31.05.2021

Nach Konkurs: Waytation-Gründer Yelgin über den Kampf für sein Startup

Vergangene Woche musste das Wiener Neustädter Startup Waytation Konkurs anmelden. CEO Cemsit Yelgin erklärt, wie es dazu kam.
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Waytation: Gründer Cemsit Yelgin
(c) Waytation: Gründer Cemsit Yelgin

Dem Wiener Neustädter IoT-Startup Waytation wurde die Corona-Pandemie zum Verhängnis – der brutkasten berichtete vergangene Woche. Dabei waren die Aussichten noch knapp vor der Krise hervorragend gewesen. Doch mit dem rein auf physische Großevents ausgelegten Produkt blieb Gründer Cemsit Yelgin zuletzt nur mehr übrig, Konkurs anzumelden. Im Interview erzählt er, wie er in den vergangenen Monaten versuchte, das Unternehmen zu retten und erzählt über sein größtes Learning.

Du hattest mit Waytation vor der Pandemie sehr gute Aussichten. Warum haben in eurem Fall die Corona-Hilfen nicht gegriffen, sodass ihr jetzt zusperren musstet?

Im Gegensatz zu anderen analogen Geschäftsmodellen, wie die Hotellerie und Gastronomie, hatten Event-Veranstalter seit Beginn der Pandemie nicht die Chance, zwischen den Lockdowns zu öffnen. Trotz virtueller Veranstaltungen ist der betriebswirtschaftliche Schaden extrem und dementsprechend auch die zukünftigen Marktperspektiven sehr düster. In Prognosen wird davon ausgegangen, dass sich vor allem der europäische Markt nicht vor 2024/2025 erholen wird.

Investor Bernhard Lehner sagt, du hättest für Waytation „wie ein Löwe“ gekämpft. Was haben du und die Investoren seit Beginn der Pandemie unternommen, um das Unternehmen durchzubringen?

Mit zusätzlichem Eigenkapital von Bestands- und neuen Investoren wie Niki Futter, konnte ich Anfang Q3 einen guten Zwischenstatus präsentieren. 2021 hatte aus damaliger Sicht das Potenzial, ein vielversprechendes Comeback-Jahr für Waytation zu werden.

Doch dass die Pandemie jederzeit eine weitere negative Wendung nehmen kann, war uns allen bewusst und natürlich ein Faktor, der in der Planung und den Maßnahmen berücksichtigt wurde. Leider ist dieser negative Fall eingetreten und die Mutationen, die sich um Neujahr herum rasant ausgebreitet haben, haben weitere Lockdowns verursacht und Großveranstaltungen bis im ersten Halbjahr 2021 zur Unmöglichkeit gemacht.

Auch ob es nun im zweiten Halbjahr Events geben wird, kann niemand mit Sicherheit sagen und genau diese Planungsunsicherheit ist für Event-Veranstalter aber vor allem Tech-Supplier wie Waytation , die normalerweise zwölf Monate Vorlaufzeit haben, extrem herausfordernd.

Was war dein größtes Learning aus all dem?

Die Pandemie hat Unternehmer auf der ganzen Welt getroffen – manche stärker als andere. Aber ein Schock, mit dem wir umgehen mussten, und eine Zeit mit vielen Learnings war es für uns Alle. Wir Menschen wollen immer auf den nächsthöheren Berg klettern, aber wir haben vergessen, dass wir auch mal vom Berg runter müssen, bevor wir den nächsthöheren bezwingen können.

Es ist vielleicht etwas früh für die Frage, aber wirst du wieder gründen?

Die persönlichen Erfahrungen und das Vertrauen der wichtigsten Business Angels Österreichs, sind gute Startbedingungen für mich. Ich hoffe nur, das die angekündigten Reformen kommen, weil nach der Pandemie wird es wichtig sein, die richtigen Rahmenbedingungen für Neugründungen zu fördern und Österreich attraktiver zu machen. Das Momentum, sich als globale Gründer Metropole zu etablieren, wäre da und ich hoffe, wir verpassen diese Chance nicht.

Wenn du nochmal gründest, wird es wieder diese Branche, oder etwas anderes?

In der Kombination aus Technologie und B2B habe ich Traction gezeigt. Aber zeitgleich glaube ich an Veränderung und bin daher offen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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