03.06.2022

Warum die Regierung das Wasserstoffauto killt

Die gestern präsentierte Wasserstoffstrategie der Regierung ist ambitioniert, doch das Wasserstoffauto hat darin keinen Platz. Dafür gibt es gute Gründe.
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Das Wasserstoffauto hat in der Wasserstoffstrategie der Regierung keinen Platz
(c) Adobe Stock - bluedesign

Wasserstoff: ja unbedingt! Aber nur für die Industrie. So lässt sich die gestern von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsminister Martin Kocher präsentierte Wasserstoffstrategie der Bundesregierung knapp zusammenfassen. Bis 2030 sollen 80 Prozent des heute aus fossilem Erdgas hergestellten Wasserstoffs mit klimaneutralen Wasserstoff ersetzt werden. Zudem soll die Errichtung von entsprechenden Produktionsanlagen für Grünen Wasserstoff mit künftig 40 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden. Letztlich soll der Wasserstoff das Erdgas in der Industrie ersetzen. Das Wasserstoffauto, das in den vergangenen Jahren auch in der heimischen Spitzenpolitik immer wieder zum Thema wurde, sucht man in der Strategie jedoch vergeblich. Das hat gute Gründe.

Wasserstoffauto vs. E-Auto bringt klares Ergebnis

Denn in der individuellen Mobilität fällt ein Vergleich zwischen Wasserstoffauto und E-Auto zugunsten des zweiten aus. Das schlägt sich schon jetzt eindeutig in der Statistik nieder: Im ersten Halbjahr 2021 – dem jüngsten von der Statistik Austria im Detail erfassten Zeitraum – wurden in ganz Österreich nur vier Wasserstoff-Autos mit Brennstoffzellen-Technologie zugelassen. Österreich hat auch nur fünf PKW-Wasserstoff-Tankstellen, die alle von der OMV betrieben werden. E-Ladestationen – in unterschiedlicher Qualität – gibt es hingegen mittlerweile tausende.

Höherer Energieverlust bringt höhere Kosten bei Wasserstoffauto

Dahinter stehen einige offenkundige Defizite im Vergleich zum Akku-betriebenen E-Auto. So ist etwa der Energieverlust bei der Erzeugung mittels Elektrolyse (bei “grünem Wasserstoff” aus Wasser-, Sonnen- oder Windkraft) und Speicherung des Wasserstoffs, sowie bei seiner Rück-Umwandlung zu Strom in der Brennstoffzelle sehr hoch, wodurch derzeit für dieselbe Distanz deutlich mehr Energie nötig ist, als beim E-Auto. Entsprechend überrascht es auch nicht, dass das Wasserstoffauto im laufenden Betrieb teurer ist, als das E-Auto. Mit Verbrennern kann es in diesem Punkt allerdings durchaus mithalten.

Nachteile des E-Autos verschwinden zusehends

Zugleich verschwinden die beiden vor noch kurzer Zeit größten Nachteile des E-Autos durch die technologische Weiterentwicklung zusehends: Bei der Reichweite können auch günstigere Modelle inzwischen mit dem Wasserstoffauto mithalten und durch den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur wird auch die Ladezeit ein immer geringeres Argument. Beide Technologien sind übrigens nicht per se Klimafreundlich. Beim E-Auto kommt es auf die Herkunft des Stroms an. Grüner Wasserstoff spielt aktuell überhaupt noch eine marginale Rolle. 99 Prozent des weltweiten Angebots werden entweder aus Erdgas oder Kohle hergestellt, oder entstehen als Nebenprodukt in Raffinerien – das soll in Österreich nun mit der neuen Wasserstoffstrategie geändert werden.

Wasserstoff-LKW, -Zug und -Flugzeug könnten noch relevant werden

Für den gesamten Mobilitätsbereich sollte man die Brennstoffzelle aber nicht abschreiben. So können LKW im Güterverkehr laut Studien durch den Vorteil der Tank- gegenüber der Ladezeit dann doch eine so viel höhere Auslastung erreichen, dass die Technologie dadurch im Vergleich attraktiv wird. Bahnbetreiber können Diesel-Züge auf nicht elektrifizierten Strecken durch solche mit Brennstoffzelle ersetzen – die ÖBB haben dazu bereits Tests im Personenverkehr. Und auch im Flugverkehr hat der Wasserstoff-Antrieb auf längeren Strecken Vorteile – Airbus stellte kürzlich drei verschiedene Wasserstoff-Flugzeugmodelle vor, an denen gearbeitet wird.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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