27.03.2019

“Wau! GemmaGassi” produziert aus Abfall Hundeleinen und Halsbänder

Im Herbst 2018 gründeten elf Schüler des BG/BRG Stainach in der Steiermark eine Junior Company und stellen seitdem Leinen, Halsbänder und Spielzeug für Hunde her. Für die Produktion greifen sie unter anderem auf entleerte Hundefuttersäcke aus Tierheimen zurück.
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Wau! GemmaGassi
Das Team von „Wau! GemmaGassi“ setzt sich aus der elfköpfigen Schülergruppe des BG/BRG Stainach und einem Coach zusammen.

“Wir bieten unseren Kunden das an, was man normalerweise wegwirft”, so lautet das Motto von Wau! GemmaGassi. Genauer gesagt, handelt es sich um entleerte Hundefuttersäcke aus Tierheimen, Lodenreste und gebrauchte Bälle. Die Abfallprodukte bilden dabei die Basis für den weiteren Upcycling-Prozess, an dessen Ende die Herstellung von Halsbändern, Leinen und Spielzeug für Hunde steht.

+++ greenstart-Auftakt: “Veränderung wird es ohne Unternehmen nicht geben” +++

Ein Jahr Vorbereitung auf Markteintritt

Gegründet wurde Wau! Gemma Gassi im Herbst 2018 von elf Schülern des BG/BRG Stainach in der Steiermark. Das Projekt verfolgt das Ziel, dass die Schüler durch die Firmengründung wirtschaftliche Erfahrungen für ihre weitere Berufslaufbahn sammeln.

Vor der Gründung der Firma haben sich die Schüler ein ganzes Jahr lang auf den Markteintritt vorbereitet. Dazu zählten neben der Ablegung der Unternehmerprüfung auch die Ideenentwicklung mit INNOLAB der FH Campus 02. Laut dem Team standen rund 250 Produktideen im Raum, wobei man sich schlussendlich für die Herstellung von Hundeleinen bzw. Halsbänder, ein Hundespielzeug und Hundeleckerlis entschied.

Produkte von Wau! GemmaGassi

Die Hundehalsbänder kosten 20 Euro und werden in verschiedenen Größen angeboten. Zudem lassen sich die Bänder verstellen, damit sie komfortabel an dem Hals des Hundes sitzen. Laut Wau! GemmaGassi werden auch Sondergrößen angefertigt.

Die handgearbeiteten Hundeleinen vertreibt das Gründerteam für 22 Euro, wobei die Länge ebenfalls verstellbar ist. Laut Wau! GemmaGassi arbeite man bereits an der Weiterentwicklung des Produktes. So soll bei einem neuen Prototypen der herkömmliche Verschluss mit Ring und Karabiner durch einen Magnetverschluss ersetzt werden, um das Öffnen und Schließen einfacher zu machen.

Für 5,90 Euro erhalten die Kunden zur Leine ein sogenanntes “Gacki Sacki Bag”. Dabei handelt es sich um eine kleine Tragevorrichtung, die an der Leine fixiert werden kann, um “GackiSacki”-Rollen  bequem und einfach zu transportieren.

Kooperation mit regionaler Großbäckerei für Hunde-Snacks

Neben Produkten für’s Gassi gehende Herrchen und Frauchen vertreibt die Junior Company auch Hunde-Snacks mit vier verschiedenen Geschmacksrichtungen. Für die Herstellung der Snacks sind die Schüler eine Kooperation mit der regionalen Großbäckerei “Stefflbäck” eingegangen, wobei darauf geachtet wird, dass regionale Inhaltsstoffe verwendet werden.

Vertrieb und Vermarktung

Wie jedes Unternehmen, muss auch Wau! GemmaGassi eine Marketing-Strategie verfolgen. Für die Vermarktung der Produkte produzierten die Schüler sogar einen eigenen Werbefilm (siehe oben), der nicht nur auf der firmeneigenen Homepage zum Einsatz kommt, sondern auch bei Pitches. Das Team war unter anderem bei Gründer-Veranstaltungen, wie dem “Start-up Spritzer” des Ideentriebwerk Graz, vertreten.

Neben dem Direktverkauf an Kunden und über die eigene Homepage erfolgt der Vertrieb auch über regionale Geschäftspartner, wie Plant’s Corner, die Planai Bahnen sowie Tierärzte und Tierheime.


=> zur Page der Junior Company

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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