22.02.2024

Wavect-Founder Kevin Riedl: Ein Fight und ein „Letter of Intent“-Irrtum

Kevin Riedl hat mit wavect einiges durchmachen müssen, hat es aber mittlerweile geschafft, sein Unternehmen profitabel zu machen und zu wachsen. Er erzählt, welche Hürden er meisterte und hat auch eine Warnung an andere Gründer:innen parat.
/artikel/wavect-founder-kevin-riedl-ein-fight-und-ein-letter-of-intent-irrtum
wavect
(c) Studio Matphoto - Christof Jori, Kevin Riedl und Katharina Jovovic von wavect.

Kevin Riedl gründete die Web3-Software-Agentur wavect. Das Unternehmen hat heute 90 Prozent internationale Kunden, steigerte im Vorjahr den Profit um 88 und den Umsatz um 110 Prozent. Zusätzliche stellte es zwei neue Entwickler ein, die dabei helfen sollen, nochmal einen ähnlichen Growth hinzulegen wie 2023. Der Weg bis zum Erfolg war allerdings mit Hürden gepflastert und brachte dem Founder ein paar wertvolle „Learnings“ ein.

Wavect verschenkte einst NFTs

2021 sah man sich noch als Social-Blockchain-Startup und verschenkte NFTs an „gegen Corona geimpfte“ Personen. Heute kann man als Agentur Kund:innen aus den USA, Dubai, Singapur, Deutschland oder etwa der Schweiz vorweisen.

„Wenn du eine Marke aufbauen willst, dann brauchst du viel ‚trust'“, sagt Riedl. Dieses Vertrauen baute der Ampasser (Tirol) Founder u.a. mit einem eigenen Podcast auf (über 100 Episoden). Gäste waren etwa Robby Schwertner alias CryptoRobby, Max Bernt (CLO Blockpit), Ed Prinz (DLTAustria) oder auch internationale Persönlichkeiten wie Brett Johnson (former US most wanted Cyber-Criminal).

Zudem unterrichtete der Founder kostenlos Kinder in Thailand zum Thema Blockchain und absolvierte dort mehrere Workshops.

Zwei Erfolgsaspekte

Aus diesen zwei Aspekten heraus, Podcast und Netzwerken, habe sich der internationale Kundenstamm entwickelt. „Hin und wieder kommt ein österreichisches Startup oder eines aus Deutschland hinzu“, sagt Riedl, „aber wir sind hierzulande die einzigen, die in dieser Industrie so international agieren.“

Wavect bietet konkret Blockchain-bezogene Arbeiten wie Smart-Contracts, dApps auf einer Vielzahl von verschiedenen Chains, technisches Projektmanagement, Beratung und Durchführung von technischen Workshops an. Soviel zum Geschäftsmodell des Tiroler Unternehmens.

Der „Fight“ und der „Trust“

Die andere Sache ähnelt einer allgemeine Übereinkunft aus der Populärkultur: „Die erste Regel des Fight Clubs lautet, man verliert kein Wort über den Fight Club“. Riedl allerdings war in keinen physischen Kampf verwickelt, sondern musste andere Hürden bewältigen und spricht heute allgemein darüber. Auch wenn es bei ihm deutlich unblutiger zuging, als einst bei Brad Pitt und Edward Norton, so gab es im Vorjahr für den Gründer einen „richtigen Fight“ zu überstehen, wie er erzählt. Mit vielen Einsichten und einem Haupt-Learning: „Sei vorsichtig, mit wem du ins Team gehst.“

Riedl und sein Co-Founder Christof Jori haben vor rund drei Jahren in ein Startup aus ihrem Netzwerk investiert, wo eigentlich „trust“ da war. Ohne die genauen Details hier lesen zu wollen, ging es um klassische interne Probleme, Interessenskonflikte und divergierende Visionen sowie Meinungsverschiedenheiten.

„Wir haben schlussendlich aus früheren Startups gelernt, nicht nur eine ‚Featurefabrik‘ zu sein, sondern das zu bauen, was Kunden brauchen“, sagt Riedl dazu. Die Anteile verkauften die Founder heuer im Jänner und konnten einen Schlussstrich in diesem Fall ziehen.

Eine andere Lehre zog der Founder aus einem zweiten Beispiel, das auch als Warnung für Junggründer dienen kann. Die Thematik: Vertragscausa.

„Letter of Intent“

Denn, ein typsicher Fehler, den Companies öfter machen und vor dem Riedl warnt, ist ein lückenhaftes Vertragswerk. „Wir haben Verträge selbst angepasst und irrtümlicherweise gedacht, diese hätten die gleiche Gültigkeit“, sagt er. „Wir haben einen ‚letter of intent‘ (Anm.: Absichtserklärung) für einen Kunden aufgesetzt, der nichts wert war. Hier hätte der workflow ein anderer sein müssen: Auftragsbestätigung und ein Service-Agreement, das man unterschreiben muss. Der ‚letter of intent‘ ist kein konkreter Auftrag.“

Laut Definition des US-amerikanischen Unternehmens docusign ist eine Absichtserklärung eine Vorstufe zu einem endgültigen Vertrag, in der beide Parteien ihre Bedingungen und bisherigen Absprachen festhalten. Auch wenn eine Absichtserklärung meist nicht bindend ist, zeigt sie an, dass beide Seiten ernste Absichten haben, ins Geschäft zu kommen, heißt es dort.

Konkreter wird die Anwaltskanzlei SCWP Schindhelm. Sie beschreibt die Absichtserklärung wie folgt: „Die potentiellen Vertragspartner sind daher bestrebt, rechtliche Prämissen in der Anfangsphase der Transaktion zu vermeiden, um sich auf diese Weise möglichst viele Gestaltungsoptionen offen zu halten. (…) Diese Aufgaben übernimmt der Letter of Intent (LoI), meist mit ‚Absichtserklärung‘ übersetzt. In ihm werden Eckpunkte der Transaktion, über die bereits grundlegende Einigkeit erzielt wurde, sowie weitere Schritte des Transaktionsprozesses festgehalten.“

Dieser Irrtum hat den Founder eine gewisse Summe an Kapital gekostet, aber auch etwas anderes bewirkt.

Wavect-Founder: „Blockchain ein Tool“

Riedl hat mit wavect nach der Überwindung dieser zwei Hürden schlicht noch mehr gepusht und mit seiner Brand, der Markenbildung und dem aufgebauten Vertrauen sein Unternehmen nach vorne und aus diesen Schwierigkeiten gebracht. Sein Ziel ist es nun, den Umsatz weiterhin zu steigern und die Agentur dazu zu nutzen, weitere Produkte zu schaffen.

„Was für uns spricht“, so der Founder, „ist, dass wir den Leuten nicht einreden, sie bräuchten die Blockchain um jeden Preis. Man hört immer wieder, die Blockchain verändert die Welt, das ist aber unwahrscheinlich. Sie ist einfach als Tool zu verstehen. Dieser Zugang und der Tooling-Aspekt sind der Grund, warum uns die Leute weiterhin vertrauen. Wir wollen, so unser Motto, dass die Leute gewinnen. Und nicht bloß ‚etwas cooles‘ mit der Blockchain machen.“

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Wavect-Founder Kevin Riedl: Ein Fight und ein „Letter of Intent“-Irrtum

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wavect-Founder Kevin Riedl: Ein Fight und ein „Letter of Intent“-Irrtum

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wavect-Founder Kevin Riedl: Ein Fight und ein „Letter of Intent“-Irrtum

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wavect-Founder Kevin Riedl: Ein Fight und ein „Letter of Intent“-Irrtum

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wavect-Founder Kevin Riedl: Ein Fight und ein „Letter of Intent“-Irrtum

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wavect-Founder Kevin Riedl: Ein Fight und ein „Letter of Intent“-Irrtum

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wavect-Founder Kevin Riedl: Ein Fight und ein „Letter of Intent“-Irrtum

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wavect-Founder Kevin Riedl: Ein Fight und ein „Letter of Intent“-Irrtum

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Wavect-Founder Kevin Riedl: Ein Fight und ein „Letter of Intent“-Irrtum