22.02.2024

Wavect-Founder Kevin Riedl: Ein Fight und ein „Letter of Intent“-Irrtum

Kevin Riedl hat mit wavect einiges durchmachen müssen, hat es aber mittlerweile geschafft, sein Unternehmen profitabel zu machen und zu wachsen. Er erzählt, welche Hürden er meisterte und hat auch eine Warnung an andere Gründer:innen parat.
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(c) Studio Matphoto - Christof Jori, Kevin Riedl und Katharina Jovovic von wavect.

Kevin Riedl gründete die Web3-Software-Agentur wavect. Das Unternehmen hat heute 90 Prozent internationale Kunden, steigerte im Vorjahr den Profit um 88 und den Umsatz um 110 Prozent. Zusätzliche stellte es zwei neue Entwickler ein, die dabei helfen sollen, nochmal einen ähnlichen Growth hinzulegen wie 2023. Der Weg bis zum Erfolg war allerdings mit Hürden gepflastert und brachte dem Founder ein paar wertvolle „Learnings“ ein.

Wavect verschenkte einst NFTs

2021 sah man sich noch als Social-Blockchain-Startup und verschenkte NFTs an „gegen Corona geimpfte“ Personen. Heute kann man als Agentur Kund:innen aus den USA, Dubai, Singapur, Deutschland oder etwa der Schweiz vorweisen.

„Wenn du eine Marke aufbauen willst, dann brauchst du viel ‚trust'“, sagt Riedl. Dieses Vertrauen baute der Ampasser (Tirol) Founder u.a. mit einem eigenen Podcast auf (über 100 Episoden). Gäste waren etwa Robby Schwertner alias CryptoRobby, Max Bernt (CLO Blockpit), Ed Prinz (DLTAustria) oder auch internationale Persönlichkeiten wie Brett Johnson (former US most wanted Cyber-Criminal).

Zudem unterrichtete der Founder kostenlos Kinder in Thailand zum Thema Blockchain und absolvierte dort mehrere Workshops.

Zwei Erfolgsaspekte

Aus diesen zwei Aspekten heraus, Podcast und Netzwerken, habe sich der internationale Kundenstamm entwickelt. „Hin und wieder kommt ein österreichisches Startup oder eines aus Deutschland hinzu“, sagt Riedl, „aber wir sind hierzulande die einzigen, die in dieser Industrie so international agieren.“

Wavect bietet konkret Blockchain-bezogene Arbeiten wie Smart-Contracts, dApps auf einer Vielzahl von verschiedenen Chains, technisches Projektmanagement, Beratung und Durchführung von technischen Workshops an. Soviel zum Geschäftsmodell des Tiroler Unternehmens.

Der „Fight“ und der „Trust“

Die andere Sache ähnelt einer allgemeine Übereinkunft aus der Populärkultur: „Die erste Regel des Fight Clubs lautet, man verliert kein Wort über den Fight Club“. Riedl allerdings war in keinen physischen Kampf verwickelt, sondern musste andere Hürden bewältigen und spricht heute allgemein darüber. Auch wenn es bei ihm deutlich unblutiger zuging, als einst bei Brad Pitt und Edward Norton, so gab es im Vorjahr für den Gründer einen „richtigen Fight“ zu überstehen, wie er erzählt. Mit vielen Einsichten und einem Haupt-Learning: „Sei vorsichtig, mit wem du ins Team gehst.“

Riedl und sein Co-Founder Christof Jori haben vor rund drei Jahren in ein Startup aus ihrem Netzwerk investiert, wo eigentlich „trust“ da war. Ohne die genauen Details hier lesen zu wollen, ging es um klassische interne Probleme, Interessenskonflikte und divergierende Visionen sowie Meinungsverschiedenheiten.

„Wir haben schlussendlich aus früheren Startups gelernt, nicht nur eine ‚Featurefabrik‘ zu sein, sondern das zu bauen, was Kunden brauchen“, sagt Riedl dazu. Die Anteile verkauften die Founder heuer im Jänner und konnten einen Schlussstrich in diesem Fall ziehen.

Eine andere Lehre zog der Founder aus einem zweiten Beispiel, das auch als Warnung für Junggründer dienen kann. Die Thematik: Vertragscausa.

„Letter of Intent“

Denn, ein typsicher Fehler, den Companies öfter machen und vor dem Riedl warnt, ist ein lückenhaftes Vertragswerk. „Wir haben Verträge selbst angepasst und irrtümlicherweise gedacht, diese hätten die gleiche Gültigkeit“, sagt er. „Wir haben einen ‚letter of intent‘ (Anm.: Absichtserklärung) für einen Kunden aufgesetzt, der nichts wert war. Hier hätte der workflow ein anderer sein müssen: Auftragsbestätigung und ein Service-Agreement, das man unterschreiben muss. Der ‚letter of intent‘ ist kein konkreter Auftrag.“

Laut Definition des US-amerikanischen Unternehmens docusign ist eine Absichtserklärung eine Vorstufe zu einem endgültigen Vertrag, in der beide Parteien ihre Bedingungen und bisherigen Absprachen festhalten. Auch wenn eine Absichtserklärung meist nicht bindend ist, zeigt sie an, dass beide Seiten ernste Absichten haben, ins Geschäft zu kommen, heißt es dort.

Konkreter wird die Anwaltskanzlei SCWP Schindhelm. Sie beschreibt die Absichtserklärung wie folgt: „Die potentiellen Vertragspartner sind daher bestrebt, rechtliche Prämissen in der Anfangsphase der Transaktion zu vermeiden, um sich auf diese Weise möglichst viele Gestaltungsoptionen offen zu halten. (…) Diese Aufgaben übernimmt der Letter of Intent (LoI), meist mit ‚Absichtserklärung‘ übersetzt. In ihm werden Eckpunkte der Transaktion, über die bereits grundlegende Einigkeit erzielt wurde, sowie weitere Schritte des Transaktionsprozesses festgehalten.“

Dieser Irrtum hat den Founder eine gewisse Summe an Kapital gekostet, aber auch etwas anderes bewirkt.

Wavect-Founder: „Blockchain ein Tool“

Riedl hat mit wavect nach der Überwindung dieser zwei Hürden schlicht noch mehr gepusht und mit seiner Brand, der Markenbildung und dem aufgebauten Vertrauen sein Unternehmen nach vorne und aus diesen Schwierigkeiten gebracht. Sein Ziel ist es nun, den Umsatz weiterhin zu steigern und die Agentur dazu zu nutzen, weitere Produkte zu schaffen.

„Was für uns spricht“, so der Founder, „ist, dass wir den Leuten nicht einreden, sie bräuchten die Blockchain um jeden Preis. Man hört immer wieder, die Blockchain verändert die Welt, das ist aber unwahrscheinlich. Sie ist einfach als Tool zu verstehen. Dieser Zugang und der Tooling-Aspekt sind der Grund, warum uns die Leute weiterhin vertrauen. Wir wollen, so unser Motto, dass die Leute gewinnen. Und nicht bloß ‚etwas cooles‘ mit der Blockchain machen.“

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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