06.03.2023

Mehr als 2000 Filialen: Waterdrop aus Wien schafft Listung bei Walmart

Die "Microdrinks" des Wiener Scaleups Waterdrop sind bald flächendeckend in den Filialen des US-Supermarkt-Marktführers erhältlich.
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Martin Murtay, CEO und Gründer, Christoph Hermann, CDO und Mitgründer, Henry Murray, CMO und Mitgründer | (c) Waterdrop
Martin Murray, CEO und Gründer, Christoph Hermann, CDO und Mitgründer, Henry Murray, CMO und Mitgründer | (c) Waterdrop

Die Listung in einer großen Supermarktkette ist für Food- und Drink-Startups oft ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Durchbruch. Und freilich gilt: Je größer die Kette, desto größer der Durchbruch. Ein Wiener Scaleup hat nun die aus globaler Perspektive wohl stärkste derartige Listung erreicht. Wie Gründer Martin Murray auf LinkedIn bekanntgab, sind die „Microdrinks“ von Waterdrop bald in den mehr als 2000 Filialen des US-Supermarkt-Giganten Walmart erhältlich – seines Zeichens das umsatzstärkste Unternehmen der Welt.

Walmart-Listung nach schlankem Start in den US-Markt vor zwei Jahren

„Nachdem wir 2021 schlank ins US-Geschäft gestartet haben, haben wir nun die Kundenbasis und das Verständnis für den Markt so weit aufgebaut, dass wir für diesen nächsten großen Schritt bereit sind“, schreibt Murray. Die Listung sei ein Riesen-Erfolg, Waterdrop verfolge aber weiterhin eine Drei-Säulen-Strategie – im Online-Handel, offline über Listungen im Handel und über die eigenen Shops. Aktuell sind es 35, darunter ein Pop-Up-Store in Paris, Signature Stores in Frankfurt, Stuttgart, Brno und Salzburg sowie ein Flagship-Store in Wien.

Waterdrop: Mit Microdrinks zu Djokovic-Investment

Das 2016 gegründete Wiener Scaleup konnte mit seinen Brause-Würfeln bereits über Jahre hinweg beachtliche Wachstumszahlen vorlegen, bevor ein 60-Millionen-Euro-Investment Anfang 2022 einen weiteren Push mit sich brachte. Zuletzt gewann Waterdrop Tennis-Ass Novak Djokovic als Investor und Testimonial und wurde globaler Partner der Tennis ATP Tour. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben neben den Kund:innen im stationären Handel alleine mehr als zwei Millionen Online-Kund:innen und beschäftigt über 300 Mitarbeiter:innen an Standorten auf mehreren Kontinenten.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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