01.03.2024

Waterglass: Das neue Projekt von Startup-Veteran Bernhard Hauser

Der österreichische Serial Entrepreneur Bernhard Hauser hat sich eine neue Aufgabe gesucht: Waterglass - ein Private Equity Fund.
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Bernhard Hauser vor hellem Hintergrund
Bernhard Hauser, jetzt als Gründer des Micro-Private-Equity-Fond Waterglass (c) Bernhard Hauser

Ein alter Bekannter der österreichischen Startup Szene ist zurück auf der Bildfläche: Bernhard Hauser. Der umtriebige Steirer legte zu Jahresbeginn unter dem Namen Waterglass einen Private Equity Fund auf. Mit diesem möchte Hauser sich auf Nischenstartups im B2B- und SaaS-Bereich konzentrieren.

Im ersten Jahr liegt der Fokus des „Micro PE-Fonds“, wie ihn Hauser auf der Waterglass-Website nennt, darauf, eine Grundlage für die kommenden Jahre aufzubauen und erste Vermögenswerte zu akquirieren. Mithilfe von KI und Automatisierung sieht Hauser gute Möglichkeiten, um in dem von ihm angestrebten Bereich finanziell erfolgreich zu sein und Kosten bei etwaigen Unternehmen zu sparen.

„Es muss nicht immer das nächste Meta sein“

„Ich möchte mit dem Narrativ aufbrechen, dass Startups immer Moonshots sein müssen. Es gibt wirklich viele Unternehmen, die klein aber Cashflow-positiv sind. Es muss nicht immer das nächste Meta sein“, sagt Hauser gegenüber brutkasten. Langfristig möchte er mit Waterglass „ein Ökosystem von sich selbst tragenden Unternehmen schaffen, von denen jedes für sich floriert, aber von der Zugehörigkeit zu einem größeren, synergetischen Portfolio profitiert.“ Außerdem möchte er durch hohe Transparenz punkten.

Im Blickfeld von Waterglass sind Nischensoftwareunternehmen, die jung, klein und günstig sind. So ist Waterglass von Hauser gebootstrapped. „Ich rechne mit Akquisitionen von unter 50.000 Dollar. Zum Zeitpunkt des Einstiegs sind das etwas ausgereiftere Minimum Viable Products und definitiv keine vollwertigen, großen Unternehmen.“ Diese möchte Bernhard Hauser dann mit Waterglass fortführen und skalieren.

Umtriebiger Seriengründer

Waterglass ist nun das neue von zahlreichen Projekten von Bernhard Hauser. Schon in seiner Zeit als Student an der Universität Graz hatte Hauser die non-profit organization IdeenTriebwerk Graz mitbegründet. Zusammen mit seinem Co-Founder David Pichsenmeister kundschaftete er dann vor Jahren Geschäftsmodelle im Messaging Bereich aus. Das Jahr 2018 bedeutete allerdings das Aus für oratio, mit welchem die beiden sich in der österreichischen Startup-Szene einen Namen machten.

Daraufhin ging es für Hauser ein Jahr lang zu Meta, wo er das erste Startup-Programm von Facebook mit aufzog. Mit dem Messaging-Startup Heylog gelang es ihm bei der Gründung ein Investement von 3 Mio. Euro an Land zu ziehen. Außerdem organisierte er in den Jahren 2016 und 2017 eine Konferenz in Wien. Unter dem Namen ChatbotCon bot er damit eine Plattform zum Austausch über Chatbots.

Mit dem neuen PE-Fund Waterglass wagt sich Bernhard Hauser nun in neue Gewässer.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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