22.09.2020

Wasserstoffflugzeug: Airbus will ab 2035 klimaneutral fliegen

Airbus hat am Montag drei neuartige Konzepte für ein Wasserstoffflugzeug vorgestellt. Der Flugzeugbauer hat sich zum Ziel gesetzt, in den nächsten 15 Jahren das erste emissionsfreie Flugzeug auf den Markt zu bringen.
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Airbus
Airbus präsentierte drei unterschiedliche Konzepte | (c) Airbus

Der europäische Luftfahrtkonzern Airbus hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Im Jahr 2035 könnte das erste emissionsfreie Verkehrsflugzeug der Welt in die Lüfte steigen. Diesen Zeitrahmen nannte Konzernchef Guillaume Faury der französischen Tageszeitung „Le Parisien“ am Montag. Um die Vision Wirklichkeit werden zu lassen, sind Investitionen im zweistelligen Millionenbereich nötig.

Airbus stellt drei Konzepte vor

Ebenfalls am Montag stellte Airbus drei unterschiedliche Konzepte vor, wie ein derartiges Wasserstoffflugzeug aussehen könnte.

Das erste Konzept sieht einem klassischen Verkehrsflugzeug bemerkenswert ähnlich – nur mit längeren und flexibleren Flügeln. Der Jet bietet für 120 bis 200 Passagiere Platz und soll über 3700 Kilometer weit fliegen können. Der Antrieb erfolgt über zwei Turbofans, wobei der Tank für den flüssigen Wasserstoff im hinteren Bereich des Flugzeugs angebracht ist. Die Variante soll insbesondere bei transkontinentalen Flügen zur Anwendung kommen.

Variante 1 | (c) Airbus

Das zweite Konzept ähnelt mit seiner Anordnung der sechsflügeligen Propeller einem turbopropgetriebenen Verkehrsflugzeug und bietet Platz für 100 Passagiere. Die Reichweite soll 1850 Kilometer betragen und speziell auf Kurzstreckenflüge ausgelegt sein. Der Antrieb erfolgt im Gegensatz zur ersten Variante nicht über TurboFans, sondern mit Turboprop-Triebwerken.

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Variante 2 | (c) Airbus

Beim dritten Konzept handelt es sich hingegen um eine revolutionäre Konstruktion, die in Fachkreisen als „Blended-Wing-Body“ bezeichnet wird. Die Tragflächen gehen dabei fließend in den Rumpf über. Dieser soll neue Möglichkeiten zur Wasserstoffspeicherung und -verteilung bieten und mit einem völlig neuen Kabinendesign eingehergehen.

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Variante 3 | (c) Airbus

Der Wasserstoffantrieb

Die Flugzeuge sollen laut Airbus von modifizierten Gasturbinenmotoren angetrieben werden, die flüssigen Wasserstoff als Treibstoff verbrennen. Gleichzeitig verwenden sie auch Wasserstoff-Brennstoffzellen zur Erzeugung elektrischer Energie. Laut Airbus handelt es sich dabei um ein sogenanntes hybridelektrisches Antriebssystem.

Nach internen Berechnungen schätzt Airbus, dass Wasserstoff das Potenzial hat, die CO2-Emissionen der Luftfahrt um bis zu 50 Prozent zu reduzieren.

„Noch vor fünf Jahren war der Wasserstoffantrieb nicht einmal auf unserem Radar als praktikabler Technologiepfad zur Emissionsreduzierung“, so Glenn Llewellyn, Vizepräsident von Airbus, Zero Emission Aircraft. „Aber überzeugende Daten aus anderen Verkehrsbranchen änderten dies schnell. Heute sind wir begeistert von dem unglaublichen Potenzial des Wasserstoffs.“


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Wasserstoffflugzeug: Airbus will ab 2035 klimaneutral fliegen

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