte Belegschaft akquirieren. Ein Pro-Tipp der Unternehmerin: Wenn die Vision steht, werden alle weiteren Entscheidungen einfacher.

„Challenges verschwinden nicht, sie verändern sich“

Die Idee hinter Canva: Jedem und jeder eine Design-Plattform zur Verfügung zu stellen – unabhängig von Vorwissen und Designerfahrung. Die Vision dabei: „Empower the world to design.“ Nicht die ganze Welt, aber rund 130 Millionen Nutzer:innen und über 400.000 Organisationen hat Canva schon erreicht.

Perkins rät Founder:innen zu Beginn ihrer Startup-Reise: „Malt euch ein Big Picture, und vergesst nicht, welchen Zielmarkt ihr auswählt. Lasst euch davon nicht einschüchtern und orientiert euch immer wieder an dem Bild, das ihr euch zu Beginn gezeichnet habt.“ Perkins ermutigt vor allem Female Founders, sich in nicht-weiblichen Industrien zu verwirklichen. „Fokussiert euch darauf, was ihr tatsächlich kontrollieren könnt“, meint die Australierin.

„We empower the world to design“

Was Canva in Zeiten von Künstlicher Intelligenz und einem sich scheinbar anbahnenden Kontrollverlust weiterhin kontrollieren kann? Seine Vision, jedem und jeder einen niederschwelligen Zugang zu ihrer Designplattform zu ermöglichen. Mit mittlerweile einer Milliarde an erstellten Präsentationen hat sich Canva diesem Ziel in großen Schritten genähert.


Im Rahmen des diesjährigen 4GameChangers Festival, das von 15. bis 17. Mai 2023 stattfindet, wurde Canva-Co-Founderin und -CEO Melanie Perkins von brutkasten-Gründer Dejan Jovicevic interviewt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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