19.07.2022

EU gibt grünes Licht für milliardenschwere Wasserstoff-Förderung – diese Projekte aus Österreich profitieren

Die Europäische Kommission genehmigte das erste "wichtige Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse" (IPCEI) im Bereich Wasserstoff in Höhe von 14,2 Milliarden Euro. Österreich beteiligt sich mit insgesamt vier Projekten.
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(c) Adobestock

Bereits Anfang Juni kündigte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler im Rahmen der Präsentation der österreichischen Wasserstoffstrategie an, dass sich Österreich am „wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse“ (IPCEI) im Bereich Wasserstoff beteiligen wird. Das Vorhaben verfolgt das Ziel, eine wettbewerbsfähige, innovative und nachhaltige europäische Wasserstoff-Wertschöpfungskette aufzubauen – angefangen vom Einsatz in der Industrie bis Speicher und Transporttechnologien sowie die Nutzung von Wasserstoff in der Industrie oder schwer zu elektrifizierende Bereiche im Mobilitätssektor. Ein entsprechendes Manifest wurde bereits im Dezember 2022 von 22 Mitgliedstaaten der EU – darunter auch Österreich – sowie Norwegen unterzeichnet.

EU-Kommission gibt grünes Licht für Wasserstoff-Förderung

Die Europäische Kommission gab nun am 15. Juli grünes Licht zur Förderung von Wasserstoff-Großvorhaben in Höhe von 14,2 Milliarden Euro. Am europäischen Gesamtvorhaben des IPCEI Hy2Tech beteiligen sich insgesamt 41 Projekte von 35 Unternehmen aus 15 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die involvierten Mitgliedstaaten schütten Beihilfen in Höhe von mehr als 5,4 Milliarden Euro aus, die über die nächsten Jahre insgesamt zusätzlich 8,8 Milliarden Euro an privaten Investitionen auslösen sollen.

Vier Projekte aus Österreich

Von österreichischer Seite sind die Unternehmen AVL List, Christof Industries, Robert Bosch und Plastic Omnium New Energies Wels mit insgesamt vier Projekten beteiligt, wie das Klimaschutzministerium (BMK) zu Wochenbeginn bekannt gab. Für alle Projekte im IPCEI Wasserstoff werden Beihilfen in der Höhe von 125 Millionen Euro aus dem Programm zur europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bis 2026 bereitgestellt.


Die vier Projekte im Detail

AVL entwickelt den weltweit ersten Hochtemperaturelektrolyseur auf Basis metallgestützter Zellen (MSCs) bis zur Serienreife. Dadurch kann erneuerbarer Wasserstoff mit deutlich höherem Wirkungsgrad und somit kosteneffizienter hergestellt werden, als es mit derzeit verfügbaren Technologien möglich ist. Mit der Integration dieses Systems in verschiedenste Industriezweige leistet das Projekt einen erheblichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Energie- und Industriesystems.

Christof Industries industrialisiert den weltweit ersten Hochtemperaturelektrolyseur auf Basis metallgestützter Zellen (MSCs) und leitet diesen in eine Serienproduktion über. Dadurch kann erneuerbarer Wasserstoff deutlich kosteneffizienter und mit höherem Wirkungsgrad hergestellt werden, als es mit derzeit verfügbaren Technologien möglich ist. Mit der Integration dieses Systems in verschiedenste Industriezweige leistet das Projekt einen erheblichen Beitrag zur Dekarbonisierung des Energie- und Industriesystems.

Bosch entwickelt und fertigt in Österreich Einspritzausrüstungen für Großmotoren. Die weltweiten Anwendungsfelder umfassen dabei Schifffahrt, dezentrale Energieerzeugung, Lokomotiven- und Industrieanwendungen. Um die Unabhängigkeit des Großmotorensektors von fossilen Energieträgern maßgeblich voranzutreiben, entwickelt Bosch im Zuge des Projekts eine neue Generation von Einspritzausrüstung zur Nutzung alternativer Kraftstoffe wie Wasserstoff und Methanol.

Plastic Omnium New Energies Wels wird im Projekt ein Wasserstoff-Brennstoffzellensystem für schwere Nutzfahrzeuganwendungen (Lkw, Bus, etc.) als serienfähiges Produkt und den dafür notwendigen Produktionsprozess entwickeln. Innovationen bei Komponenten, im Prozess und in der Betriebsstrategie der Brennstoffzelle sollen den Wirkungsgrad, die Lebensdauer und die Umweltfreundlichkeit im Lebenszyklus steigern. Durch Anwendung und Übertragung von Fertigungsprozessen aus der Autoindustrie und den Einsatz von modernen Automatisierungs- und Digitalisierungstechnologien sollen sowohl die Herstellkosten als auch die Entwicklungszeit bis zur Alltagstauglichkeit entscheidend verkürzt werden.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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