22.09.2020

Wasserstoffflugzeug: Airbus will ab 2035 klimaneutral fliegen

Airbus hat am Montag drei neuartige Konzepte für ein Wasserstoffflugzeug vorgestellt. Der Flugzeugbauer hat sich zum Ziel gesetzt, in den nächsten 15 Jahren das erste emissionsfreie Flugzeug auf den Markt zu bringen.
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Airbus
Airbus präsentierte drei unterschiedliche Konzepte | (c) Airbus

Der europäische Luftfahrtkonzern Airbus hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Im Jahr 2035 könnte das erste emissionsfreie Verkehrsflugzeug der Welt in die Lüfte steigen. Diesen Zeitrahmen nannte Konzernchef Guillaume Faury der französischen Tageszeitung „Le Parisien“ am Montag. Um die Vision Wirklichkeit werden zu lassen, sind Investitionen im zweistelligen Millionenbereich nötig.

Airbus stellt drei Konzepte vor

Ebenfalls am Montag stellte Airbus drei unterschiedliche Konzepte vor, wie ein derartiges Wasserstoffflugzeug aussehen könnte.

Das erste Konzept sieht einem klassischen Verkehrsflugzeug bemerkenswert ähnlich – nur mit längeren und flexibleren Flügeln. Der Jet bietet für 120 bis 200 Passagiere Platz und soll über 3700 Kilometer weit fliegen können. Der Antrieb erfolgt über zwei Turbofans, wobei der Tank für den flüssigen Wasserstoff im hinteren Bereich des Flugzeugs angebracht ist. Die Variante soll insbesondere bei transkontinentalen Flügen zur Anwendung kommen.

Variante 1 | (c) Airbus

Das zweite Konzept ähnelt mit seiner Anordnung der sechsflügeligen Propeller einem turbopropgetriebenen Verkehrsflugzeug und bietet Platz für 100 Passagiere. Die Reichweite soll 1850 Kilometer betragen und speziell auf Kurzstreckenflüge ausgelegt sein. Der Antrieb erfolgt im Gegensatz zur ersten Variante nicht über TurboFans, sondern mit Turboprop-Triebwerken.

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Variante 2 | (c) Airbus

Beim dritten Konzept handelt es sich hingegen um eine revolutionäre Konstruktion, die in Fachkreisen als „Blended-Wing-Body“ bezeichnet wird. Die Tragflächen gehen dabei fließend in den Rumpf über. Dieser soll neue Möglichkeiten zur Wasserstoffspeicherung und -verteilung bieten und mit einem völlig neuen Kabinendesign eingehergehen.

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Variante 3 | (c) Airbus

Der Wasserstoffantrieb

Die Flugzeuge sollen laut Airbus von modifizierten Gasturbinenmotoren angetrieben werden, die flüssigen Wasserstoff als Treibstoff verbrennen. Gleichzeitig verwenden sie auch Wasserstoff-Brennstoffzellen zur Erzeugung elektrischer Energie. Laut Airbus handelt es sich dabei um ein sogenanntes hybridelektrisches Antriebssystem.

Nach internen Berechnungen schätzt Airbus, dass Wasserstoff das Potenzial hat, die CO2-Emissionen der Luftfahrt um bis zu 50 Prozent zu reduzieren.

„Noch vor fünf Jahren war der Wasserstoffantrieb nicht einmal auf unserem Radar als praktikabler Technologiepfad zur Emissionsreduzierung“, so Glenn Llewellyn, Vizepräsident von Airbus, Zero Emission Aircraft. „Aber überzeugende Daten aus anderen Verkehrsbranchen änderten dies schnell. Heute sind wir begeistert von dem unglaublichen Potenzial des Wasserstoffs.“


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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AI Summaries

Wasserstoffflugzeug: Airbus will ab 2035 klimaneutral fliegen

  • Der europäische Luftfahrtkonzern Airbus hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Im Jahr 2035 könnte das erste emissionsfreie Verkehrsflugzeug der Welt in die Lüfte steigen.
  • Um die Vision Wirklichkeit werden zu lassen sind Investitionen im zweistelligen Millionenbereich nötig.

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