14.10.2024
SCALEUP-NEWS

waterdrop ab sofort in deutschen dm-Filialen gelistet

Sei es im Flugzeug, am Tennisplatz oder auf heimischen Bürotischen: Das Scaleup waterdrop ist über Kooperationen und Testimonials flächendeckend am Markt vertreten. Nun kommen 1.200 neue Drogerie-Filialen hinzu.
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Martin Murtay, CEO und Gründer, Christoph Hermann, CDO und Mitgründer, Henry Murray, CMO und Mitgründer | (c) Waterdrop
Martin Murray, CEO und Gründer, Christoph Hermann, CDO und Mitgründer, Henry Murray, CMO und Mitgründer | (c) Waterdrop

Das österreichische Scaleup waterdrop hat sich seit seiner Gründung 2016 schon in einigen Branchen ein Standing erarbeitet. So vermeldete man im vergangenen August eine Kooperation mit der Fluglinie Lufthansa: Reisende der Premium Economy Class erhalten demnach auf Langstrecken-Flügen einen Microdrink aus Wien.

waterdrop fliegt und spielt im Tennis mit

Neben der Luftfahrt streckte das Scaleup seine Fühler auch in die Sportbranche aus: So wurde waterdrop bereits Partner der Australian Open – vermeldet erst Anfang diesen Monats. Seit Februar 2024 ist man zudem globaler Partner der Tennis ATP Tour.

Und: Als Testimonials listet das Microdrink-Scaleup mehrere Sportgrößen unserer Zeit. Darunter der Olympia-Sieger und mehrfache Grand-Slam- und ATP-Gewinner Novak Djokovic, der seit 2023 als Investor „mehrere Millionen Euro“ in das Wiener Scaleup steckt.

Neben Djokovic sechs weitere Tennis-Profis an Bord

Neben Djokovic drücken bereits weitere Tennis-Profis die Testimonial- und Investor:innen-Bank von waterdrop. Finanziell unterstützt wird das Scaleup seit diesem April unter anderem vom Amerikaner Taylor Fritz, der es diesen August auch in das Herren-Doppel-Finale der Olympischen Spiele in Paris schaffte und mit seinem Spielpartner die Silbermedaille der Kategorie mit nach Hause nahm. Auch die Tennisprofis Andrey Rublev, Elina Svitolina, Hubert Hurkacz, Sebastian Korda und Cameron Norrie sind im Scaleup investiert.

Neu: 1.200 dm-Filialen listen waterdrop

Nun vermeldet das Wiener Scaleup einen neuen Fortschritt: Die Microdrink-Variationen sind nach einer sommerlichen Test-Phase ab sofort permanent in deutschen dm-Filialen erhältlich. Bislang gab es die Brausetabletten des Scaleups in österreichischen dm-, Billa- und Bipa-Filialen sowie bei Rewe, Edeka, Müller und Rossmann in Deutschland zu kaufen. Außerdem zählt waterdrop einen Online-Shop und 40 eigene physische Stores – unter anderem auf der Wiener Maria Hilfer Straße, in Japan, Australien und den USA.

Mit der Listung in deutschen dm-Filialen kommt nun ein permanenter Vertriebspartner hinzu. Konkret sind es 1.200 dm-Filialen. Gelistet sind die Geschmacksrichtungen Eistee Pfirsich und Zitrone sowie Brombeere. Handelsüblich sind die zuckerfreien Microdrink-Sorten zu einem Preis von 6,45 Euro für je zwölf Portionen zu erwerben.

„Bewusst lebende Zielgruppe“ über dm erreichen

„Bereits im Juni und Juli waren einige unserer Produkte in dm-Filialen erhältlich. Wir freuen uns sehr über die positive Resonanz und das große Interesse der Kund:innen, das zu einer permanenten Aufnahme unserer Bestseller ins Sortiment geführt hat“, sagt Lukas Grubauer, Managing Director EMEA bei waterdrop. Mit dm habe man einen Vertriebspartner gefunden, der waterdrop bei der Erschließung seiner „bewusst lebenden Zielgruppe“ unterstützt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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