01.03.2024

Waterglass: Das neue Projekt von Startup-Veteran Bernhard Hauser

Der österreichische Serial Entrepreneur Bernhard Hauser hat sich eine neue Aufgabe gesucht: Waterglass - ein Private Equity Fund.
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Bernhard Hauser vor hellem Hintergrund
Bernhard Hauser, jetzt als Gründer des Micro-Private-Equity-Fond Waterglass (c) Bernhard Hauser

Ein alter Bekannter der österreichischen Startup Szene ist zurück auf der Bildfläche: Bernhard Hauser. Der umtriebige Steirer legte zu Jahresbeginn unter dem Namen Waterglass einen Private Equity Fund auf. Mit diesem möchte Hauser sich auf Nischenstartups im B2B- und SaaS-Bereich konzentrieren.

Im ersten Jahr liegt der Fokus des „Micro PE-Fonds“, wie ihn Hauser auf der Waterglass-Website nennt, darauf, eine Grundlage für die kommenden Jahre aufzubauen und erste Vermögenswerte zu akquirieren. Mithilfe von KI und Automatisierung sieht Hauser gute Möglichkeiten, um in dem von ihm angestrebten Bereich finanziell erfolgreich zu sein und Kosten bei etwaigen Unternehmen zu sparen.

„Es muss nicht immer das nächste Meta sein“

„Ich möchte mit dem Narrativ aufbrechen, dass Startups immer Moonshots sein müssen. Es gibt wirklich viele Unternehmen, die klein aber Cashflow-positiv sind. Es muss nicht immer das nächste Meta sein“, sagt Hauser gegenüber brutkasten. Langfristig möchte er mit Waterglass „ein Ökosystem von sich selbst tragenden Unternehmen schaffen, von denen jedes für sich floriert, aber von der Zugehörigkeit zu einem größeren, synergetischen Portfolio profitiert.“ Außerdem möchte er durch hohe Transparenz punkten.

Im Blickfeld von Waterglass sind Nischensoftwareunternehmen, die jung, klein und günstig sind. So ist Waterglass von Hauser gebootstrapped. „Ich rechne mit Akquisitionen von unter 50.000 Dollar. Zum Zeitpunkt des Einstiegs sind das etwas ausgereiftere Minimum Viable Products und definitiv keine vollwertigen, großen Unternehmen.“ Diese möchte Bernhard Hauser dann mit Waterglass fortführen und skalieren.

Umtriebiger Seriengründer

Waterglass ist nun das neue von zahlreichen Projekten von Bernhard Hauser. Schon in seiner Zeit als Student an der Universität Graz hatte Hauser die non-profit organization IdeenTriebwerk Graz mitbegründet. Zusammen mit seinem Co-Founder David Pichsenmeister kundschaftete er dann vor Jahren Geschäftsmodelle im Messaging Bereich aus. Das Jahr 2018 bedeutete allerdings das Aus für oratio, mit welchem die beiden sich in der österreichischen Startup-Szene einen Namen machten.

Daraufhin ging es für Hauser ein Jahr lang zu Meta, wo er das erste Startup-Programm von Facebook mit aufzog. Mit dem Messaging-Startup Heylog gelang es ihm bei der Gründung ein Investement von 3 Mio. Euro an Land zu ziehen. Außerdem organisierte er in den Jahren 2016 und 2017 eine Konferenz in Wien. Unter dem Namen ChatbotCon bot er damit eine Plattform zum Austausch über Chatbots.

Mit dem neuen PE-Fund Waterglass wagt sich Bernhard Hauser nun in neue Gewässer.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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