02.02.2024

waterdrop möchte die CO2-Emissionen seiner Markenbotschafterin kompensieren

waterdrop will die CO2-Emissionen der österreichischen Ski-Athletin Mirjam Puchner kompensieren. Dafür kooperiert das Unternehmen mit einem ClimateTech aus Dänemark. Wir haben nachgefragt, wie die CO2-Kompensation abläuft und welche Rolle dabei auch die Reduktion spielt.
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(c) waterdrop

Gerade in der Skination Österreich sind die Rennen in der heurigen Wintersaison ein Zuschauermagnet. Viel Aufmerksamkeit fällt dabei auf die Leistung der Athlet:innen – weniger häufig richtet sich das öffentliche Auge auf die Umweltbelastung, die durch Vorbereitung, Bearbeitung und Aufbau der Rennrouten im Alpenraum entsteht.

Der Skisport und die Klimakrise

Neben gelegentlichen Klimademonstrationen richtet nun auch das Wiener Microdrink-Unternehmen waterdrop die Scheinwerfer auf die Klimakrise. Das Scaleup kompensiert nämlich den CO2-Ausstoß der österreichischen Ski-Athletin Mirjam Puchner für die aktuelle Saison 2023/24. Die Salzburgerin und ehemalige Olympia-Athletin kooperiert schon seit der Wintersaison 2022/23 mit waterdrop als Markenbotschafterin.

Die CO2-Emissionen werden laut waterdrop pro Saison berechnet und beziehen sich auf die Emissionen der sportbezogenen Reisen, beispielsweise hin zu Rennen oder Trainingslagern. Dazu heißt es vom Unternehmen gegenüber brutkasten: „In dieser Saison beläuft sich die Menge voraussichtlich auf 7380 Kilogramm CO2 (also knapp 7,4 Tonnen). Diese Menge (und darüber hinaus) werden durch dieses Programm großzügig kompensiert.“

Zum Ende der Saison 2023/24 soll zudem die tatsächliche Menge der CO2-Emissionen nochmals mit der bereits kompensierten Menge abglichen werden. Hier merkt waterdrop an: „Falls nötig wird nochmal aufgestockt. Mirjams private Emissionen werden hierbei allerdings nicht berücksichtigt.“

waterdrop investiert in zwei Projekte

Dazu, wie viel Geld zur Kompensation der CO2-Emissionen tatsächlich in die Hand genommen wird, macht waterdrop allerdings keine Angaben.

Im Zuge der Aktion, die natürlich auch marketingtechnisch vom Unternehmen genutzt wird, kooperiert waterdrop mit dem dänischen Climate-Tech-Unternehmen Klimate, das sich auf die Reduktion und Umwandlung von Kohlenstoff spezialisiert hat. Konkret werden zwei internationale Umweltprojekte unterstützt: das Projekt Running Tide sowie das Aufforstungsprojekt Delta Blue Carbon.

Zum Preis pro kompensierter Tonne CO2 werden keine Angaben gemacht. In der Vergangenheit standen derartige Projekte von Umweltschutzorganisationen oftmals in Kritik, da die zu entrichtenden Preise zu niedrig angesetzt sind. Vertrauenswürdige Kompensationsprojekte lassen sich beispielsweise über den sogenannten Gold-Standard erkennen. Dieser vereint laut WWF Emissionsreduktionen mit den UN-Nachhaltigkeitszielen, um die Wirkung eines Projektes auf das Klima und andere Aspekte der Nachhaltigkeit abzuschätzen. 

Wie steht es um die Vermeidung und Reduzierung?

Weiters weisen Umweltschutzorganisationen bereits seit Jahren darauf hin, dass man zuerst versuchen sollte, CO2-Emissionen soweit wie möglich zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Nur wenn beides nicht möglich ist, kommt der Ausgleich durch Kompensation infrage.

In Bezug auf Reduktion heißt es von waterdrop: „Die Reduktion von CO2-Emissionen von Mirjam und ihrem Team liegen hierbei jedoch außerhalb des Wirkungsbereiches von waterdrop, weshalb stattdessen auf die Unterstützung in Form von Kompensation zurückgegriffen wurde.“ Zudem merkt waterdrop an, dass Reduktionen nur von den Veranstalter:innen der Skirennen und den jeweiligen Athlet:innen selbst vorgenommen werden können.

CEO-Murray über die jüngste Aktion

„Als Unternehmen tragen wir eine gewisse Verantwortung, die über unser Kerngeschäft hinausgeht – sie betrifft unsere Umwelt ebenso wie die Partnerschaften, die wir eingehen“, so waterdrop-Gründer und CEO Martin Murray über die Marketing-Partnerschaft.

Zugleich appellierte er an weitere Partnerschaften zur Reduktion des CO2-Verbrauchs. „Außerdem hoffen wir natürlich, damit auch andere Unternehmen und Sponsoren zu inspirieren, mit ihren Partnerschaften einen positiven Impact zu generieren“, so Murray.

Ob auch waterdrop-Investor und Markenbotschafter Novak Djokovic folgen könnte, ist noch offen. Dazu heißt es: „Noch gibt es hierzu keine finalen Entscheidungen, jedoch ist es durchaus angedacht die Möglichkeiten der CO2-Kompensation mit anderen waterdrop-Partnern ebenfalls zu erkunden.“


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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