19.08.2024
MARKETING

waterdrop: Wiener Scaleup positioniert seine Marke in über 10.000 Metern Lufthöhe

Das Wiener Scaleup waterdrop ging mit der deutschen Luftlinie Lufthansa eine Kooperation ein. Seit August erhalten Reisende der Premium Economy Class auf Langstrecken-Flügen ab München oder Frankfurt den Microdrink aus Wien.
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(c) waterdrop

Wer ein Flugzeug besteigt, muss nicht nur den Security-Check passieren, sondern kommt in der Regel auch mit unzähligen Marketing-Touchpoints in Berührung. Dies fängt mit der Werbung am Flughafen an und reicht bis zum Einnehmen des eigenen Sitzplatzes im Flugzeug. So nutzen Unternehmen schon länger die Möglichkeit ihre Marken Flugästen nicht nur am Boden, sondern auch in der Luft zu präsentieren. Meist sind Amenity Kits in der Business Class mit Pflegeprodukten aus dem Luxus-Segment bestückt.

Durch die Platzierung des Produkts in der Business- oder First-Class-Kabine kann die Marke gezielt ihr Image als Premiumprodukt verstärken. So erhielten beispielsweise Passagiere der First-Class von Lufthansa bis 2020 ein kostenloses Amenity Kit von Rimowa, das unter Sammlern im Internet für mehrere Hunderte Euro gehandelt wird.

Marketing-Aktionen von waterdrop

Den Marketing-Kanal Flugzeug nutzt nun auch das Wiener Scaleup waterdrop für sich und ging mit der deutschen Luftlinie Lufthansa eine Kooperation ein. So erhalten seit August Reisende der Premium Economy Class auf Langstrecken-Flügen ab München oder Frankfurt einen waterdrop Microdrink in der Geschmacksrichtung Eistee Pfirsich. Das Angebot wird gemeinsam mit Lufthansa unter dem Titel „Elevate Your Water“ beworben und soll für ausreichend Hydration während des Langstreckenflugs sorgen.

(c) waterdrop

„Mit einer Fluglinie zusammenzuarbeiten, bringt uns in gewisser Weise ‘back to the roots’, denn die Idee, Microdrinks zu entwickeln, entstand tatsächlich in einem Flugzeug. Ich hatte mir eine einfachere und zuckerfreie Alternative zu den angebotenen Getränken gewünscht, etwas, das meinem Wasser unkompliziert und schnell Geschmack verleiht“, so Martin Murray, der Gründer und CEO von waterdrop.

waterdrop in 20 Ländern vertreten

Zudem möchte das Unternehmen mit der jüngsten Kooperation auch seine internationale Markenbekanntheit verstärken. „Das ist für uns ein toller Schritt dahin, unsere globale Präsenz auszubauen und Reisenden aus allen Ländern waterdrop“, erläutert Murray.

In den letzten Jahren ist das Unternehmen stark gewachsen und mittlerweile in über 20 Ländern vertreten. Nach der Expansion innerhalb Europas, den USA, Singapur, Australien und zuletzt Japan, positioniert sich das Wiener Scaleup immer mehr als globale Hydration-Marke. 

Ausgefallene Marketing-Aktionen

Der Wiener Microdrink-Hersteller waterdrop ist bekannt für ausgefallene Marketingaktionen. So baute das Scaleup im vergangenen Sommer am Times Square in New York einen eigenen Tennisplatz auf, um gemeinsam mit Tennisstar und Investor Novak Djokovic seine Brausewürfel zu bewerben (brutkasten berichtete). Zudem ging waterdrop erst im Juni diesen Jahres im Rahmen der Boss Open in Stuttgart eine Kooperation mit dem oberösterreichischen Scaleup „Imhotep Industries“ ein, um mit dem Wassergenerator „Phantor“ Wasser aus der Luft gewinnen (brutkasten berichtete).


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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