03.06.2022

Warum die Regierung das Wasserstoffauto killt

Die gestern präsentierte Wasserstoffstrategie der Regierung ist ambitioniert, doch das Wasserstoffauto hat darin keinen Platz. Dafür gibt es gute Gründe.
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Das Wasserstoffauto hat in der Wasserstoffstrategie der Regierung keinen Platz
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Wasserstoff: ja unbedingt! Aber nur für die Industrie. So lässt sich die gestern von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsminister Martin Kocher präsentierte Wasserstoffstrategie der Bundesregierung knapp zusammenfassen. Bis 2030 sollen 80 Prozent des heute aus fossilem Erdgas hergestellten Wasserstoffs mit klimaneutralen Wasserstoff ersetzt werden. Zudem soll die Errichtung von entsprechenden Produktionsanlagen für Grünen Wasserstoff mit künftig 40 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden. Letztlich soll der Wasserstoff das Erdgas in der Industrie ersetzen. Das Wasserstoffauto, das in den vergangenen Jahren auch in der heimischen Spitzenpolitik immer wieder zum Thema wurde, sucht man in der Strategie jedoch vergeblich. Das hat gute Gründe.

Wasserstoffauto vs. E-Auto bringt klares Ergebnis

Denn in der individuellen Mobilität fällt ein Vergleich zwischen Wasserstoffauto und E-Auto zugunsten des zweiten aus. Das schlägt sich schon jetzt eindeutig in der Statistik nieder: Im ersten Halbjahr 2021 – dem jüngsten von der Statistik Austria im Detail erfassten Zeitraum – wurden in ganz Österreich nur vier Wasserstoff-Autos mit Brennstoffzellen-Technologie zugelassen. Österreich hat auch nur fünf PKW-Wasserstoff-Tankstellen, die alle von der OMV betrieben werden. E-Ladestationen – in unterschiedlicher Qualität – gibt es hingegen mittlerweile tausende.

Höherer Energieverlust bringt höhere Kosten bei Wasserstoffauto

Dahinter stehen einige offenkundige Defizite im Vergleich zum Akku-betriebenen E-Auto. So ist etwa der Energieverlust bei der Erzeugung mittels Elektrolyse (bei “grünem Wasserstoff” aus Wasser-, Sonnen- oder Windkraft) und Speicherung des Wasserstoffs, sowie bei seiner Rück-Umwandlung zu Strom in der Brennstoffzelle sehr hoch, wodurch derzeit für dieselbe Distanz deutlich mehr Energie nötig ist, als beim E-Auto. Entsprechend überrascht es auch nicht, dass das Wasserstoffauto im laufenden Betrieb teurer ist, als das E-Auto. Mit Verbrennern kann es in diesem Punkt allerdings durchaus mithalten.

Nachteile des E-Autos verschwinden zusehends

Zugleich verschwinden die beiden vor noch kurzer Zeit größten Nachteile des E-Autos durch die technologische Weiterentwicklung zusehends: Bei der Reichweite können auch günstigere Modelle inzwischen mit dem Wasserstoffauto mithalten und durch den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur wird auch die Ladezeit ein immer geringeres Argument. Beide Technologien sind übrigens nicht per se Klimafreundlich. Beim E-Auto kommt es auf die Herkunft des Stroms an. Grüner Wasserstoff spielt aktuell überhaupt noch eine marginale Rolle. 99 Prozent des weltweiten Angebots werden entweder aus Erdgas oder Kohle hergestellt, oder entstehen als Nebenprodukt in Raffinerien – das soll in Österreich nun mit der neuen Wasserstoffstrategie geändert werden.

Wasserstoff-LKW, -Zug und -Flugzeug könnten noch relevant werden

Für den gesamten Mobilitätsbereich sollte man die Brennstoffzelle aber nicht abschreiben. So können LKW im Güterverkehr laut Studien durch den Vorteil der Tank- gegenüber der Ladezeit dann doch eine so viel höhere Auslastung erreichen, dass die Technologie dadurch im Vergleich attraktiv wird. Bahnbetreiber können Diesel-Züge auf nicht elektrifizierten Strecken durch solche mit Brennstoffzelle ersetzen – die ÖBB haben dazu bereits Tests im Personenverkehr. Und auch im Flugverkehr hat der Wasserstoff-Antrieb auf längeren Strecken Vorteile – Airbus stellte kürzlich drei verschiedene Wasserstoff-Flugzeugmodelle vor, an denen gearbeitet wird.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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